Rund um das Haus
Balkonkraftwerke
Lohnt sich die Mini-Solaranlage für das eigene Zuhause?
Die Energiewende beginnt vor der eigenen Haustür – und immer mehr Menschen machen sich Gedanken, wie sie erneuerbare Energien in ihrem Haushalt nutzen können. Eine beliebte und unkomplizierte Möglichkeit, das eigene Zuhause nachhaltiger zu gestalten, ist das Balkonkraftwerk.
Ein Balkonkraftwerk, auch als Steckersolargeräte oder Mini-Photovoltaik-Anlage bekannt, ist eine kleine Solaranlage, die direkt am oder auf dem Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade installiert werden kann. Die Anlagen haben eine Modulleistung von bis zu zwei Kilowatt und eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt (seit 2024, zuvor 600 Watt) und bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen, die den erzeugten Gleichstrom über einen Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandeln. Der besondere Vorteil: Der erzeugte Strom kann direkt in das eigene Hausnetz eingespeist werden und reduziert so den Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Die Installation ist denkbar einfach, denn das Balkonkraftwerk wird einfach per Steckdose mit dem Hausstromnetz verbunden. Es empfiehlt sich jedoch, hierfür einen Fachmann zu engagieren.
Die Handwerkerkosten für die Installation eines Balkonkraftwerks lassen sich steuerlich absetzen. So oder so bietet es eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zwar reicht die Leistung oft nicht aus, um den gesamten Strombedarf eines Haushalts zu decken, und insbesondere große Verbraucher wie Waschmaschinen oder Elektroheizungen lassen sich damit nicht allein betreiben, dennoch taugen die Anlagen sehr gut, die eigene Stromrechnung zu senken.
Die Vorteile eines Balkonkraftwerks
Komplettsets sind bereits für wenige Hundert Euro erhältlich und unterstützen beim Sparen. Eine 800-Watt-Anlage kann pro Jahr beispielsweise zwischen 600 und 800 Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen. Bei einem Strompreis von 30 bis 40 Cent pro kWh entspricht das einer Einsparung von bis zu 320 Euro jährlich, wenn Stromerzeugung und Stromverbrauch zu gleichen Zeiten erfolgt und die Sonneneinstrahlung entsprechend gut ist. Hinzu kommt der Umweltaspekt: Jede Kilowattstunde selbst erzeugter Solarstrom reduziert den CO₂-Ausstoß und macht unabhängiger von fossilen Energieträgern. Zudem sind Balkonkraftwerke seit 2023 in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit. Das bedeutet, dass sie zum Nettopreis erworben werden können. In einigen Bundesländern oder Kommunen gibt es zusätzliche Förderprogramme, die einen Teil der Kosten übernehmen. Ein Blick auf regionale Angebote dürfte sich also lohnen.
Was sollten Eigentümer beachten?
Balkonkraftwerke eignen sich nicht nur für Hauseigentümer, sondern können auch von Mietern genutzt werden. Allerdings benötigt man als Mieter die Zustimmung des Vermieters. Wer ein eigenes Haus besitzt, darf ein Balkonkraftwerk ohne große Hürden installieren. Anders sieht es bei Eigentumswohnungen aus: Gehört die Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, bedürfen bauliche Veränderungen an der Außenfassade oder am Balkon der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Allerdings gibt es gute Nachrichten: Eine Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2024 hat das „Recht auf erneuerbare Energien“ gestärkt. Das bedeutet, dass Eigentümergemeinschaften die Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht grundsätzlich verbieten dürfen, sondern nur die Art der Installation mitbestimmen können. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft ins Gespräch zu gehen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Mögliche Nachteile und Herausforderungen
Trotz der unkomplizierten Installation muss die Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Der Prozess wurde in den letzten Jahren vereinfacht, sodass keine umfangreichen Genehmigungen mehr erforderlich sind. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgt online und ist in wenigen Minuten erledigt. Wer sich unsicher ist, findet auf der Webseite der Bundesnetzagentur eine genaue Anleitung, die den Vorgang Schritt für Schritt erklärt. Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister veranlasst die Bundesnetzagentur über den Netzbetreiber dann den Austausch des Wohnungszählers gegen eine moderne oder intelligente Messeinrichtung.
Astrid Zehbe
Referentin Presse und Kommunikation, www.hausundgrund.de