EU-Kommission will Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben

Die EU-Kommission hat Ende letzten Jahres den Entwurf einer neuen Gebäuderichtlinie als letzten Teil ihres Fit-for-55-Pakets vorgestellt. Den ersten Teil des Pakets hatte die EU-Kommission bereits im Sommer 2021 vorgelegt. Nun hat sich auch der Bundesrat in seiner Sitzung im Dezember 2021 ausführlich mit diesem umfangreichen Klimaschutzpaket der EU-Kommission – bestehend aus insgesamt 13 Rechtsakten – befasst.

Das Bündel der vom Bundesrat überwiegend begrüßten Richtlinien- und Verordnungsvorschläge der EU-Kommission dient der Umsetzung des europäischen Green Deals. Darin ist das Klimaziel der Europäischen Union verankert, den Ausstoß von Treibhausgasen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 zu reduzieren und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Der erste Teil des Fit-for-55-Pakets enthält zahlreiche Reformvorschläge, aber auch neue Richtlinien- sowie Verordnungsentwürfe, die auch für den Gebäudesektor relevant sind.

Energieeffizienzrichtlinie
Mit der neu gefassten Energieeffizienzrichtlinie (EED – Energy Efficiency Directive) schreibt die EU-Kommission das bisherige Anforderungsniveau fort und schlägt ein verbindliches Energieeffizienzziel von neun Prozent bis 2030 gegenüber 2020 vor. Bei Planungs- und Investitionsentscheidungen soll zukünftig die Energieeffizienz an erster Stelle stehen. Der Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Einrichtungen zusammen soll gegenüber dem Jahr 2020 jährlich um mindestens 1,7 Prozent gesenkt werden. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten jährlich mindestens drei Prozent aller öffentlichen Gebäude auf das Niveau eines Niedrigstenergie-Gebäudes bringen. Außerdem werden verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Energiearmut und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vorgeschlagen.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Mit der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II – Renewable Energy Directive) schlägt die EU-Kommission die Anhebung des Ziels für erneuerbare Energien bis 2030 von derzeit 32 auf 40 Prozent Anteil am Endenergieverbrauch vor. Zudem werden bestehende Unterziele im Verkehrs- und Wärmebereich angehoben sowie neue indikative Unterziele eingeführt: Im Gebäudesektor sollen bis 2030 in der Union mindestens 49 Prozent der Endenergie durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteerzeugung soll jährlich von bislang 1,3 Prozent auf 1,5 Prozent und der Anteil bei der Fernwärme- und Fernkälteerzeugung von 1,0 Prozent auf 2,1 Prozent steigen. Darüber hinaus soll sich die Erneuerbare-Energien-Nutzungspflicht auf alle Gebäude und nicht mehr nur auf neue und umfassend sanierte Gebäude beziehen.

EU-Emissionshandelssystem
Um das neue Klimaziel zu erreichen, sollen die im EU-Emissionshandelssystem (ETS – Emissions Trading System) integrierten Sektoren Energiewirtschaft und Industrie ihre Emissionen bis 2030 um 61 Prozent gegenüber 2005 senken. Dafür soll zunächst die Gesamtmenge der auszugebenden CO2-Zertifikate einmalig abgesenkt und dann jährlich die Absenkung der Gesamtmenge von derzeit 2,2 auf 4,2 Prozent erhöht werden. Für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr soll ab 2025 ein eigenständiges Emissionshandelssystem eingeführt werden.

Lastenteilungsverordnung
Die Lastenteilungsverordnung (ESR – Effort Sharing Regulation) wurde für die Sektoren eingerichtet, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen. Es wird für diese Sektoren ein höheres Treibhausgasminderungsziel vorgeschlagen. Anstatt 30 Prozent sollen nunmehr 40 Prozent der CO2-Emissionen in Europa bis 2030 gegenüber 2005 eingespart werden. Das Ziel wird auf die Mitgliedsstaaten je nach Wirtschaftsleistung zwischen 10 bis 50 Prozent aufgeteilt. Für Deutschland wird das Minderungsziel von 38 auf 50 Prozent angehoben. Die Lastenteilung soll nach den Plänen der EU-Kommission auch weiterhin für den Gebäudesektor gelten, obwohl dieser zukünftig in das Emissionshandelssystem integriert wird.

Energiesteuerrichtlinie
Die Energiesteuerrichtlinie (ETD – Energy Taxation Directive) beinhaltet die Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom. Mit der Überarbeitung der Richtlinie soll die Besteuerung von Energieprodukten mit der neuen Energie- und Klimapolitik der EU in Einklang gebracht und saubere Technologien gefördert sowie überholte Ausnahmeregelungen und ermäßigte Steuersätze, die die Verwendung fossiler Brennstoffe fördern, abgeschafft werden.

Sozialer Klimafonds
Ein sozialer Klimafonds (SCF – Social Climate Fund) wird vorgeschlagen, um die Auswirkungen des europäischen Emissionshandels abzumildern. Er soll aus dem EU-Haushalt finanziert werden – und zwar mit einem Betrag von 25 Prozent der erwarteten Einnahmen aus dem Emissionshandel für im Gebäude und im Verkehr verwendete Brenn- und Kraftstoffe. Damit sollen den Mitgliedsstaaten 72,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Gelder sollen vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer unterstützen.

Die Reaktion des Bundesrates
Der Bundesrat hat das Richtlinienpaket mit Blick auf das Klimaziel begrüßt und eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgegeben. Darin äußert der Bundesrat auch Kritik, wie etwa an dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“, und schlägt zudem zahlreiche Änderungen und Verbesserungen vor. Die Stellungnahme des Bundesrats wird direkt an die EU-Kommission übermittelt. Fazit: Am Ende wird ein Kompromiss stehen. Doch schon jetzt lässt sich abschätzen: Gut fürs Klima, aber ohne staatliche Unterstützung wird es teuer für Verbraucher und Vermieter.

Corinna Kodim
Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik

Haus & Grund Deutschland (www.hausundgrund.de)