Bergbaubedingte Erschütterungen/Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach BGB
Derzeitiger Sachstand nach aktuellem Berufungsurteil des Landgerichtes Dortmund vom 28.02.17

Bereits im Jahre 2013 hat der VBHG bekanntlich zur o. g. Thematik drei Musterprozesse vor den Amtsgerichten Dorsten, Hamm und Rheinberg angestrengt: Nachdem der Prozess vor dem Amtsgericht Dorsten bereits mit Urteil vom 23.05.2014 abgeschlossen wurde, hat nunmehr auch das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dortmund zum Urteil des Amtsgerichtes Hamm vom 04.04.2014 nach fast dreijähriger Verfahrensdauer sein Ende gefunden.

Auf die mündliche Verhandlung vom 17.02.2017 hin hat die 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund das erstinstanzliche Urteil inhaltlich bestätigt. Seinerzeit hatte das Amtsgericht Hamm die RAG Aktiengesellschaft dazu verurteilt, an die vom VBHG betreuten Mitglieder einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 136,37 € zzgl. Zinsen zu zahlen. Das Landgericht hat die zu einigen Aspekten mit der Berufung angegriffene Entscheidung des Amtsgerichtes Hamm nicht abgeändert, nachdem insbesondere der hinzugezogene Sachverständige das gerichtlich angewendete Auswertungsverfahren zur Relevanz von Erschütterungsereignissen als korrekt eingestuft hat. Nicht in Zweifel gezogen wurde auch der Umstand, dass das Amtsgericht lediglich eine Entschädigung für einzelne Tage zugesprochen hat, an denen entsprechend starke Erschütterungsereignisse stattgefunden haben. In entsprechender Weise  hatte auch das Amtsgericht Dorsten unter dem 23.05.2014 geurteilt.
Somit sind zwei von drei Musterprozessen zum Abschluss gekommen. Offen ist noch das Verfahren vor dem Amtsgericht Rheinberg. Unter Verweis auf den laufenden Parallelprozess vor dem Landgericht Dortmund und der dort veranlassten Einschaltung eines Sachverständigen wurde das Verfahren zunächst ausgesetzt und kann nunmehr in der nächsten Zeit seinen Fortgang nehmen, so dass mit einem Abschluss voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Über die weitere Entwicklung auch dieses Musterprozessverfahrens werden wir zum gegebenen Zeitpunkt berichten.

Ass. jur. Ronald Grätsch

Daten der Musterprozesse

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