VBHG - Aufgaben und Zielsetzung

     

VBHG-Geschäftsstellen in Herten und Jülich

Der VBHG ist technische Fachorganisation und Interessenvertretung des privaten Haus- und Grundeigentums. Er wurde am 1. Oktober 1959 in Gelsenkirchen gegründet und übernahm die wesentlichen Aufgaben der früheren Bergschädenversicherung der Haus- und Grundbesitzer. Damit wurde einem gewandelten und gestiegenem Bedarf nach Interessenvertretung Rechnung getragen.

§ 2 der Satzung legt Hauptaufgabe und Zielsetzung fest:
Der VBHG vertritt die besonderen Interessen der Grundeigentümer im Bundesgebiet, soweit sie durch die Ausübung von Bergbau und die damit zusammenhängende Rechtsordnung berührt werden.
Er vertritt ferner die Grundeigentümerinteressen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes.

Die umfassende Vertretung der von Bergbau betroffenen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer erfordert ein Tätigwerden
- sowohl auf übergeordneter Ebene gegenüber Gesetzgeber, Behörden und Bergbau
- als auch im konkreten Schadensfall gegenüber der jeweiligen Bergwerksgesellschaft.

Das Bundesberggesetz bildet seit 1982 den Rahmen für den zur nationalen Energieversorgung tätigen Bergbau. In Bergbaugebieten besteht seit je her ein natürliches Spannungsverhältnis zwischen den Rechten und Interessenlagen des Bergbaues und denen des durch den Abbau betroffenen Haus- und Grundeigentums. Das Bergrecht hebt das Verfügungsrecht des Grundeigentümers über bestimmte Bodenschätze auf und legt ihm - bei nur geringen Einwendungsmöglichkeiten - umfangreiche Rücksichtnahme- und Duldungspflichten auf. Als Ausgleich hierfür werden dem betroffenen Grundeigentümer Schadensersatzansprüche zuerkannt.

Das Geschäftsgebiet des VBHG umfasst aktive und stillgelegte Bergbauregionen in den alten und neuen Bundesländern. Im Hinblick auf die erforderliche sachübergreifende Kenntnis der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme, die mit Bergschäden verbunden sind, besteht das Fachpersonal des VBHG insbesondere aus sachverständigen Bauingenieuren, Markscheidern, Vermessungsfachleuten, Betriebswirten und Juristen. Insoweit versteht der Verband sich als Interessenvertretung auf der Basis einer Sachverständigenorganisation. Mit seinen über 20.000 Mitgliedschaften vereint er schwerpunktmäßig private Grundeigentümer mit Haus- und Wohnungseigentum, daneben auch Handwerks-, Industrie- und sonstige Gewerbebetriebe, Baugenossenschaften, Kirchengemeinden, Krankenhäuser und kommunale Gebietskörperschaften. Der VBHG ist direktes Mitglied beim Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., Haus & Grund Deutschland, Berlin..

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© 2010 Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V.back | top | kontakt | impressum | home