Sobald Sie uns einen Schaden melden, überprüfen wir die Abbausituation und es wird mit Ihnen zunächst ein Besichtigungstermin vereinbart. Im Rahmen dieser Ortsbesichtigung erfolgt

  • eine Begutachtung der gemeldeten Schäden
  • die Klärung der Schadensursache
  • eine detaillierte Schadensaufnahme
  • sowie die Absprache der weiteren Vorgehensweise.

Wir zeigen für Sie den Schaden der zuständigen Bergwerksgesellschaft an und fordern einen gemeinsamen Ortstermin. In dem zweiten gemeinsamen Ortstermin mit dem Sachbearbeiter der jeweiligen Bergwerksgesellschaft werden die gemeldeten Bergschäden angezeigt. Nach Abschluss der Verhandlungen erhalten wir von der Bergwerksgesellschaft ein Regulierungsangebot. Dieses Angebot überprüfen wir (technische u. rechtliche Überprüfung) und übersenden Ihnen ggf. eine Annahmeempfehlung. Sollte das Angebot nicht den getroffenen Vereinbarungen entsprechen, finden Nachverhandlungen mit dem Sachbearbeiter der Bergwerksgesellschaft statt. Parallel zu der Bearbeitung der Reparaturansprüche (Risse etc.) wird bei Bedarf durch die Vermessungsabteilung des VBHG eine sog. Schieflagenmessung durchgeführt, um u. a. zu überprüfen

  • ob eine entschädigungspflichtige Schieflage vorliegt (Minderwertanspruch)
  • ob Funktionsstörungen aufgrund der Schieflage vorliegen (Gegengefälle etc.)

Weiterhin dient die Vermessung des Objekts evtl. als Argumentationshilfe für die Verhandlungen mit der Bergwerksgesellschaft über reparable Schäden. Durch regelmäßige Vermessungen lassen sich Bewegungen zeitlich eingrenzen.

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