Im Rahmen seines Aufgabenbereichs vertritt der VBHG über 24.000 Mitgliedschaften. Die Mitgliedergemeinschaft umfasst schwerpunktmäßig private Haus- und Grundeigentümer, daneben aber auch zahlreiche Baugenossenschaften, Gewerbebetriebe, Industriebetriebe, Kirchengemeinden, Krankenhäuser und kommunale Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Gemeinden). Sollten Sie von Bergschäden betroffen sein, können Sie sich immer direkt an unsere Sachverständigen in Herten oder Jülich wenden.

Mitgliedschaftskonditionen

  • Mitgliedschaft mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit
  • nur Kosten durch den Jahresbeitrag
  • Schadensbearbeitung durch eigene Sachverständige
  • Rechtsberatung durch eigene Juristen
  • Komplette Verhandlungsführung mit RAG
  • Eigene Vermessungsabteilung
  • Abwicklung von Minderwertansprüchen
  • Erkennen von Funktionsstörungen
  • Grubenbildeinsichtsnahmen

Satzung

Hier können Sie die Satzung des VBHG e.V. im PDF-Format herunterladen.

Beitragsordnung

Hier können Sie die Beitragsordnung des VBHG e.V. im PDF-Format herunterladen.

Mitgliedsantrag

Hier können Sie den Mitgliedsantrag des VBHG e.V. im PDF-Format herunterladen und bearbeiten oder auch direkt das Online-Formular ausfüllen und uns übersenden.

  • Mitgliedsantrag online
  • Mitgliedsantrag im PDF-Format
    Diesen Mitgliedsantrag senden Sie bitte auf dem Postweg an die Hauptgeschäftsstelle in Herten oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!