Dipl.-Ing. J. Schürken referiert in der Uni Bochum

Auf Einladung des Instituts für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum referierte Verbandsdirektor J. Schürken als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bergschäden an Gebäuden am 24. September 2013 im Rahmen des Praktikerseminars im Bergschadensrecht zur Funktion technischer Sachverständiger bei der Schadensregulierung. Das Seminar richtete sich im Wesentlichen an Juristen und Ingenieure, die aktiv in der Bergschadensregulierung tätig sind. Dementsprechend setzten sich die rd. 90 Teilnehmer aus Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Institute, Behörden und Bergwerksunternehmen, Juristen namhafter Kanzleien und selbstständigen Rechtsanwälten, freien Sachverständigen, Stadtwerken und Immobiliengesellschaften sowie Vertretern des bergbaugeschädigten Haus- und Grundeigentums zusammen. Schürken stellte in seinem Referat die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger in der Bergschadensregulierung sowie an Beispielen den Ablauf einer Schadensbegutachtung dar. Schließlich erläuterte er die Relevanz des sog. Minderwertabkommens VBHG-RAG in der bautechnischen und juristischen Praxis. In der sich anschließenden Diskussion ergab sich für Schürken auch die Gelegenheit, neben Einzelfragen zum Minderwertabkommen die Voraussetzungen für das Zugeständnis eines merkan-tilen Minderwertes und dessen Bemessung zu erläutern.

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