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Donnerstag, 05. November 2015

Wie den Verbandsmitgliedern über das Einladungsschreiben vom 2. Oktober bekannt, hat am 3. November 2015 eine Mitgliederversammlung stattgefunden.

Die Tagesordnung sah im Wesentlichen vor

  • die Verlegung des offiziellen Vereinssitzes von Gelsenkirchen zur bereits langjährigen Hauptgeschäftsstelle nach Herten sowie
  • eine größere Anzahl aktualisierender Anpassungen der seit 1965 unverändert gebliebenen Satzung.

Aufgrund seiner 1959 erfolgten Gründung in Gelsenkirchen wird der VBHG der Stadt Gelsenkirchen natürlich dauerhaft verbunden bleiben. Mit der Verlagerung des Vereinssitzes zur bereits in 1982 bezogenen, heutigen Hauptgeschäftsstelle in Herten ist aber ein Schritt vollzogen, der in gewisser Hinsicht bereits überfällig war und auch die eine oder andere Verfahrensschwierigkeit beseitigt, indem Vereinssitz und Verwaltungssitz wieder zusammengeführt werden. Für den diesbezüglich einstimmigen Beschluss der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder – ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung – wird an dieser Stelle seitens Vorstand und Geschäftsführung noch einmal ausdrücklich gedankt.

Die geplante und nun beschlossene Wieder-Zusammenführung von Vereins- und Verwaltungssitz hat auch dazu geführt, im Vorfeld einer für derartige Beschlüsse zuständigen Mitgliederversammlung die seit 1965 unverändert gebliebene Fassung der Satzung insgesamt auf Anpassungs- und Aktualisierungserfordernisse zu überprüfen. So wurden in diesem Zuge z. B. der Sitzverlegung folgend der Erfüllungsort angepasst und die Mitgliedschaftskündigungsregelung bereinigt; weiter wurden Aufwandsabgeltungsregelungen für die ehrenamtlichen Mitglieder von Verbandsausschuss und Vorstand aktuellen Entwicklungen und Vorgaben des Ehrenamtsstärkungsgesetzes angepasst. Von den Anpassungen und Aktualisierungen waren immerhin 13 Paragraphen der Satzung mit insgesamt rd. 45 Detailänderungen betroffen, wobei es sich großteils um klarstellende Verdeutlichungen sowie Regelungs- und Formulierungsvereinheitlichungen handelte, auf deren Auflistung vorliegend verzichtet wird. Bei einer einzigen Enthaltung wurde auch die Satzungsanpassung und –aktualisierung einstimmig beschlossen.

Nach Erledigung nun anstehender Formalitäten (Protokollerstellung, Mehrfach-Unterzeichnung, notarielle Antragstellung) wird der VBHG künftig im nun zuständigen Vereinsregister beim Amtsgericht Recklinghausen geführt werden. Der Vollzug der Eintragung wird zu gegebener Zeit auch auf dieser Website bekannt gegeben. Bis zum registergerichtlichen Eintrag der neuen Satzung gilt die bisherige Satzung in der 1965er Fassung fort. Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt auch noch davon abgesehen, den neuen Satzungstext in diese Website einzustellen.

Vorstand und Geschäftsführung

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