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Aus den Regionen

Als Grundlage für einen beabsichtigten regionalen Grubenwasseranstieg hat die RAG AG mit Schreiben vom 18.08.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes die Unterlagen für ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung „zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Reden in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf -320 m NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel“ eingereicht. Zu bewerten sind hier nunmehr verschiedene wasser- und umweltrechtliche Aspekte sowie mögliche schadensrelevante Auswirkungen auf die Tagesoberfläche.

Im Rahmen einer Anhörung wurde der Antrag seitens der Bergbehörde mit den zugehörigen Erläuterungen und Untersuchungsberichten zwecks fachlicher Prüfung und Stellungnahme neben diversen Behörden, Betrieben und anderen Fachverbänden auch dem VBHG vorgelegt. Aus Sicht des Verbandes werden hier natürlich neben möglichen umweltspezifischen Problemen insbesondere die für das Haus- und Grundeigentum relevanten Folgen zu beurteilen sein, wobei die geplante Umsetzung des bereits im Rahmen des vorangegangenen Scopingverfahrens geforderten Monitorings im Fokus stehen wird.
Da die vom Oberbergamt angegebene Frist erst im Januar 2018 abläuft, werden die umfangreichen Unterlagen nun ausführlich gesichtet. Zur Verfügung gestellt wurden hier im Übrigen auch zwei von der Bergbehörde selber beauftragte Fachgutachten hinsichtlich der regionalen Erschütterungsproblematik sowie der hydrologischen Beurteilung der Flutung untertägiger Abbauhohlräume. Angesichts des in einer späteren zweiten Phase angedachten weiteren Grubenwasseranstiegs wird der aktuell beantragte Teilanstieg sehr kritisch zu begleiten sein, bevor eine vollständige Aufgabe der Wasserhaltung wie zuvor im Erkelenzer Revier beantragt werden kann.

Dr.-Ing. Volker Baglikow

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