Gefahren falsch angewendeter Energiemaßnahmen.
Spätestens mit dem Anstieg der Energiepreise liegt der Gedanke nahe, den Verbrauch für Strom, Gas und Öl zu senken, um Ressourcen zu sparen und den eigenen Geldbeutel zu schonen. Nicht nur Mieter und Eigentümer von Immobilien kommen daher auf die Idee, die Heizung auszuschalten und die Warmwassertemperatur zu senken, gibt es doch seit September 2022 auch staatlich verordnete Maßnahmen, beispielsweise für öffentliche Arbeitsstätten oder private Schwimmbäder.

Gut gemeintes aber falsch umgesetztes Energiesparen kann Mieter und Eigentümer jedoch in unangenehme Situationen bringen, die ungesund und teuer sind und im schlimmsten Fall tödlich enden können.
Schimmelbildung
Atmen, schwitzen, dazu noch kochen, duschen und Wäsche trocknen - überall in unserem Leben erzeugen wir Luftfeuchtigkeit. Wird dann nicht gelüftet und gleichzeitig weniger geheizt, erhöht sich die Gefahr für die Bildung von Schimmel. Die feuchte Luft trifft auf die kalten Wandoberflächen und kondensiert. Im Gegensatz zum bekannten kalten Wasserglas, an dem die Wassertropfen herunterperlen, beginnt sich jedoch an der Wand nach längerer Zeit Schimmel zu bilden. An dieser Stelle sei nur auf bereits in vorherigen Ausgaben von VBHG-informiert erschienene Beiträge über die Entstehung von Schimmel in Innenräumen und das richtige Lüften hingewiesen. (Ausgabe 10/2009 und 3/2022)
Legionellenbildung
Wird weiter, um Energie und Wasser zu sparen, das Heißwassersystem unter eine Temperatur von 45 Grad Celsius abgesenkt oder das Leitungswasser in einem Wasserfilter nicht regelmäßig gewechselt, können sich Legionellen im Leitungssystem vermehren.
Legionellen sind Bakterien, die in der Natur vorkommen und auch stets im Leitungswasser in unbedenklicher Zahl vorhanden sind. Sie werden dann zu einem gesundheitlichen Risiko, wenn sie sich in Wasser- und Sanitärsysteme drastisch vermehren. Durch das Einatmen von belasteten feinsten Wassertröpfchen, wie z.B. Duschnebel, kann es zu Infektionen der Atemwege, der so genannten Legionellose, kommen. Legionellen vermehren sich dort, wo Temperaturen zwischen 25-45°C herrschen und Nährstoffe vorhanden sind. Unter 20 °C sind diese auf natürliche Weise wachsenden Bakterien inaktiv. Sie überleben nicht bei Temperaturen über 60 °C. Optimale Wachstumsbedingungen finden Legionellen in Wasserleitungen innerhalb von Gebäuden. Besonders in Wassersystemen herrscht für Legionellen, z. B. durch einen mikrobiellen Biofilm in Wasserleitungen, ein gutes Nährstoffangebot. Sowohl warmes und stehendes Wasser als auch korrodierende Wasserleitungen bieten den Erregern eine gute Umgebung, um zu gedeihen. Insbesondere Duschen, Waschbecken, Toiletten, Whirlpools usw. gehören daher zu den häufigsten Quellen für Legionellen im Wasser.
Perfider Weise beschränkt sich ein Legionellenausbruch nicht auf eine Wohneinheit oder ein
Gebäude, sondern die Bakterien erreichen über die Trinkwasserversorgung des Hauses die weitere Wasserversorgung der Umgebung.
Aus den zuvor genannten Gründen ergeben sich folgende Prophylaxemaßnahmen, um eine verstärkte Legionellenbesiedlung zu verhindern:
- Warmwassertemperatur: Zentrale Trinkwassererwärmer und -speicher sollten so betrieben werden, dass dort die Wassertemperatur nicht unter 60 Grad fällt. Bei einer dezentralen Versorgung, z.B. einem Durchlauferhitzer, sollte die Temperatur nicht unter 50 Grad eingestellt werden, es wird auch empfohlen, dass am Wasserhahn vorsorglich das Wasser immer noch mit 50 Grad austritt. Ggf. vorhandene Zirkulationspumpen dürfen nicht ausgeschaltet werden, wenn die Mindesttemperatur in allen Leitungen nicht sichergestellt ist.

