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Bis 2030 sollen alte Stromzähler ausgetauscht sein

Die Bundesregierung will den zuletzt schleppenden Einbau von intelligenten Stromzählern vorantreiben und hat dafür das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vorgelegt. Durch variable Stromtarife und die Begrenzung der jährlichen Zählerkosten sollen nun auch private Haushalte profitieren. Das Gesetz soll im 1. Quartal 2023 vom Bundestag verabschiedet werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Smart Meter gelten als wichtiger Baustein der Energiewende. Sie sollen die schwankende Stromerzeugung aus Windrädern oder Photovoltaik mit dem Stromverbrauch, insbesondere mit dem zunehmenden Strombedarf von Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos, in Einklang bringen und so die Netzstabilität sichern. Die geplanten Regelungen für einen schnelleren Rollout im Überblick:

Gesetzlicher Zeitplan
Festgelegt wird ein gesetzlicher Zeitplan für den Rollout mit verbindlichen Einbauzielen bis 2030. Dieser orientiert sich an dem Ziel der Bundesregierung, 80 Prozent des benötigten Stroms bis 2030 aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.

Agiler Rollout
Ein sogenannter agiler Rollout wird ermöglicht, bei dem aufwendige Funktionen wie das Steuern sowie das Zu- und Abschalten von Geräten nachträglich durch Updates zur Verfügung gestellt werden. Zertifizierte Geräte können dadurch bei Verbrauchern bis 100.000 Kilowattstunden (kWh) – optional mit weniger als 6.000 kWh – und Erzeugern bis 25 Kilowatt (kW) – optional 1 bis 7 kW – sofort eingebaut werden.

Datenschutz gewährleistet
Der Datenschutz wird durch die vorgeschriebene Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung der Messdaten ausgebaut.

Haushalte zahlen den Preis für herkömmliche Stromzähler
Künftig zahlen Privathaushalte mit einem Jahresstromverbrauch bis 10.000 kWh und Kleinanlagenbetreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis 15 kW nicht mehr als 20 Euro pro Jahr für das intelligente Messsystem. Bisher waren je nach Verbrauch 23 bis 100 Euro jährlich fällig. Die Netzbetreiber werden zugleich stärker an den Kosten beteiligt, können diese aber über die Netzentgelte auf die Gesamtheit der Stromkunden umlegen.

Stromlieferanten müssen variable Tarife anbieten
Alle Stromlieferanten müssen ab 2025 ihren Kunden mit intelligenten Messsystemen einen dynamischen Stromtarif anbieten, damit diese Strom zu Zeiten mit günstigem Preis nutzen und ihre Kosten senken können.

Nur ein Smart-Meter-Gateway für mehrere Anwendungen
Als weitere Neuerung wird es möglich, ein Smart-Meter-Gateway am Netzanschlusspunkt – also an der Schnittstelle zwischen Kunden und Stromnetz – einzubauen. Über weitere Schnittstellen können dann mehrere Verbraucher (zum Beispiel Ladestationen oder Wärmepumpen) über das Smart-Meter-Gateway am Netzanschluss gebündelt werden.

Corinna Kodim
Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik  (www.hausundgrund.de)

Smart Meter erfassen den Stromverbrauch in Echtzeit. Über die Kommunikationseinheit – dem Smart-Meter-Gateway – werden die Daten verschlüsselt an Netzbetreiber und Stromversorger gesandt, um Erzeugung und Verbrauch gezielt zu steuern. Gleichzeitig erhalten Verbraucher mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch. Zukünftig können sie über das Smart Meter Daten zum aktuellen Strompreis empfangen und ihren Verbrauch anpassen, um Kosten zu sparen.

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