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BMWi und BMI haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 (EPBD) zum Ausbau der nötigen Infrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden 1:1 umgesetzt werden.

Die Regelungen sehen im Wesentlichen vor, dass bei Neubau oder größerer Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen künftig jeder Stellplatz und von Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bis 2025 ist zudem in allen bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt vorzusehen. Ausnahmen sind u. a. für Bestandsgebäude vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Haus & Grund Deutschland hat die kurze Frist zur Stellungnahme genutzt und sich gegen die zusätzlichen, über das Maß der EU-Richtlinie hinausgehende Anforderungen gewandt.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 12. Februar 2020 mit dem Gesetzentwurf befassen.

Dipl.-Ing. Corinna Kodim
Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik
Haus & Grund Deutschland (https://www.hausundgrund.de/)

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