- Kaltwassertemperatur: Steigt die Temperatur in Kaltwasserleitungen auf über 25 Grad, so können sich auch hier Legionellen vermehren. Deshalb sollten alle Kaltwasserleitungen, die durch beheizte Räume führen, in diesem Bereich wärmegedämmt werden. Kalt- und Warmwasserleitungen sollten sich thermisch nicht beeinflussen können.
- Stehendes Wasser: Hier kann jeder einfache Maßnahmen ergreifen. Einerseits sollte man nach einem längeren Urlaub (und übrigens prophylaktisch auch bei der Ankunft im Hotel/Ferienhaus) alle Wasserhähne aufdrehen und bei kaltem Wasser warten, bis es spürbar kalt wird und bei warmem Wasser auch warten, bis es richtig heiß ist. Sinnvoll ist, bei Abreise den Hauptwasserhahn zuzudrehen und bei der Heimkehr alle Leitungen mindestens 3 Minuten durchspülen zu lassen. Länger nicht genutzte Duschköpfe sollten einige Minuten mit heißem Wasser durchgespült und in jedem Fall vierteljährlich gereinigt werden. Totleitungen, dies sind Leitungsabschnitte an denen keine Entnahmestelle mehr angeschlossen ist, sind vom restlichen Leitungssystem zu trennen.
Trinkwasserqualität und Analysepflicht
Die Qualität des Trinkwassers ist in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Darin sind nicht nur Grenzwerte für Bakterien festgelegt. Vielmehr wird hier auch festgeschrieben, wer die Qualität des Trinkwassers zu überprüfen hat. Gemäß einer Aktualisierung der deutschen Trinkwasserverordnung von Januar 2018 muss neben öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern auch das Trinkwasser bei vielen weiteren Immobilien getestet werden. Eine Erstuntersuchung ist bereits seit Ende 2013 Pflicht. Unter folgenden Umständen sind seit 2018 auch Vermieter verpflichtet, das Trinkwasser, in ihren Immobilien regelmäßig auf Legionellen zu kontrollieren:
- Der Wassertank fasst mehr als 400 Liter Trinkwasser oder die internen Trinkwasserleitungen überschreiten ein Volumen von 3 Litern zwischen dem Wasserspeicher und der Entnahmestelle.
- An die Trinkwasserversorgung sind mindestens drei Wohneinheiten inklusive Duschmöglichkeit angeschlossen.
Was tun bei Legionellenbefall?
Sollte bei einer Untersuchung eine Überschreitung des zulässigen Legionellenwertes festgestellt werden, ist die beauftragte Untersuchungsstelle verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dabei ist eine Probe positiv, wenn die Konzentration von Legionellen bei gleich oder über 100 KBE pro 100 ml liegt, KBE steht dabei für Kolonien bildende Einheit. Dann gilt der Befall als mäßig und eine Gefährdungsanalyse sollte innerhalb von 4 Wochen erfolgen.
Bei einem Befall größer 1.000 spricht man von einer hohen Konzentration, es sind dann sofort Maßnahmen zu ergreifen.
Liegt das Testergebnis bei über 10.000, so liegt eine extrem hohe Kontamination des Trinkwassers vor und es müssen sofort Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und eine umgehende Gefährdungsanalyse erfolgen.
In der Gefährdungsanalyse werden die Mängel dargestellt, die zu dem Befall mit Legionellen geführt haben und Maßnahmen zur Abhilfe aufgezeigt.

Abhilfemaßnahmen bei Legionellenbefall
Aus der Gefährdungsanalyse ergeben sich meist Hinweise auf die Ursachen des Legionellenbefalls. Diese können u. a. auf bauliche Mängel hindeuten. Hier kommen zum Beispiel ein überdimensioniertes Leitungsnetz, nicht entfernte Totleitungen oder nicht gedämmte Kaltwasserrohre infrage. Aber der Befall kann natürlich auch an falscher Bedienung, der unzureichenden Nutzung von bestimmten Entnahmestellen oder mangelhafter Instandhaltung liegen.
Die Abhilfe zielt zumeist auf bauliche Maßnahmen hin, das heißt z.B. die zuvor genannten Totleitungen abzutrennen und Kaltwasserleitungen zu dämmen. Möglich sind auch betriebstechnische Maßnahmen, also eine fachgerechte Einstellung der Warmwassertemperatur. Wird durch diese Maßnahmen die Legionellenkonzentration nicht reduziert, können thermische sowie chemische Desinfektionen einen akuten Befall senken. Der Einbau von Membranen und Filtern sowie der Einsatz von UV-Bestrahlung helfen zusätzlich, einen Neubefall zu verhindern.

Für Fragen stehen die jeweiligen Gesundheitsämter, denen gegenüber ebenfalls eine Anzeigepflicht im Falle einer Grenzwertüberschreitung besteht, zur Verfügung. Weitergehende Informationen zu diesem Thema sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen „umwelt.nrw.de“, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz „lanuv.nrw.de“ sowie dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima „wasserwaermeluft.de“ zu erhalten.
Trinkwasser ist ein notwendiges Lebensmittel, die Trinkwasserhygiene besitzt daher ihre Berechtigung und ist zwingend, ggf. auch unter Missachtung gutgemeinter Energiesparmaßnahmen, zu beachten.

Dipl.-Ing. Michael Greim

Quellen:
- Zentralverband Sanitär Heizung Klima www.wasserwaermeluft.de

- HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. , www.hea.de

- Deutsche Umweltakademie.de , www.legionellen-wasser.de

- Bundesverband für Gesundheit BAG (Schweiz) www.bag.admin.ch