Ein in der Bergschadensregulierungspraxis immer wieder auftretendes Schadensbild ist die Verformung und Rissbildung in zementgebunden Estrichen sowie die entsprechenden Schäden in den Oberbelägen (zumeist Fliesen). Eine bergbauliche Verursachung etwaiger Rissbildung in nicht erdberührten Bauteilen ist zwar selten, allerdings nicht immer auszuschließen und muss daher grundsätzlich geprüft werden.

Im gemeinen Wohnungsbau werden i.d.R. Zementestriche nach DIN 18560 als Tragschicht von Oberbelägen eingebaut. Aus Schallschutzgründen werden die Estriche dann „schwimmend“ verlegt, d.h., die Estrichschicht wird auf geeignete Polystyrol-Hartschaumplatten mit umlaufenden Randstreifen in der Boden-/Wandkehle auf die tragende Bauteilkonstruktion (Betondecke) aufgebracht. Sie stellt ein eigenständiges Bauteil dar, welches nur durch Eigengewicht und Verkehrslast belastet wird. Diese recht einfache planungstechnische Konstruktion führt allerdings nicht immer zu dem gewünschten nachhaltig schadensfreien und optisch ansprechenden Belag.
Vielfach vorzufindende Schadensbilder sind:
- Risse in den Bodenfliesen
- Abrisse der Boden-/Wandkehlversiegelung
- Bodenfliesenabscherung der unmittelbar an die Wände grenzenden Bodenfliesen
- Vergrößerung und Höhenversätze der angelegten Bewegungsfugen (Türdurchgänge/Querschnittsänderungen).

Der vollständige Artikel steht Ihnen in unserer Mitgliederinformation "VBHG informiert" zur Verfügung,

Autor - Dipl.-Ing. Robert Schenk