– nachbarrechtliche Ausgleichszahlungen (iSd § 906 Abs. 2 BGB)
– Antragstellung auf Auszahlung und Anlaufen der Umsetzung

Seit dem Abschluss der Analyse- und Auswertungsgespräche sind gegenüber der Sachstandsdarstellung aus September 2019 (vgl. den vorangegangenen Artikel) seit kurzem nun auch die maßgebenden Umsetzungs- und Verfahrensabsprachen getroffen und hinreichend fixiert. (Stand 10.12.2019)

Noch einmal kurz zum Hintergrund: In Zuordnung und Auswertung registrierter Erschütterungsereignisse und der Gerichtswertungen aus den NRW-Musterprozessen liegen die regional- bzw. ortslagenbezogen ausgehandelten, pauschalierten Beträge bei gestaffelt 200, 400 und 800 €.

 Mit Blick auf frühere Aussagen und die VBHG-betreuten Musterprozesse umfasst die Ausgleichszahlungsbereitschaft der RAG die zeitweise Wohnwertbeeinträchtigung aus relevanten Erschütterungen seit 2008 (bis zur regionalen Abbaueinstellung in den letzten Jahren). Vorausgesetzt ist natürlich, dass man im fraglichen Zeitraum auch vor Ort gewohnt hat, also betroffen war bzw. gewesen sein konnte.

Die ausgehandelten Pauschalbeträge werden wie 2012 im Saarland einmal pro Grundeigentümer(familie/-haushalt) angeboten, sollen aus sozialen und gerechtigkeitsbezogenen Betroffenheitserwägungen heraus aber auch vergleichbar erschütterungsbetroffenen Mieterfamilien/-haushalten angeboten werden.

Kurz im Überblick zum Antragstellungs- und Abrufungsverfahren:
1. Betreuung und Abschluss der 2012er Mitglieds-Aktion des VBHG
Diejenigen VBHG-Mitglieder, die seinerzeit wunschgemäß in die 2012er Aktion vorsorglicher Anspruchsanmeldung einbezogen worden sind und die nun auch nach den Gerichtswertungen und Verhandlungsergebnissen als anspruchsberechtigt gelten dürfen, hat der VBHG vor wenigen Tagen bereits durch Rund- und konkrete Schreiben informiert. Die Beanspruchung bzw. Beantragung der ausgehandelten Ausgleichszahlungen ist bezüglich dieses Personenkreises bereits zusammenfassend mit VBHG-Schreiben an RAG vom 21.11.2019 erfolgt.

Zur konkreten und abschließenden Zahlungsabrufung steht hier nur noch ein Teil der mitgliederseitigen Einverständnis-/Abrufungserklärungen aus. Zur Beschleunigung und Vereinfachung wird der VBHG die Einverständniserklärungen zunächst möglichst vollständig sammeln, koordiniert weiterleiten und bis dahin das bereits angelaufene Antragstellungs- und Zahlungsabrufungsverfahren natürlich auch insgesamt weiter betreuen.

2. Verfahren für andere VBHG-Mitglieder und Grundeigentümer
Alle anderen nach den Auswertungen und Verhandlungsergebnissen antragstellungsberechtigten VBHG-Mitglieder und ebenfalls begünstigte, aber nicht im VBHG organisierte Grundeigentümer sind zunächst gebeten, die Freischaltung entsprechender Informationen und Antragstellungsmöglichkeiten auf der RAG-Website abzuwarten.
Dort werden in Kürze und in geeigneter Weise die zurückliegenden Auswertungsergebnisse koordinatenbezogen und programmiertechnisch so umgesetzt sein, dass über grundlegende Regionalhinweise mittels Eingabe der eigenen Wohnadresse überprüfbar ist, ob für die jeweilige Wohnlage (und dort zurückliegend registrierte Erschütterungen) die ausgehandelte Ausgleichszahlungsbereitschaft der RAG und in welcher Höhe gegeben ist. Wenn ja, wird dann absprachegemäß (direkt oder per Formulardownload) eine Antragstellungsmöglichkeit eröffnet werden.
Nach den Verfahrensabsprachen und dem bisher mitgeteilten programmiertechnischen Umsetzungsstand der RAG ist mit einer Freischaltung auf der RAG-Website ab Mitte Januar 2020 zu rechnen.

Die RAG wird noch eine informativ-erläuternde Presseerklärung abgeben und auf der Website konkret über Einzelheiten des Antrags- und Auszahlungsverfahrens informieren! An dieser Stelle darf zunächst darauf verwiesen werden, zumal RAG den VBHG informieren wird, wenn online gegangen wird. Auch auf der VBHG-Website werden dann ein entsprechender Link und bedarfsweise weitere Informationen eingestellt werden.

Aktualisierung 13.01.2020

Die detaillierten Informationen zur Prüfung, ob die eigene Wohnadresse durch die RAG-/VBHG-Verhandlungsergebnisse positiv erfasst ist, finden sich nun unter: https://www.rag.de/wohnwertminderung/

Gutes Gelingen! - Die Geschäftsleitung

Weitergehende Informationen finden SIe unter https://www.vbhg.de/index.php/suche?searchword=Musterprozesse&ordering=newest&searchphrase=all