EU-Label jetzt auch für neue Holzheizungen
Seit 1. April 2017 müssen neue Festbrennstoffkessel mit einer Nennwärmeleistung bis 70 Kilowatt mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Betroffen sind Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen.

Auf dem Energielabel werden die Energieeffizienzklassen von A++ bis G vergeben. Ein Pelletkessel mit Brennwerttechnik kann in Kombination mit Solarthermie auch die Energieeffizienzklasse A+++ erreichen.

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© Europäische Kommission 2017

Das Energieeffizienzlabel für Heizungen wird in mehreren Schritten für die unterschiedlichen Heizungsarten eingeführt. Seit September 2015 ist es für neue Öl- und Gasheizungen Pflicht. Kamin- und Kachelöfen sowie Einzelraumheizgeräte sind erst ab 1. Januar 2018 an der Reihe. Hintergrund sind zeitlich versetzte Gesetzgebungsverfahren in der EU.

Quelle: Haus und Grund Deutschland (www.hausundgrund.de)

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