Einer von vielen Hinweisen zur aktuellen Situation in der Bergschadensregulierungspraxis

Eine starke Mitgliedergemeinschaft und ein starkes Fachteam benötigt auch das einzelne VBHG-Mitglied hinter sich!
Das ist umso mehr von Nöten, als sich sachbedingt in nicht wenigen Verkehrskreisen schnell – zu schnell – die falsche Annahme etablieren könnte, das Thema Bergschäden an öffentlichem und insbesondere privatem Grundeigentum habe sich quasi bereits erledigt bzw. werde sich in Kürze erledigt haben.

Die aktuelle Bergschadensregulierungspraxis – seit Jahrzehnten geprägt durch nicht wenige VBHG-seits gesetzte und ausgehandelte Standards – scheint momentan durch eine Art Ausverkaufs-Mentalität bzw. Ausverkaufs-Bewerbung Dritter beeinflusst zu werden, im Sinne von „schnell noch eine Regulierung, bevor es zu spät ist“!? Es halten sich mitgliederseits vermittelte Eindrücke und Gerüchte, dass das „eine oder andere“ mit dem VBHG abgestimmt sein soll!?
Letzteres ist ohne Ihr Wissen, sehr geehrtes Mitglied, und in der Regel ohnehin generell und definitiv nicht der Fall! Aber „ja“- „zu spät werden lassen“ sollte man natürlich nichts!
Schadensverursachungstechnische Nachweisprobleme bei älteren Gebäudeschäden, ob und in welchem Umfang zurückliegende bzw. noch vergleichsweise frische bergbauliche Einwirkungen und/oder verschleiß- bzw. baukonstruktiv bedingte Verursachungsanteile jeweils überwiegen bzw. mit maßgebend sind, werden nicht geringer. Deshalb sollte man grundlegende Beweiserleichterungen kennen und nutzen können, wie sie die Bergschadensvermutung des Bundesberggesetzes und insbesondere die praxisnahen Beweiserleichterungsaushandlungen des VBHG mit der RAG Aktienge-sellschaft und der RWE Power AG (ehemals Rheinbraun AG) bieten. Dafür und für die interessengerechte Einbringung zu Ihrem Nutzen, sehr geehrte Mitglieder, bieten die Sachverständigen des VBHG Gewähr (-> auf Bergschadensprüfungen und -regulierungen spezialisierte Bauingenieure/Architekten, Markscheider, Vermessungsfachleute, Betriebswirte und Juristen – ein komplettes, großes Fachteam unter einem Dach!).

Deshalb und zur regelmäßigen Stärkung der Durchsetzungskraft sowohl der Mitgliedergemeinschaft als auch der/des Einzelnen im konkreten Schadensfall empfehlen wir weiterhin, Bergschadensprüfung und -regulierung weiter in einer Hand, in der Hand Ihres Fachteams, zu belassen. In vielfacher, sowohl verursachungsnachweistechnischer als auch rechtlicher Hinsicht ist eine möglichst umfangreiche Kenntnis der häufig ja bereits jahrelangen Abbau- und Schadens(entwicklungs)historie und eine deshalb im Optimalfall „ganzheitliche Betrachtung“ der Bergbaubetroffenheit eines Grundstücks von nicht zu unterschätzendem Vorteil.
Selbst dann, wenn Sie einmal andere Fachleute hinzuziehen wollen, schlagen wir Ihnen vorsorgehal-ber eine kurze Rückversicherung bei Ihrem jeweiligen VBHG-Bergschadenssachverständigen vor; eine Rückversicherung, damit zurückliegende Entwicklungen, nutzbare Gleichbehandlungsstandards, hervorhebbare schadensfallindividuelle und sonstige wichtige Gesichtspunkte nicht versehentlich zu Ihren Ungunsten unberücksichtigt bleiben.

Die Geschäftsführung