Bergbaubedingte Erdstöße –
nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 BGB
Unter dem 19. Dezember 2011 war in der rechts grau angelegten Aktualitätsspalte noch darauf hinzuweisen, dass die RAG am 16.12.2011 erklärt hatte, keine Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Der Ablauf der Revisionsfrist datiert nach hiesiger Kenntnis auf den 27.12.2011, danach wäre das Urteil rechtskräftig geworden.
Nach einer kurzen Pressenotiz der Saarbrücker Zeitung vom 23.12.2011 hat nun – entgegen der Erwartung diverser Prozessbeobachter – der Kläger Revision eingelegt.
Zzt. liegen hier noch keine näheren Informationen vor, so dass an dieser Stelle nur – und ohne Wertung und Gewähr für die Richtigkeit – der Text der Pressenotiz der Saarbrücker Zeitung wiedergegeben wird:
Saarbrücker Zeitung, 23.12.2011, Auszug:
(Ende Auszug der Pressenotiz)
Weitere Informationen liegen diesseits nicht vor. Es wäre deshalb unnötig spekulativ, eine Aussage zu den denkbaren Hintergründen der – zunächst auch einmal etwas Zeit verschaffenden – Revisionseinlegung auszuführen. Auch Aussagen, ob und inwiefern diese Revisionseinlegung Auswirkungen auf bisherige RAG-Erklärungen zur Urteilsanwendung haben wird, sind verfrüht.
Zu gegebener Zeit wird an dieser Stelle weiter berichtet werden! ...