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Im Rahmen seines Aufgabengereichs vertritt der VBHG über 20.000 Mitgliedschaften. Die Mitgliedergemeinschaft umfasst schwerpunktmäßig private Haus- und Grundeigentümer, daneben aber auch zahlreiche Baugenossenschaften, Gewerbebetriebe, Industriebetriebe, Kirchengemeinden, Krankenhäuser und kommunale Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Gemeinden). Sollten Sie von Bergschäden betroffen sein, können Sie sich jederzeit direkt an unsere Sachverständigen in Herten oder Jülich wenden. Anruf oder eMail genügen: 0 23 66 / 80 90-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. und ein VBHG-Sachverständiger kommt zu Ihnen, begutachtet die Schäden, wendet sich für Sie an die zuständige Bergwerksgesellschaft und leitet die Schadensregulierung ein. Die Attraktivität der Mitgliedschaft beruht gerade auf der Möglichkeit, den Schadensfall umfassend zu betreuen, was die kosten- und zeitaufwendige getrennte Einschaltung mehrerer Einzelfachleute (z. B. Ingenieure, Architekten, Juristen) erspart. |
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