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Podiumsdiskussion vom 29.05.2009 in Elsdorf, Neu-Etzweiler
Seit 1987 besonderes
VBHG-Engagement im Rheinland

Die Schadensprüfung und Bergschadensregulierung im rheinischen Revier folgt sachbedingt anderen „Gesetzen“, als dies in Steinkohlerevieren der Fall ist. In diesem Zusammenhang nahm der VBHG auf Einladung einer regionalen Initiative (Netzwerk Bergschäden) an einer Podiumsdiskussion in Elsdorf teil – Leitthema der Veranstalter: mehr Transparenz wagen.

Der RWE Power AG saßen weiter Vertreter des BUND, des Landesverbandes Bergbaubetroffener (Zusammenschluss von Bürgerinitiativen) sowie der Bürgerinitiative Heppendorf gegenüber. Auch der Erftverband war vertreten. Aus dem Publikum heraus wurde zumeist beklagt, die Beweisführung einer Schadensverursachung durch den Braunkohleabbau läge beim Betroffenen und seitens der RWE Power AG würden (vermutlich) nicht alle dort bekannten Daten zur Verfügung gestellt werden.
Von derartigen Einschätzungen im Rheinland ansässiger Grundeigentümer waren auch frühere öffentliche Bergschadensdiskussionen geprägt, zuletzt zu Zeiten der Planung der Tagebauabschnitte Inden II und Garzweiler II. 

Bereits 1986 hatte dies dazu geführt, dass sich ein Großteil der im Braunkohlenausschuss vertretenen rheinischen Kommunen bürgerorientiert nach Abhilfe umsah und über den Braunkohlenausschuss und seine Geschäftsstelle beim Regierungspräsidenten Köln an den VBHG herantrat. So ist 1987 unter der Bezeichnung „Gesamtmitgliedschaft braunkohlebetroffener Gebietskörperschaften des Rheinlandes“ eine Sondermitgliedschaft im VBHG gebildet worden, die im Wesentlichen gemeindeangehörigen Bürgern mit Grundeigentum zu Gute kommt, die Bergschäden vermuten.

-          Hauptleistung des VBHG und besonderes Leistungsbild ist die sog. Technische Vorprüfung. Grundeigentümer können einen Bauschaden an ihrem Haus ihrer Gemeinde melden, die die Schadensmeldung an den VBHG weiterleitet. Der VBHG-Markscheider und ein Bauingenieur prüfen dann interdisziplinär, ob bzw. in welchem Umfang bergbauliche bzw. sümpfungsbedingte Ursachen für die Gebäudeschäden erkennbar sind. Auch wenn diese technische Ersteinschätzung aus Kosten- und Rechtsgründen noch kein abschließendes markscheiderisch-bau­technisches Gutachten darstellt, so erhält der Grundeigentümer kostenlos dennoch eine mehrseitige gutachterliche Stellungnahme, in der allgemein zugängliche und dem VBHG aus eigenen Mitglieder-Schadensfällen bekannte hydrologische und geologische Daten schadensfallbezogen ausgewertet wurden und das Schadensbild zusätzlich durch konkrete Inaugenscheinnahme vor Ort baukonstruktiv/-ausführungstechnisch gewertet wurde. Im langjährigen Durchschnitt konnte so in 85 % der durchgeführten rund 3.800 Technischen Vorprüfungen eine hinreichende Aussage zur Schadensursache erfolgen, die dem Grundeigentümer die weitere Entscheidung, ob und wie er in seinem Schadensfall weiter vorgehen wolle, ermöglichte.

-          Eine weitere, ganz bewusst auch auf Transparenzverbesserung zielende Maßnahme war aber auch die Verhandlungspartnerschaft zwischen Braunkohlenausschuss, eingebundenen Kommunen, Umweltministerium und VBHG. Bei technischer Federführung des VBHG wurden so 1990 und 1994 Verfahrensvorgaben für das künftige Prüf- und Regulierungsverfahren der seinerzeitigen Rheinbraun AG (heute: RWE Power AG) ausgehandelt, die die Gesellschaft dann in ihren sog. (Verfahrens-)Erklärungen vom 12.02.1990 und 31.05.1994 im Sinne einer Selbstbindung offiziell bestätigt hat. Im Rahmen der 1990er Erklärung ist zudem vom VBHG gegenüber der Rheinbraun AG ein als Checkliste bezeichnetes Papier ausgehandelt worden, das die einzelnen Prüfschritte und grundlegende Parameter bei der Prüfung von Schadensfällen mit vermutetem Aueboden-Hintergrund nachvollziehbar aufzeigt. 

Eines kann aber vermutlich wohl niemand leisten. Ohne kombinierten markscheiderischen und bautechnischen Sachverstand wird kaum ein Schadensfall hinreichend und zielgenau beurteilt werden können. Crash-Kurse für Laien, die nach kurzer Einarbeitung dadurch in der Berg-/Bau­scha­dens­kunde sicher werden wollen, sind schlechterdings nicht möglich.

So wird die – absolut nachvollziehbare und durchaus auch berechtigte – Erwartung schadensbetroffener Grundeigentümer nach möglichst absoluter Transparenz von Bergschadensprüfverfahren, insbesondere im Falle einer Regulierungsablehnung, wohl immer nur in begrenztem Umfang umsetzbar sein und nie ganz verhallen (können). Demjenigen, der im Einzelfall unsicher ist und sich mit einer bergbauseitigen Regulierungsablehnung nicht abfinden kann/will, kann deshalb regelmäßig nur angeraten werden, sich der Hilfe von Fachleuten zu versichern, wie sie z. B. interdisziplinär auch gerade im VBHG zusammenarbeiten (Markscheider, Vermessungsfachleute, Bauingenieure/Architekten, Betriebswirte, Juristen). Der VBHG selbst zählt weit über 22.000 Mitgliedschaften.

Wer die Kosten der Inanspruchnahme von Fachleuten zunächst und verständlicherweise scheut, hat aber mit dem oben geschilderten Instrument der Technischen Vorprüfung eine für ihn völlig kostenlose Alternative, eine erste gutachterliche Stellungnahme zu seinem Grundstücks-/Gebäudeschaden zu erhalten.

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