Das Stichwort
Der Energiepass - bedarfs- oder verbrauchsorientiert

Für die Berechnung des Energiebedarfs eines Hauses anhand von Bedarfskennwerten sind Angaben über physikalische Eigenschaften des Gebäudes erforderlich. Dazu gehören z.B. die verarbeiteten Baustoffe und deren Wärmedämmverhalten. Zusätzlich sind Angaben über die Heizungsanlage und ihren Wirkungsgrad erforderlich. Das Berechnungsergebnis weist dann einen objektivierten Wert aus, der von den tatsächlichen Verbräuchen der Hausbewohner abweichen kann.
Im anderen Fall wird der Energiebedarf nach dem tatsächlichen Verbrauch unter Berücksichtigung von korrigierenden Faktoren wie klimatische Besonderheiten bzw. die geographische Lage ermittelt.

 
Treibhausgase
Treibhausgase sind gasförmige Bestandteile der Atmosphäre, die zum Treibhauseffekt beitragen. Die wichtigsten natürlichen vorkommenden Treibhausgase sind der Wasserdampf, der ungefähr 60-70% des Treibhauseffektes auf der Erde bewirkt, Kohlendioxid (ungefähr 26%) und Ozon. Einen geringeren Volumenanteil haben Spurengase wie z.B. Methan, Stickstoffmonoxid, Schwefelhexafluorid (SF6) und die Fluorchlorkohlenwasserstoffe. Die atmosphärischen Hauptbestandteile (N2 und O2) sind keine Treibhausgase, weil sie im Infrarotbereich nicht absorbieren.
 
Grundbuch
Öffentliches Register über Grundstücke, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Das Grundbuch ist unterteilt in Bestandsverzeichnis, Abteilung I (Eintragung der Eigentümer), Abteilung II (Eintragung von Lasten und Beschränkungen), Abteilung III ( Eintragung von Grundpfandrechten).
 
Infrarot – Thermografie
Die Infrarot-Thermografie ist ein Messverfahren, das die unsichtbare thermische Strahlung in eine sichtbare Abbildung – das Thermogramm – umwandelt. Jedes Gebäude gibt messbare Wärme ab. Die Wärmestrahlung kann durch spezielle Kamerasysteme erfasst werden. Die von dem Gebäude ausgehende Infrarotstrahlung (Wärme) wird über unterschiedliche Farbtöne abgebildet. Bereiche der Gebäudehülle mit hohen Wärmeverlusten werden mit Rottönen dargestellt, Bereiche mit niedrigen Verlusten durch blaue Farbtöne. Jedes Objekt, dessen Temperatur über dem absoluten Nullpunkt liegt, strahlt im Infrarotbereich Wärme ab, was dazu führt, dass sogar von kalten Objekten wie z.B. Eis infrarote Strahlung ausgeht. Es gilt auch: je höher die Temperatur, desto intensiver die abgegebene Infrarotstrahlung. Die gemessene Oberflächentemperaturverteilung über die Gebäudehülle (Dach, Fassade und Fenster) liefert erste Ansätze zur Beurteilung des Dämmstandards der Gebäudehülle (Energieverbrauch), der Wärmebrücken und Luftdichtigkeit.
 
Das Kyoto-Protokoll
Das Kyoto-Protokoll ist ein Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klima-Rahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen für den Klimaschutz. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest, welche als Auslöser der globalen Erwärmung gelten. Die Zunahme dieser Treibhausgase wird großteils auf menschliche Aktivitäten zurückgeführt, nämlich durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe. Die reglementierten Gase sind: Kohlendioxid (CO2, dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6).
 
Das Minderwertabkommen VBHG / RAG

Die Ursprünge des Minderwertabkommens liegen bereits 50 Jahre zurück. Die Bestimmung der Minderwertabgeltung ist von den damals mehr als 50 selbstständig tätigen Bergwerksgesellschaften allein im Ruhrgebiet höchst unterschiedlich gehandhabt worden. Der VBHG hat es sich deshalb als einzige starke Interessensorganisation der Betroffenen von Anfang an zur Aufgabe gemacht, die Berechnungsverfahren zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.


