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Gut gedämmt

Soll eine Dachdämmung nachgerüstet werden, kommen verschiedene Methoden infrage. Doch welche ist die richtige? Und welche Fördermittel kommen infrage?

Eine möglichst gute Wärmedämmung des Daches ist einerseits aus Kostengründen wichtig und erhöht den Wohnkomfort. Abhängig davon, wie das Dach konstruiert ist, gehen laut KfW bis zu 30 Prozent der Wärmeenergie durch ungedämmte Dächer verloren. Neben den Vorteilen für die wohnliche Nutzung ist ein Mindestmaß an Wärmeschutz nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) auch gesetzlich vorgeschrieben. Nicht nur wer neu baut, sondern auch wer sein Dach modernisiert, muss diese Vorgaben erfüllen. Genauer gesagt: Wer mehr als zehn Prozent seines Daches erneuert, muss die Arbeiten so ausführen, dass das Dach anschließend den Vorgaben des GEG entspricht. Doch welche Methoden der Dachdämmung gibt es?

Aufsparrendämmung
Die Aufsparrendämmung gilt als die effizienteste Dachdämmung – und die kostspieligste. Hierbei erfolgt die Wärmedämmung von außen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass sie nur sinnvoll ist, wenn ohnehin eine Neueindeckung erfolgen soll. Das bedeutet aber auch, dass es sich um die teuerste Dachdämmung handelt. Ihre Vorteile liegen in einer durchgehenden Dämmung, bei der Wärmebrücken effizient minimiert werden können. Aber Achtung: Oftmals muss für eine Außendämmung die Genehmigung der lokalen Baubehörde eingeholt werden, da sich die Dachgiebelhöhe und auch die Ästhetik des Hauses durch die Dämmung verändern.

Zwischen- und Untersparrendämmung
Wenn die Dachhaut allerdings intakt ist, kann eine Dachdämmung von innen sinnvoller sein – hier sind sowohl Zwischensparrendämmung als auch Untersparrendämmung möglich. Dabei wird die Dämmung von innen montiert, und zwar entweder – wie der Name schon sagt – zwischen oder unter den Sparren. Diese Varianten sind einfacher zu installieren und damit günstiger. Häufig werden auch beide Varianten kombiniert, um eine möglichst gute Wärmedämmung zu erzielen. Im Gegenzug haben sie einige Nachteile. Die Sparren selbst bleiben existente Wärmebrücken und der Innenraum wird durch die Dämmung verkleinert.

Hohlräume dämmen
Einen Sonderfall bildet die Einblasdämmung. Technisch gesehen handelt es sich bei ihr auch um eine Zwischen- beziehungsweise Untersparrendämmung. Allerdings wird für sie (wenn noch nicht vorhanden) zunächst ein Hohlraum geschaffen und dann das Füllmaterial eingeblasen. Das kann beim schrägen wie beim flachen Dach funktionieren. Diese Variante ist etwas weniger effektiv als die Alternativen, dafür aber in der Regel deutlich günstiger.

Dämmung der obersten Geschossdecke
Wenn der Dachboden nicht Teil des genutzten Wohnraums ist, sollte die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Sie stellt eine kostengünstige Alternative zur Dachdämmung dar, denn bei der Dämmung der obersten Geschossdecke wird nicht das Dach, sondern lediglich der Dachboden mit Dämmmaterial versehen. Damit lassen sich die GEG-Vorgaben zumeist ohne großen Aufwand erreichen.

Förderung durch KfW oder BAFA nutzen
Egal welche Variante zum Einsatz kommt – Eigentümer sollten prüfen, ob eine Förderung infrage kommt. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit den Programmen 261 und 262 zinsgünstige Förderkredite für Komplettsanierungen oder Einzelmaßnahmen an. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus gilt eine Kreditobergrenze von 150.000 Euro je Wohneinheit, für Einzelmaßnahmen sind es 60.000 Euro je Wohneinheit. Außerdem sind Tilgungszuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent möglich. Im Programm 461 bietet die KfW einen Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt davon ab, wie energieeffizient die sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind.

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Sanierer ein Handwerksunternehmen mit den Arbeiten beauftragen und die Maßnahme durch einen anerkannten Energieeffizienz-Experten begleiten lassen. Diese Baubegleitung wird zusätzlich gefördert. Auch wichtig: Der Antrag muss stets vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Dachd%C3%A4mmung/
Kurzlink: https://t1p.de/dach22

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Eigentümer einen Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel einer Dachdämmung, beantragen. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt also 12.000 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
Kurzlink: https://t1p.de/einzel22

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation (www.hausundgrund.de)

Hinweis
Wird in einem bestehenden Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu gedämmt und damit abgedichtet, ist ein Lüftungskonzept erforderlich. Wenden Sie sich dafür an einen Fachmann für Gebäudemodernisierungen oder Lüftungstechnik.

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