Schadensrelevante Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs - Erkenntnisse aus dem Erkelenzer Steinkohlenrevier
Markscheidewesen, Verlag Glückauf GmbH, 2011, Nr. 2, Seite 10-16
Bereits im Jahr 2003 wurden in der Fachzeitschrift Markscheidewesen erste Erkenntnisse über Bergschäden nach Beendigung der Grubenwasserhaltung im tiefen Bergbau veröffentlicht. Nachdem die Anspruchsgrundlagen im Hinblick auf die erforderlichen Schadensregulierungen geklärt waren, wurden die schadensrelevanten Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs bezüglich Ursache und Wirkung aus wissenschaftlicher Sicht analysiert, da die hieraus ableitbaren Rückschlüsse auch für Stilllegungsmaßnahmen in anderen Revieren von besonderer Relevanz sein können. Der vorliegende Artikel fasst die gewonnen Erkenntnisse zusammen.
Gründung - Baugrund - Grundwasser
Ursachen und Auswirkungen von Flurabstandsänderungen
Grundstücksmarkt und Grundstückswert, Luchterhand Verlag, Heft 3, 2004, Seite 155
Die Gründung eines Objektes ist stets den lokalen Grundwasserverhältnissen anzupassen. In diesem Beitrag stellt der Autor am Beispiel der Region Rheinland verschiedene Probleme vor, die aus den großräumigen Sümpfungsmaßnahmen im Rahmen der Braunkohlengewinnung, der industriellen, öffentlichen und privaten Nutzung von Grundwasser und den natürlichen Grundwasserstandsänderungen resultieren können.
Aufgabe der Grubenwasserhaltung - Bodenbewegungen
Ergebnis der Messbeobachtungen in Wassenberg (siehe auch Vorberichte):
Noch kein vollständiges Abklingen restlicher Bodenbewegungen
VBHG informiert, Januar 2004, Seite 1
Bergschäden nach Beendigung der Grubenwasserhaltung im tiefen Bergbau
Markscheidewesen, Verlag Glückauf GmbH, Nr. 2, 2003, Seite 45
Im Frühjahr 1997 wurde die Steinkohlengewinnung im Erkelenzer Steinkohlenrevier eingestellt. Der nach Beendigung der Grubenwasserhaltung erfolgte Grundwasseranstieg führte zu einer großräumigen Geländeanhebung. Seit etwa 2000 wurden dem VBHG zunehmend neue Schadensfälle aus dem Bereich des Wassenberger Horstes gemeldet, in dem bereits in den 80er Jahren der Abbau eingestellt worden war. Gegenüber der zuständigen Bergwerksgesellschaft gelang es dem VBHG, Mitte 2002 auf Grund der Beweislage ein Anerkenntnis als Bergschäden zu erzielen.



