Nach Gründung der Kohle-Stiftung hat nun das Bundeskabinett auf seiner Sitzung am 08.08.2007 formell einen Gesetzesentwurf zur Bendigung der Subventionen für den Steinkohlenbergbau im Jahre 2018 beschlossen. Die zuvor von der Regierungskoalition vereinbarte Revisionsklausel - die Überprüfung des Beschlusses im Jahre 2012 - ist Bestandteil dieses Entwurfs. Das Land NRW wird bereits 2014 seine Beihilfen für den Bergbau einstellen. Zur Zeit arbeiten in NRW noch sieben und im Saarland ein Bergwerk, die Kohleförderung betrug in 2006 rd. 20,7 Mio. Tonnen.