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Freitag, den 19. Februar 2010 |
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Presseinformation des BraunkohlenausschussesÄltestenrat des Braunkohlenausschusses stimmt für Einrichtung einer AnrufungsstelleErweiterte Bergschadensregelung verbessert die Position BergschadensbetroffenerKöln, 19. Februar 2010
Der
Ältestenrat des Braunkohlenausschusses hat sich auf seiner heutigen
Sitzung dafür ausgesprochen, bei der Bezirksregierung Köln eine
Anrufungsstelle für Betroffene von Bergschäden im Rheinischen
Braunkohlenrevier einzurichten. Der Verfahrensablauf orientiert sich
dabei an der Arbeitsweise der bereits bestehenden Schlichtungsstelle
Bergschäden Nordrhein-Westfalen, die im Bereich des Steinkohlenbergbaus
tätig ist. |
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Bergschadensbetroffene im Rheinischen
Braunkohlenrevier können sich künftig an die Anrufungsstelle wenden,
nachdem vorangegangene Einigungsversuche mit RWE Power aus ihrer Sicht
nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Das Verfahren ist
für die Antragsteller kostenfrei. Durch die Einrichtung einer
unabhängigen Anrufungsstelle soll eine mit Kostenrisiken für die
Bergschadensbetroffenen verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur
Klärung etwaiger Ersatzansprüche möglichst vermieden werden. Zusätzlich
richtet RWE Power einen Bergschadensbeauftragten als unmittelbaren
Ansprechpartner für die Betroffenen ein.
Die vorgesehene neue
Bergschadensregelung wird Anfang März mit dem Unterausschuss
Bergbausicherheit des Landtages Nordrhein-Westfalen erörtert. Die
Detailregelungen werden sodann dem neu gebildeten Braunkohlenausschuss
im April zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
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