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klimaschutz bezeichnen alle großen Parteien seit Jahren als eines ihrer wichtigsten Ziele. Herausgekommen sind unter anderem ein Klimaschutzplan, ein Klimaschutzprogramm, ein Klimaschutzpaket, ein Klimaschutzgesetz und ein Gebäudeenergiegesetz. Eva Neumann von Haus & Grund Deutschland erläutert Begriffe und Zusammenhänge.

In dem bereits 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 wurden die Linien der deutschen Klimaschutzpolitik für die kommenden Jahrzehnte formuliert und Zwischenziele für die Reduktion des Treibhausgasausstoßes im Verhältnis zum Referenzjahr 1990 definiert (2020: 40 %, 2030: 55 %, 2040: 70 % und 2050: 80 – 95 %). Das Dokument kündigte an, dass ein in seiner Minderungswirkung quantifiziertes Maßnahmenprogramm im Jahr 2018 vorgelegt werden sollte.

Klimakabinett
Der im März 2019 gebildete Ausschuss der Bundesregierung – bestehend aus Kanzlerin Merkel, den Ministern Schulze, Scholz, Altmaier, Seehofer, Scheuer und Klöckner, Kanzleramtschef Braun und Regierungssprecher Seibert – hat am 20. September ein Klimapaket vorgestellt. Kernelemente sind ein bereits mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD anvisiertes Klimaschutzgesetz, Grundsätze einer CO2-Bepreisung und das Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Letzteres beinhaltet unter anderem Förderprogramme und diverse Einzelmaßnahmen in den Sektoren. Das Klimapaket wird nun in Form von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen umgesetzt.

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
Erstmals werden die Klimaschutzziele gesetzlich normiert und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen. So müssen etwa im Gebäudesektor die CO2-Emissionen von aktuell 118 Millionen Tonnen jährlich bis zum Jahr 2030 auf 70 Millionen Tonnen reduziert werden. Die Einhaltung dieser Budgets ist Aufgabe des Ministeriums, in dessen Geschäftsbereich der jeweilige Sektor fällt. Bei der Sektoraufteilung der Jahresemissionsmengen ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Die Emissionsdaten der Sektoren sollen jährlich vom Umweltbundesamt ermittelt, veröffentlicht und anschließend von einem fünfköpfigen Expertenrat geprüft und bewertet werden. Erfüllt ein Sektor die Vorgaben nicht, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.

Brennstoffemissionshandelsgesetz
Für die Sektoren Wärme und Verkehr, die nicht dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen, wird ein nationales Emissionshandelssystem als Grundlage für eine CO2-Bepreisung eingeführt. Ziel ist, das Verbrennen fossiler Brennstoffe wie Diesel, Benzin, Gas und Heizöl in diesen Bereichen schrittweise teurer und damit den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen. Unternehmen, welche die Brennstoffe in den Verkehr bringen, sind zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet und müssen Zertifikate erwerben. Diese werden zunächst zu einem von Jahr zu Jahr ansteigenden Festpreis ausgegeben. Er beträgt 2021 zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis 2025 auf 35 Euro an. Ab dann sollen Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, zunächst mit einer Obergrenze von 60 Euro. Zwar müssen die Unternehmen die Zertifikate bezahlen, sie werden diese Kosten jedoch an der Tankstelle oder mit der Heizkostenrechnung an die Verbraucher weiterreichen.

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Dieses Gesetz liegt aktuell auf Eis, da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Der vom Bundestag beschlossene Entwurf sieht vor, umweltfreundliches Verhalten steuerlich zu fördern und die CO2-Bepreisung sozial verträglich zu gestalten.
- Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen prozentualen Abzug von der Steuerschuld gefördert. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, einer Heizungs- oder einer Lüftungsanlage. Die Steuerermäßigung beträgt je Objekt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch insgesamt 40.000 Euro (§ 35c EStG). Die konkreten Mindestanforderungen werden in einer gesonderten Rechtsverordnung festgelegt.
- Die Entfernungspauschale für Berufspendler wird ab 2021 befristet bis Ende 2026 von derzeit 30 auf dann 35 Cent ab dem 21. Kilometer erhöht. Dies gilt sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung (§ 9 Absatz 1 Satz 4 und 5 EStG). Geringverdienende Pendler, die innerhalb des Grundfreibetrags liegen, können alternativ eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale beantragen.
- Die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten im Fernverkehr der Bahn sinkt ab 2020 unbefristet von derzeit 19 auf 7 Prozent (§ 12 Absatz 2 Nummer 10 UStG).

Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Die Steuer auf Flugtickets erhöht sich ab 1. April 2020 je nach Strecke um sechs bis 17 Euro pro Ticket.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ende Oktober 2019 hat das Bundeskabinett den dritten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Das Gesetz führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem einheitlichen Regelwerk zusammen. Ziel ist „ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb“ (§ 1 Absatz 1).
- Niedrigstenergie-Gebäudestandard: Das Anforderungsniveau geht für Neubauten nicht über das der schon bestehenden Vorschriften, wie etwa der EnEV 2016, hinaus. Auch für Bestandsgebäude wird das Anforderungsniveau nicht verschärft. Im Jahr 2023 sollen die geltenden energetischen Standards überprüft werden.
- Heizungsanlagen: Ab 2026 darf in einem Bestandsgebäude nur dann ein neuer Öl-Heizkessel eingebaut werden, wenn der Wärme- und Kältebedarf im Gebäude anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Für Bestandsgebäude sieht das Gesetz unter bestimmten Umständen Ausnahmen vor. Die in der Energieeinsparverordnung enthaltene Austauschpflicht für Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, wurde in das GEG integriert.
- Energieausweise und Beratungspflicht: Künftig müssen bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung nicht nur Verkäufer oder Vermieter, sondern auch Immobilienmakler einen Energieausweis vorlegen. Beim Abschluss eines Kaufvertrags über ein Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen muss der Verkäufer oder der Makler dem Käufer ein Beratungsgespräch zum Energieausweis durch einen Berater des Verbraucherzentrale Bundesverbandes anbieten. Vor der Beauftragung der Planungsleistungen einer energetischen Modernisierung an einem solchen Gebäude ist ein Beratungsgespräch ebenfalls Pflicht.

Die nächsten Schritte
Für zahlreiche Neuregelungen steht der Beginn des Inkrafttretens fest. Die Änderungen der beiden genannten Steuergesetze müssen noch vom Bundesrat bestätigt werden. Vor allem in Sachen Förderung stehen Konkretisierungen aus. Das GEG soll dem derzeitigen parlamentarischen Zeitplan zufolge im Sommer 2020 rechtsverbindlich werden.

Zitate zum Freistellen
„Wie kann man aus einem gut gemeinten Ziel auch eine gut gemachte Zielerfüllung machen? – Das ist das, was sich durch die Beschlüsse zieht, die wir heute gefällt haben.“
Dr. Angela Merkel, 20. September 2019

„Es ist nicht so, dass wir hier irgendetwas Ideologisches machen, sondern wir machen etwas, wofür es so massive Evidenzen gibt, dass wir dagegen handeln müssen. Wer diese Evidenzen, wer diese wissenschaftlichen Meinungen ignoriert und sagt: „Wir werden schon irgendwie durchkommen“, der handelt, glaube ich, nicht zukunftsgerecht. Das ist das, was uns geleitet hat.“
Dr. Angela Merkel, 20. September 2019

Haus und Grund Deutschland (https://www.hausundgrund.de/)

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