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 – die Mitgliedergemeinschaft des VBHG und ihr Sachverständigen-Team

Kohleausstieg beschlossen – Steinkohleabbau komplett eingestellt – Braunkohleverstromung in Frage gestellt.
Das klingt kompakt und überschaubar danach, dass dann doch auch nun Probleme für Haus- und Grundeigentümer erledigt sein müssten, bzw. so könnte der/die eine oder andere ohne nähere Reflektion tatsächlich auch vorschnell denken. Ganz so aber ist es, wie Sie als Mitglied und wir in der Geschäftsstelle wissen, dann doch nicht – gerade nicht!

1. Noch ist in vielen Regionen (insbes. in NRW) unabhängig vom Blick auf die sog. Ewigkeitslasten des Bergbaus eine nicht unerhebliche Zahl von Bergschäden an Grundstücken/Gebäuden einer schadensbeseitigungs- und/oder sonst wie entschädigungsorientierten Prüfung und Regulierung zuzuführen.
Sachbedingt handelt es sich hierbei natürlich zumeist nicht (mehr) um „gerade erst“ entstandene Schäden, nicht selten aber um gerade erst entdeckte Schäden; entdeckt z. B. im Zuge von Umzugs-/Renovierungsarbeiten. Die früher angesichts des Umfangs und des hohen Durchbauungsgrades (Steinkohle) zeitversetzt und zudem durchaus auch regional überlappend eintretenden bergbaulichen Einwirkungen und Gebäudeschäden haben zudem viele Hauseigentümer zu abgestimmten oder auch für sich so entschiedenen Zurückstellungen veranlasst. Das Gefühl, ansonsten in einer Art „Dauerbaustelle“ zu leben bzw. sich in einem (kaum positiv belegbaren) Dauerregulierungs- und damit auch Dauerauseinandersetzungskontakt mit Vertretern der Bergwerksgesellschaften zu befinden, will jeder vermeiden bzw. weitmöglichst kleinhalten! Die im Zuge der Corona-Pandemie Alltag gewordenen Handlungs-/Kontakteinschränkungen tun ihr Übriges.

Die starke, sich ja durchaus auch in einem gewissen Fluss befindliche Mitgliedergemeinschaft des VBHG mit (immer noch bzw. schon allein) über 22.000 zu betreuenden Objektmitgliedschaften zum Jahresende 2020 bezeugt den diesbezüglichen Interessenvertretungsbedarf recht augenscheinlich.

Der Geschäftsbericht des VBHG ist deshalb schon vor vielen Jahren auf der Basis des in der Satzung vorgesehenen kurzen Jahresberichts des Vorstandes an die Verbandsgremien zu einem darüber weit hinausgehenden verbands-/geschäftspolitischen Informationsmedium für viele Fach-, Ministerial- und benachbarte Verkehrskreise ausgebaut und umstrukturiert worden. Sein bereits langjährig so ausgestalteter Versandverteiler umfasst u. a. spezielle parlamentarische Ausschüsse, Bundes- und Landesministerien, ausgewählte Städte/Gemeinden und kommunale Organisationen,  Bergwerksgesellschaften, Haus & Grund-Organisationen und weitere Fach-/Verkehrskreise (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Bergschäden, weitere ausgewählte Bausachverständige/Architekten/Rechtsanwälte).
Im Zusammenhang mit der zurückliegenden Abbaueinstellung des bundesdeutschen Steinkohlenbergbaus ist der Versandverteiler des Geschäftsberichts noch einmal erheblich erweitert worden.

Und ohne Zweifel wird der Geschäftsbericht, natürlich jeweils blickwinkelorientiert, auch inhaltlich zur Kenntnis genommen. Man denke z. B. nur an die Auswirkungen der „Wassenberger-Schadensrecherchen“ und Regulierungen des VBHG für die seinerzeitige öffentliche Diskussion mit der Folge eines heute selbstverständlichen sog. Intergralen Monitoring Grubenwasser. Auch der VBHG-Betreuung der vom Bochum-„Höntroper Loch“ betroffenen Hauseigentümer waren seinerzeit gewisse Initialwirkungen zuzuschreiben, während die seit 1986/87 bestehende Kooperation zwischen rheinischen Kommunen und VBHG für die kommunal ansässigen Grundeigentümer ein Paradebeispiel für die gemeinsame Zielrichtung war und ist, einer Bergwerksgesellschaft (Rheinbraun/RWE Power) Beweiserleichterungen abzuverhandeln, so in den 90er Jahren, und langfristig gleichbehandelnde Handhabungsstandards abzusichern.

Mit Blick auf obige, auszugsweise Belege der gemeinsam geschaffenen Durchsetzungskraft gestatten Sie, sehr geehrte Mitglieder, dass wir Sie einvernehmend einbeziehen und für Drittleser gemeinsam zeichnen mit

Wir alle vom VBHG

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