„Corona versus business as usual“ hat seit Mitte März – zwangsläufig – auch einen gewissen Einfluss auf den VBHG genommen. Arbeitgeberische und mitgliederbezogene Fürsorgepflichten waren und sind in Einklang zu bringen mit Ihren satzungsgemäßen Ansprüchen, sehr geehrte Mitglieder, zu denen u. a. auch die sachverständige Hilfe im konkreten Schadensfall zählt.

Die seit Mitte März praktizierte Handhabung beinhaltet im Wesentlichen Folgendes, zu Ihren Gunsten bzw. nach Ihren Wünschen auch mit einem gewissen Verhaltensspielraum:
Geschäftsstelle: Diese ist weiterhin voll besetzt und für Sie zu üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar (montags, dienstags, donnerstags 8.00 – 17.00 Uhr; mittwochs 8.00 – 16.00 Uhr; freitags 8.00 – 14.00 Uhr).
Der Briefeinwurf wird täglich laufend geleert.
Wenn Sie die Geschäftsstelle (wider Erwarten) persönlich aufsuchen wollen, bitten wir Sie, freundlicherweise zunächst eine der üblichen Mund/Nasen-Schutzmasken zu nutzen. Im Übrigen stehen genügend Einzelbüros und der den aktuellen Erfordernissen angepasste große Sitzungssaal zur Verfügung, so dass die Verkehrsflächen in aller Regel bestehenden Kontakt-/Abstandsregelungen gerecht werden.
Ortstermine: Auch die Sachverständigen des Hauses sind weiterhin voll im Außendiensteinsatz, in der übrigen Zeit im aktiven Homeoffice.
Insofern treffen Sie die Kollegen also nicht mehr, wie bisher üblich, jeden Freitag in der Geschäftsstelle an. Sie sind aber – wie auch bisher – über die Vermittlung durch das zuständige Sekretariat gut erreichbar bzw. gut über Ihre Rückrufbitten informierbar.
Schadensaufnahme: Soweit möglich, haben wir Sie in den letzten Wochen gebeten, die Schadensaufnahmen zunächst auf den äußeren Gebäudebereich zu beschränken. Die Entscheidung, ob – z. B. in dringenden Fällen – auch Schäden im naturgemäß engeren Innenbereich der Gebäude aufgenommen werden sollen, haben wir Ihnen und Ihrem regional zuständigen Sachverständigen des VBHG überlassen. Mit Ihrem Einverständnis würden wir dies bis auf weiteres so belassen wollen.
Die Bergschadensabteilung der RAG, die im Übrigen eine ähnliche Verhaltensweise praktiziert, haben wir am 17.03.2020 grundlegend über unsere Verfahrensentscheidung informiert, weil so vielleicht einiges – faktisch oder ausdrücklich – zurückgestellt werden muss/soll, das zu gegebener Zeit nachzuholen sein wird.
• Soweit Schreiben unserer Sachverständigen an Sie vom HomeOffice aus freigegeben bzw. veranlasst werden, enthalten diese (dann von der Geschäftsstelle aus versandten) Schreiben keine handschriftliche Unterschrift, dazu aber einen entsprechenden Kurzhinweis. So wissen Sie, dass es sich um beabsichtigte Versendungen handelt und nicht um den versehentlichen Versand eines noch im Entwurfsstadium befindlichen Dokuments.

Wir hoffen, auf diese Art sowohl Ihren weiterhin bestehenden Unterstützungserwartungen als Mitglieder als auch Ihren und diesseitigen Fürsorgeerwartungen in einem ausgewogenen Verhältnis nachgekommen zu sein. Alles, was mit Ihrem Einverständnis zzt. an zu beurteilenden Innenschäden zurückgestellt ist, wird auch – nach Ihren Vorstellungen – nachgeholt werden. Direktansprechpartner bleiben selbstverständlich jeweils der Ihren Schadensfall betreuende Sachverständige mit seiner Sekretärin.
Die Telefonnummern der zuständigen Sekretariate finden sich auf jedem Briefkopf rechts oben.

Abschließend darf heutzutage und bei obigem Thema ein angepasster Gruß natürlich nicht fehlen: Bleiben Sie (bitte) gesund – wir haben das auch vor!

Ihr Detlev Finke
Geschäftsführer