VBHG - Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer
Positionspapier
Positionspapier zu Stellung der Markscheider in der Bergschadensregulierung
Die öffentliche Diskussion um Bergbau, Bergbauplanung und Bergschäden wird zzt. von sehr vielen Seiten und vielschichtig geführt. Dem Charakter öffentlicher Diskussionen häufig innewohnend, werden dabei viele Gesichtspunkte und diese teilweise auch falsch miteinander vermengt.
Dieser Eindruck vermittelt sich dem VBHG z. B. in der Art und Weise, wie sich die öffentliche Diskussion anhand einiger – erkennbar von Besonderheiten getragener – Auseinandersetzungsfälle zwischen Bergwerksgesellschaften und Grundeigentümern auf die Rolle der Markscheider und hier sehr polarisierende Kritik fokussiert.
Der VBHG hat daher nachfolgendes Positionspapier mit Anmerkungen und Klarstellungen zur Stellung bzw. Bedeutung der Markscheider in der Bergschadensregulierung erarbeitet. Die Thematik wird auch aus Anlass der Jahressitzungen der Verbandsgremien am 10. April 2013 in einer Pressekonferenz erörtert.
Das Positionspapier steht über das pdf-Icon zum Download bereit.
Keine neue Bergschadenssituation
Haben wir eine neue Bergschadenssituation im Ruhrgebiet? Müssen alle Altfälle erneut auf den Prüfstand? Die Lokal- und Regionalredaktionen der einschlägigen Presseorgane des Ruhrgebietes scheinen sich gegenseitig überbieten zu wollen. Ein wenig Abgeklärtheit scheint angebracht, um auch diejenigen Grundeigentümer in Bergbaurevieren aufzuklären, die sich mit diesem Thema bisher nicht befasst hat/haben.
Wie so häufig sind die zu Grunde liegenden Probleme gar nicht so komplex, wie sie vordergründig erscheinen. Falsch verwendete und fehlinterpretierte Begriffe (insbes. Einwirkungsbereich, Grenzwinkel und Nullrand) haben viel zur Aufregung beigetragen. Deshalb seien dazu einige Klarstellungen vorangestellt.
Darstellung des erweiterten Betrachtungsraumes in der öffentlichen Bekanntmachung der BR Arnsberg, Abt. 6, vom 24.09.2012 betr. den Steinkohlenabbau des Bergwerks Prosper-Haniel im Bereich der Stadt Bottrop mit randlichen Einwirkungen auf die Gebiete der Städte Dinslaken und Gladbeck. Quelle: Geobasisdaten des Landes NRW (c) Geobasis NRW 2012
Der untertägige Bergbau von Steinkohle erzeugt an der Tagesoberfläche eine Senkungsmulde, die deutlich über die eigentliche Abbaufläche hinausgeht. In besserer Anlehnung an die eigentliche Form wird sie heute auch als Senkungstrog bezeichnet. Die Ausdehnung dieses Troges an der Tagesoberfläche hängt von vielen Faktoren ab. Zu den wichtigsten Faktoren gehören sicherlich die Tiefe der Abbautätigkeit und die Struktur des Deckgebirges, in dem ja die untertage erzeugten Senkungen bis zur Tagesoberfläche „durchgereicht“ werden. Das Deckgebirge ist allerdings nicht gleichmäßig aufgebaut. Es ist unterschiedlich geschichtet, besteht aus unterschiedlichen Gesteinsformationen und ist zudem durch tektonische Ereignisse aus der Vorzeit gebrochen und gegenseitig verschoben. Die äußere Form des Senkungstroges an der Tagesoberfläche zeigt sich gerade wegen dieser Unterschiedlichkeiten keineswegs als langgestrecktes Oval, sondern ist tatsächlich von Aus- und Einbuchtungen unterschiedlicher Größe geprägt. Den genauen Rand des Senkungstroges kann man deshalb auch nur durch Senkungsmessungen an der Tagesoberfläche feststellen. Dass auch dies keine einfache Aufgabe ist, wird an anderer Stelle noch dargestellt.
Das Leitnivellement
Höhenbeobachtungen in Bergsenkungsgebieten
Für die Prognose zukünftiger Bergsenkungen haben die Bergwerksgesellschaften spezielle Vorausberechnungsverfahren entwickelt, die sich auf den Erkenntnissen früherer Messbeobachtungen stützen. Sowohl das Maß der regional vorausberechneten Bergsenkungen als auch die linienhafte Darstellung des jeweiligen Senkungs-Null-Randes ist daher grundsätzlich als Abschätzung zu werten, wogegen das Ausmaß der tatsächlichen Bodenbewegungen regelmäßig anhand von Höhenmessungen mit Anschluss an das Festpunktnetz der Landesvermessung zu überprüfen ist.
