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Im Jahr 2012 wurde im Rahmen eines erstmals von der Bezirksregierung Arnsberg beauftragten Gutachtens der TU Clausthal auf Basis von radarinterferometrischen Messungen festgestellt, dass maßgeblich auf den aktiven Steinkohlenbergbau zurückzuführende Senkungen noch mehrere hundert Meter über den für das Bergwerk Prosper-Haniel prognostizierten Einwirkungsbereich hinaus eingetreten sind.
Zwecks Überprüfung der zuvor erteilten Genehmigungen von Rahmenbetriebsplänen wurde die Universität daher im Jahr 2014 beauftragt, weitergehende Gutachten zur „Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches“ sowohl für die damals noch in Betrieb befindlichen als auch für die bereits in jüngerer Zeit stillgelegten Bergwerke zu erstellen.

Mit den Überschriften „Nur geringe Bodensenkungen außerhalb des Einwirkungsbereiches“ und „Keine Bergschäden außerhalb des Einwirkungsbereiches“ veröffentlichte die Bergbehörde nunmehr sieben weitere Gutachten.
Die Gutachten für die Bergwerke Auguste Victoria. Ibbenbüren, West, Walsum, Lohberg/Osterfeld, Lippe und Ost bestätigen insgesamt die seitens des VBHG bereits seit vielen Jahren anhand von Leitnivellementsüberprüfungen gewonnenen Erkenntnisse bzgl. weiträumiger Geländesenkungen im Steinkohlenrevier in einer Größenordnung von mehreren Zentimetern. Auch wenn diese Bodenbewegungen wohl nicht ausschließlich auf den untertägigen Abbau zurückführen sind, scheint zumindest ein anteiliger Einfluss nunmehr unstrittig. Als sonstige Ursache für lokale Veränderungen der Tagesoberfläche sind insbesondere hydro-/geologische Einflüsse in Betracht zu ziehen.

Hinsichtlich einer möglichen Schadensrelevanz ist festzustellen, dass den Gutachtern für die überprüften Bereiche insgesamt keine hinreichenden Distanzmessungen zur Verfügung standen und die schadensrelevanten Zerrungen daher anhand der örtlichen Krümmungswerte über einen für das Ruhrrevier ermittelten Proportionalitätsfaktor abgeleitet wurden. Wenngleich auch dem VBHG keine Hinweise auf flächig auftretende Bergschäden außerhalb der prognostizierten Einwirkungsbereiche vorliegen, bleibt natürlich eine individuelle Überprüfung vorhandener Gebäudeschäden hinsichtlich möglicher lokaler Bodenbewegungsanomalien auch weiterhin sinnvoll.

Autor: Dr.-Ing. Volker Baglikow, Markscheider

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