Spätestens seit dem gravierenden bergbaubedingen Erschütterungsereignis im saarländischen Lebach am 23.02.2008 hat sich die öffentliche Diskussion auch auf diesen Aspekt der Folgen des Kohleabbaus erweitert. Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25.11.2011, in dem einem Hauseigentümer für die durch den Kohleabbau der RAG hervorgerufenen Erschütterungen ein Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigten Wohngebrauchs zugestanden wurde, war für den VBHG im ersten Halbjahr 2012 Anlass, in einer groß angelegten Recherche bei seinen nordrhein-westfälischen Mitgliedern deren Erschütterungsbetroffenheit zu hinterfragen. In Nordrhein-Westfalen waren vor allem die Regionen Rheinberg, Hamm und Dorsten von Erschütterungen stark betroffen. Ursache hierfür ist ein Bruchvorgang der festen Gesteinsschichten über dem Abbau, die durch den Senkungsprozess beansprucht wurden. Ausweislich vorliegender Messdaten mussten die betroffenen Bürger über einen längeren Zeitraum hin tags wie nachts hunderte Erschütterungsereignisse über sich ergehen lassen, ohne dieser Situation ausweichen zu können. Diese ständige Belastungssituation hat das körperliche Wohlbefinden der Betroffenen massiv gestört und den Wohngebrauch ihrer Immobilien erheblich beeinträchtigt. Im Ergebnis kamen mehrere hundert Hauseigentümer für einen Ausgleichsanspruch gegenüber der RAG nach saarländischem Vorbild in Frage. Nach ersten Verhandlungen des VBHG mit dem Bergbautreibenden deutete sich bereits an, dass die RAG die Erschütterungssituationen und -sachgegebenheiten in NRW und im Saarland als so wenig vergleichbar und in NRW als so wenig anspruchsbegründend ansah, dass außergerichtliche Einigungen nicht erzielbar waren. In Konsequenz hieraus hat der VBHG aus drei Regionalbereichen des Ruhrgebietes jeweils einen Hauseigentümer ausgewählt, um in Musterprozessen die Begründetheit seiner Ansprüche zu klären. Die Klagen sind mit Schriftsätzen Anfang September 2013 an die zuständigen Gerichte gesandt worden.

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