Etwa 25 % der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen liegen im Einflussbereich bergbaubedingter Bodenbewegungen. Da somit auch zahlreiche Höhenpunkte der Landesvermessung von regionalen Einwirkungen betroffen sind, erfolgen zum Höhenausgleich großräumige Leitnivellementsmessungen im Bereich des Rheinisch-Westfälischen Steinkohlenrevier, des Rheinischen Braunkohlenreviers, des Ibbenbürener Steinkohlenreviers, des linksrheinischen Steinkohlen- und Salzabbaus, des Aachen-Erkelenzer Steinkohlenreviers sowie der Meggener Erzlagerstätte.
Bergsenkungen in Kirchhellen über den „Null-Rand" hinaus
Ein Gutachten der TU Clausthal belegt Bergsenkungen, die innerhalb der Ortslage Kirchhellen auch über den von der RAG prognostizierten Einwirkungsbereich hinaus reichen. Die Untersuchungen bestätigen somit das Ergebnis der örtlichen Messbeobachtungen des VBHG.
Als Grundlage von Senkungsprognosen dienen üblicherweise Berechnungsmodelle, die aus früheren Messbeobachtungen abgeleitet werden. Insbesondere die linienhafte Darstellung des Senkungs-Null-Randes ist daher lediglich als Abschätzung zu werten, womit das Ausmaß der tatsächlichen Bodenbewegungen stets anhand von Höhenmessungen zu überprüfen ist.
Ausgehend von den nur vereinzelt vorhandenen Höhenfestpunkten der Landesvermessung führt der VBHG bereits seit 1994 eigene Höhenmessungen in Kirchhellen durch. Nachdem die Messergebnisse auch außerhalb des in den Abbauplänen kartierten Beeinflussungsbereiches erhöhte Senkungsbeträge zeigten, wurden die Einwirkungsgrenzen bereits vor 8 Jahren mit Vertretern der Bergwerksgesellschaft diskutiert und Vereinbarungen zur Beurteilung bzw. Regulierung strittiger Schadensfälle getroffen.
Anhand von satellitengestützten Radarmessungen konnten nun im Rahmen der von der Bezirksregierung Arnsberg in Auftrag gegebenen Untersuchungen erstmals auch flächenhaft Bodensenkungen nachgewiesen werden. Im Untersuchungszeitraum 2003-2010 sind demnach über den seitens der RAG für diesen Zeitraum ausgewiesenen Senkungsnullrand hinaus Beträge bis etwa 8 cm zu verzeichnen.
Obwohl nicht bergbauliche Einflüsse wie geologisch bedingte Bodenbewegungen oder Grundwasserentnahmen mangels ausreichender Daten nach wie vor nicht auszuschließen sind, wertet die TU Clausthal das Ergebnis einer räumlich-zeitlichen Analyse der Satellitenmessung letztlich als deutlichen Hinweis, dass zumindest die Hauptursache der Höhenänderungen im Steinkohlenbergbau liegt.
Aktualisierung des Leitnivellements
Das Ruhrgebiet wird alle 2 Jahre neu vermessen. Zwischen Wesel und Hamm konnten innerhalb der letzten Wochen nun wieder zahlreiche Messkolonnen beobachtet werden. Grund hierfür ist der regionale Steinkohlenbergbau, der teils erhebliche Bergsenkungen verursacht. Die regionalen Höhenveränderungen werden seit Jahrzehnten im Rahmen des sog. Leitnivellements „Ruhrgebiet“ ermittelt. Wichtig ist die Aktualisierung des regionalen Höhennetzes der Landesvermessung beispielsweise für Bauvorhaben, die Erstellung von Karten und den Hochwasserschutz. An den Vermessungsarbeiten, die stets an festen Bezugspunkten außerhalb des bergbaulichen Einwirkungsbereiches angeschlossen werden, beteiligen sich daher u. a. auch diverse Städte und Kreise. Insgesamt liegen etwa 25 % der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen im Einflussbereich bergbaulicher Einwirkungen. In unterschiedlichen Rhythmen erfolgen entsprechende Vermessungen im Bereich des Rheinischen Braunkohlenreviers, des Ibbenbürener Steinkohlenreviers, des linksrheinischen Steinkohlen- und Salzabbaus, des Aachen-Erkelenzer Steinkohlenreviers sowie der Meggener Erzlagerstätte.
Weitere Beiträge...
- Vortrag bei der Bürgerinitiative BgB am 22.05.2012 in Wassenberg
- Schadensrelevante Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs - Erkenntnisse aus dem Erkelenzer Steinkohlenrevier
- Geschäftsbericht 2011 / Regulierungspraxis 2012
- Schadensrelevante Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs im Erkelenzer Steinkohlenrevier



