Die RAG AG sieht vor, das Grubenwasser im Saarrevier nicht mehr abzupumpen, sondern über den Standort Duhamel drucklos der Saar zuzuführen. Zwecks Umsetzung dieses bereits im Jahr 2014 dargelegten Konzeptes wurde nun bei der Saarländischen Bergbehörde die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans beantragt, in dem in einem ersten Schritt ein Anstieg in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel bis auf ein Niveau von -320 m NN vorgesehen ist.

Wie die Erfahrungen aus diversen anderen Revieren zeigen, ist bei Veränderungen einer untertägigen Wasserhaltung grundsätzlich auch mit erneuten Bodenbewegungen zu rechnen. Seitens des VBHG wurde daher im Zuge des laufenden Genehmigungsverfahrens eine Stellungnahme an das Oberbergamt verfasst, in der auf verschiedene Aspekte möglicher Auswirkungen auf die Tagesoberfläche eingegangen wurde.

Da die zum aktuellen Antrag enthaltenen Ausführungen hinsichtlich möglicher Bergschäden generell auf „geringe Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche“ abzielen, wurde zunächst darauf verwiesen, dass die großräumig zu erwartenden Geländehebungen sicherlich nicht völlig gleichmäßig auftreten werden. Einerseits sind somit insbesondere sensible Bauwerke/Einrichtungen konkret in den Blick zu nehmen, andererseits zeigen die Erfahrungen, dass auch Geländehebung im Dezimeterbereich bereits zu erheblichen Schäden führen können.

So ist nach den seitens des VBHG in den vergangenen Jahren im Rahmen zahlreicher Vorträge und Publikationen zur Schadensentwicklung im Erkelenzer Steinkohlenrevier heute allgemein unstrittig, dass im Bereich von geologischen Störungszonen auch erneute unstetige Bodenbewegungen auftreten können. Da aus dem Grubenwasseranstieg resultierende Bergschäden sicherlich nicht flächendeckend auftreten werden, eine konkrete Lage neu auftretender Problemzonen jedoch nicht vorhersehbar ist, wurde hinsichtlich des in den Antragsunterlagen vorgestellten Monitoringprogramms auf die Notwendigkeit einer dynamischen Anpassung hingewiesen.

Als weitere mögliche Problemfelder wurden die betriebszeitlich aufgetretenen Bodenbewegungsanomalien ohne Tektonikeinfluss, die früheren oberflächen- bzw. tagesnahen Abbauflächen und nicht dauerstandsicher verfüllten Tiefbauschächte sowie die durch Spannungsumlagerungen im Gebirge auslösbaren Erschütterungen thematisiert. Um für die potenziell betroffenen Grundeigentümer eine größtmögliche Transparenz zu schaffen, wurde schließlich die Notwendigkeit einer Übersichtsdarstellung aufgezeigt, in der sowohl die regionalen tagesnahen Grubenbaue als auch sämtliche bekannten Unstetigkeiten kartiert sind.

Von einer kurzfristigen Beruhigung des Gebirges nach Erreichen des geplanten Anstiegsniveaus ist aus Sicht des VBHG im Übrigen nicht auszugehen, da zumindest im Erkelenzer Revier auch 20 Jahre nach Beendigung der Wasserhaltung sowohl die absoluten als auch die relativen Bewegungen noch anhalten. Aufgrund der bislang wenig konkret vorhersehbaren Auswirkungen auf das Oberflächeneigentum wurde letztlich gefordert, jeder im Zuge des Grubenwasseranstiegs eingehenden Schadensmeldung nachzugehen.

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