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Der CDU Stadtverband Drensteinfurt lud für den 23.08.2006 zu einem Informationsabend ein, der sich mit den Plänen der DSK zur Errichtung eines neuen Kokskohlen-Bergwerks im Abbaufeld „Donar“ nördlich von Hamm befasste.


 

Zunächst wurde das konkrete Projekt durch einen Vertreter der DSK vorgestellt. Das zu erschließende Grubenfeld des zukünftigen Bergwerks Donar liegt nördlich von Hamm überwiegend im Bereich der Kreise Coesfeld und Warendorf. Nach Angaben der DSK ist hier von einem Kohlenvorrat von ca. 100 Mio. Tonnen auszugehen. Die Förderung erfolgt über ein neu zu erstellendes Bergwerk, wobei die bereits bestehenden Schächte einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Nach den derzeitigen Plänen wird der Förder- und Aufbereitungsstandort im Bereich des Betriebsgeländes Heinrich Robert des Bergwerks Ost in Hamm Pelkum errichtet. Die im Bereich des Bergwerks Ost gelegene Halde Sundern ist für die erforderliche Bergeentsorgung vorgesehen. Die DSK beabsichtigt die Realisierung des Projektes über private Investoren, so dass keine öffentlichen Fördermittel zur Errichtung des Bergwerkes verwendet werden. Die Referenten des VBHG befassten sich mit den genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen der Kohlegewinnung sowie der Rechtsstellung von Abbauhandlungen Betroffener vor und nach der erforderlichen Abbaugenehmigung. Mit der Planungsmitteilung der DSK an die zuständige Bergbehörde im Jahre 2005 ist das Genehmigungsverfahren offiziell eingeleitet worden. Die Planungsmitteilung dient der Unterrichtung betroffener Behörden über das geplante Vorhaben und enthält hierzu wichtige Daten. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden werden die notwendigen Antragsunterlagen für das förmliche Genehmigungsverfahren erarbeitet. Ein im Oktober 2006 anstehender Scoping-Termin steht hiermit in unmittelbarem Zusammenhang. Er dient der Vorbereitung von Untersuchungen zu Umweltauswirkungen des Vorhabens auf in Betracht zu ziehende Schützgüter im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Sobald die notwendigen Antragsunterlagen erarbeitet worden sind, wird das vorgeschriebene Rahmenbetriebsplanverfahren eingeleitet. Rahmenbetriebspläne dienen der Darstellung einer längerfristigen Entwicklung eines Bergwerksbetriebes, so dass eine Überprüfung bergrechtlicher Vorhaben in einem größeren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang möglich ist. Erst mit Abschluss des Rahmenbetriebsplanverfahrens sowie der Durchführung weitergehend notwendiger Haupt- und Sonderbetriebsplanverfahren kann der Bergwerksbetrieb aufgenommen werden.

Abbaubedingte Schäden, die an der Oberfläche an privatem Grundbesitz oder kommunalen Einrichtungen entstehen, sind über die §§ 114 ff des Bundesberggesetzes einer Entschädigungsregelung zuzuführen. Der interessierten Zuhörerschaft wurde weitergehend dargestellt, wie abbaubedingte Bodenbewegungen entstehen und welche Schädigungsfolgen diese nach sich ziehen. Gleichzeitig wurde aufgezeigt, welche Maßnahmen zur Verhinderung der Schadensentstehung möglich sind und wie entsprechende Vorsorge zu betreiben ist. Der Vorsitzende des Stadtverbandes der CDU Drensteinfurt, Herr Dr. Rentelmann, sowie Herr Bürgermeister Paul Berlage dankten den Referenten anschließend für ihre informellen Sachbeiträge.

 

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