 

Gleichbehandlung der Geschädigten und Nachvollziehbarkeit sowie Überprüfbarkeit für Dritte waren damit sicherzustellen. Die vom VBHG dem seinerzeitigen Unternehmensverband Ruhrbergbau und später der RAG schon Ende der 50er Jahre abverlangte Anwendung der sog. Vennhofenschen Formel erbringt für untere Schieflagenbereiche für die Geschädigten bessere Ergebnisse als die normale Leyendeckerkurve. Das schon seinerzeit festgeschriebene „Drei-Strahlen-Verfahren“ ist auch heute noch in seinen Grundzügen unverändert. Es stellt nach wie vor einen akzeptablen Kompromiss zwischen Mess- und Auswertungsaufwand zur Ermittlung des Schadensgrades auf der einen Seite sowie der oft komplexen Verformungsstrukturen an einem schiefgestellten Gebäude auf der anderen dar. Das Minderwertabkommen sichert darüber hinaus Mindeststandards, auf deren Einhaltung sich Betroffene gegenüber der DSK bzw. RAG im Sinne einer Beweiserleichterung berufen können, und ermöglicht bei entsprechender Betroffenheit weitergehende Schadensbewertungen und –berechnungen. Eine fast 50jährige Konstanz im Kernbereich des Abkommens sowie mehrfache Anpassungen und Ergänzungen gerade in den vergangenen 20 Jahren an jeweils aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und bei der Schadensbeurteilung sichern dem Minderwertabkommen VBHG/RAG auch heute noch ein auch über die Grenzen der Bergschadensregulierungspraxis hinausgehende Anwendung zu.

 
Rechnungen für Bauleistungen
Das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz umfasst auch für Hauseigentümer bedeutsame Änderungen. Seit dem 1. August 2004 haben Handwerker und andere Unternehmer, die Bauleistungen erbringen, über die erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung zu erstellen. Diese Pflicht gilt auch gegenüber Privatpersonen. Zusätzlich ist auch der private Leistungsempfänger, der Hauseigentümer, verpflichtet, die Rechnung mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Diese Regelung gilt auch für Arbeiten zur Beseitigung von Bergschäden, falls betroffene Hauseigentümer selbst Handwerker mit der Schadensbeseitigung beauftragen.
 
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein zeitlich befristetes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Es ist ein so genanntes "grundstücksgleiches Recht" es kann veräußert, vererbt und beliehen werden, wobei das Grundstück im Eigentum des Erbbauberechtigten verbleibt. Das errichtete Bauwerk ist Eigentum des Erbbauberechtigten und kann von ihm frei verkauft und vererbt werden. Besonders kirchliche Einrichtungen und Stiftungen arbeiten gerne damit, weil ihnen in geschichtlichen Dimensionen das Eigentum am Grundstück nicht verloren geht.
 
Gutachterausschuss
Die Gutachterausschüsse bestehen in der Regel aus ehrenamtlichen Gutachtern, die aus einschlägigen Berufsgruppen stammen. Der Gutachterausschuss sammelt Basisdaten über den Grundstücksverkehr, wertet diese aus und veröffentlicht sie im Grundstücksmarktbericht sowie in der Bodenrichtwertkarte. Darüber hinaus erstellt er Gutachten über den Verkehrswert (un-)bebauter Grundstücke.
 


Volltextsuche

Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder

Zur Verbesserung der Zugriffs- und Bearbeitungszeiten pflegen wir den Schriftverkehr in ein EDV-gesteuertes Dokumenten-Management-System ein. Bitte helfen Sie uns, indem Sie auf Ihren Schreiben an uns konsequent die sog. Objekt-Nr. aufnehmen. Sie finden sie regelmäßig in den Betreffangaben unserer Schreiben an Sie. Vielen Dank!

Wetter in Herten
Mostly CloudyMostly Cloudy (55oF • 13oC)
Humidity: 88%
Wind: N at 4 mph

VBHG e.V.

Resser Weg 14
45699 Herten

Tel. 0 23 66 / 80 90-0
Fax: 0 23 66 / 80 90-99
eMail: info@vbhg.de

Sie finden uns hier.

© 2010 Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V.back | top | kontakt | impressum | home