Umwelt, Rechtliches, Rund um das Haus

Heizungsförderung

Weitere Artikel zu: Umwelt, Rechtliches, Rund um das Haus

Zuschuss für Kauf und Einbau einer neuen

klimafreundlichen Heizung

 Um die Zukunft des sogenannten Heizungsgesetzes wird derzeit in der Koalition gerungen. Die Förderbedingungen bleiben vorerst unverändert – und sollen grundsätzlich auch erhalten bleiben.

Um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), genauer gesagt die Paragrafen 71, 71 a bis p und 72 – im Volksmund Heizungsgesetz –, gibt es weiter Streit in der Regierung. Ein Gesetzesentwurf ist bislang noch nicht auf dem Tisch. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel „abzuschaffen“. Für diese Formulierung hatte sich die CDU stark gemacht. Die SPD sieht eher eine weitere Reform des GEG. Die gesetzlichen Vorgaben sollen dabei „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden.

Förderbedingungen noch unverändert
Doch was bedeutet das für die Heizungsförderung? Union und SPD wollen „die Sanierungs- und Heizungsförderung (...) fortsetzen“, so die einhellige Meinung. Inwieweit sich die Förderbedingungen im Detail ändern, ist derzeit noch ungewiss. Bis zu einer Einigung, wie es mit dem Heizungsgesetz weitergeht, bleibt es also bei der derzeitigen Förderung, die bis Ende 2026 gesichert sein soll.

Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Mit dem Zuschuss Nr. 458 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Höhe der förderfähigen Kosten ab.

Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Hinzukommen können verschiedene Boni wie der Klimageschwindigkeitsbonus. Diesen können Eigentümer für ihre selbst genutzte Wohneinheit erhalten, wenn sie ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder ihre mindestens 20 Jahre alte Gas-­ oder Biomasseheizung austauschen. Einen Einkommensbonus erhalten Eigentümer für ihre selbst genutzte Wohneinheit, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Im Idealfall ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich.

Ergänzungskredit
Ist eine Zuschusszusage erfolgt, kann zusätzlich ein Ergänzungskredit (Nr. 358, 359) von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zu zinsgünstigen Konditionen beantragt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter
hausund.co/49rXJbf

Anna Katharina Fricke
Chefredakteurin

www.hausundgrund.de

Hinweis

Diese Förderungsmöglichkeiten stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

 

Schreiben Sie uns

Zur Verbesserung der Zugriffs- und Bearbeitungs­zeiten pflegen wir den Schriftverkehr in ein EDV-gesteuertes Dokumenten-Management-System ein. Bitte helfen Sie uns, indem Sie auf Ihren Schreiben an uns konsequent die sog. Objekt-Nr. aufnehmen. Sie finden sie regelmäßig in den Betreffangaben unserer Schreiben an Sie. Vielen Dank!
9 + 2 =