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Weiter zum: Neuen Urteil des LG SaarbrĂĽcken vom 25.11.2011 |
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Freitag, den 23. Dezember 2011 |
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Bergbaubedingte Erdstöße – nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 BGB
Unter dem 19. Dezember 2011 war in der rechts grau angelegten Aktualitätsspalte noch darauf hinzuweisen, dass die RAG am 16.12.2011 erklärt hatte, keine Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Der Ablauf der Revisionsfrist datiert nach hiesiger Kenntnis auf den 27.12.2011, danach wäre das Urteil rechtskräftig geworden.
Nach einer kurzen Pressenotiz der Saarbrücker Zeitung vom 23.12.2011 hat nun – entgegen der Erwartung diverser Prozessbeobachter – der Kläger Revision eingelegt.
Zzt. liegen hier noch keine näheren Informationen vor, so dass an dieser Stelle nur – und ohne Wertung und Gewähr für die Richtigkeit – der Text der Pressenotiz der Saarbrücker Zeitung wiedergegeben wird:
SaarbrĂĽcker Zeitung, 23.12.2011, Auszug:
Der Bergbaubetroffene Hermann Löw, dem das Landgericht eine Entschädigung wegen bergbaubedingter Beben zugesprochen hatte, will in Revision gehen, wie sein Anwalt gestern mitteilte. ... Man habe das Urteil im Detail geprüft und kam zu dem Entschluss, dass einige Punkte rechtlich so nicht haltbar seien, ... . Drei Monate bleibt nun Zeit, die Begründung zur Revision einzureichen. Diese Zeit wolle man parallel nutzen, um mit der RAG zu verhandeln und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. ... hth (Ende Auszug der Pressenotiz)
Weitere Informationen liegen diesseits nicht vor. Es wäre deshalb unnötig spekulativ, eine Aussage zu den denkbaren Hintergründen der – zunächst auch einmal etwas Zeit verschaffenden – Revisionseinlegung auszuführen. Auch Aussagen, ob und inwiefern diese Revisionseinlegung Auswirkungen auf bisherige RAG-Erklärungen zur Urteilsanwendung haben wird, sind verfrüht.
Zu gegebener Zeit wird an dieser Stelle weiter berichtet werden! ...
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Neues Urteil des LG SaarbrĂĽcken v. 25.11.2011 |
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Mittwoch, den 30. November 2011 |
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Bergbaubedingte Erdstöße – nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 BGB
Am 25.11.2011 hat das Landgericht Saarbrücken einem Grundeigentümer wegen der von bergbaubedingten Erdstößen ausgegangenen Beeinträchtigung der Nutzung seines Wohnhauses einen sog. nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 BGB zugestanden – konkret zugestanden in Höhe von 1.140,00 €. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und bedarf nicht nur angesichts rd. 20-seitiger schriftlicher Begründung einer sorgfältigen Analyse, was die Übertragbarkeit der Beurteilungsansätze und Entscheidungsgründe auf andere Grundeigentümer und Regionen angeht, die ebenfalls von bergbaubedingten Erdstößen betroffen waren. Deshalb sei zunächst einmal als Schnellinformation auf die der landgerichtlichen Website zu entnehmende Pressemeldung zum Urteil verlinkt (www.saarland.de/87455.htm). Ein Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 BGB setzt insbesondere voraus, dass dazu die von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkung auf das eigene Grundstück eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt und durch diese Einwirkung eine ortsübliche Benutzung des Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird. Die Anspruchsprüfung erfordert in vielfacher Hinsicht Sach- und wertungsintensive Rechtsprüfungen, ist nicht durch eine Art Checklisten-Prüfung zum Selbstgebrauch ersetzbar! Angesichts der sachbedingt nicht auf einen einzigen Grundeigentümer beschränkten objektiven und subjektiven Betroffenheit in Regionen mit bergbaubedingten Erdstößen ist aber ein unübersehbarer Informationsbedarf entstanden, dem auch das Gericht in seiner Pressemeldung erkennbar gerecht werden wollte. Auszugsweise sei Absatz 4 zitiert: |
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Merkblatt zur DichtheitsprĂĽfung |
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Dienstag, den 03. Mai 2011 |
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VBHG stellt neues, vollständig überarbeitetes Merkblatt zur Dichtheitsprüfung bei privaten Grundstücks-/Hausanschlussleitungen vor
Freitag, den 17. Juni 2011 Dichtheitsprüfung – Aktuelles aus Juni
Ergänzend zu den Informationen aus dem nebenstehenden VBHG-Merkblatt sind aktuelle Ent-wicklungen seit kurzem auch zu finden unter www.buergerinfo-abwasser.de, einer im Auftrag des Umweltministeriums erstellten Internetseite, sowie auf der Website des Ministeriums selbst unter www.umwelt.nrw.de Dort findet sich auch der „brandaktuelle“ Erlass des Ministeriums vom 17.06.2011, der den im nebenstehenden VBHG-Merkblatt benannten Erlass aus Oktober 2010 noch weiter konkretisiert.
 Im Zusammenhang mit den Jahressitzungen seiner Gremien hat der VBHG am 12. April 2011 der Presse sein neues, vollständig überarbeitetes Merkblatt zur Dichtheitsprüfung bei privaten Grundstücks-/Hausanschlussleitungen vorgestellt. Das Merkblatt gibt im Wesentlichen die Sach- und Rechtsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen wieder, ist aber in vielen Teilen auf andere Bundesländer, z. B. das Saarland, übertragbar. In Nordrhein-Westfalen finden sich gesetzliche Regelungen zur Dichtheitsprüfung mittlerweile in § 61 a des Landeswassergesetzes, einige der heutigen Inhalte fanden sich zuvor in § 45 der Bauordnung. Allerdings ist die Materie auch in einem Bundesland wie Nordrhein-Westfalen, in dem die Dichtheitsprüfung bereits eine vergleichsweise lange Vorgeschichte hat, vielen Haus- und Grundeigentümern unbekannt bzw. erscheint als „Buch mit 7 Siegeln“; und tatsächlich: Neben gesetzlich geregelten Fristen und technischen Vorgaben aus DIN-Vorschriften können auf Grundeigentümer durchaus regional geltende Fristen und ergänzende technische Vorgaben ihrer Kommune zukommen. |
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Dienstag, den 11. Januar 2011 |
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VBHG stellt zertifizierte Berater für Grundstücksentwässerung (ZBG)
Ein nicht seltener Auftrag an die Bau- und Bergschadenssachverständigen des VBHG ist die Prüfung, ob im konkreten Einzelfall ein Schaden bzw. eine Funktionsstörung an privaten Grund-/Hausanschlussleitungen allein- oder mitursächlich auf bergbauliche Einwirkungen zurückgeht bzw. zurückgehen kann. Nachgeschaltet stellen sich häufig auch Fragen zur sog. Dichtheitsprüfung (in NRW: früher § 45 Bauordnung, mittlerweile § 61 a Landeswassergesetz). |
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Sonntag, den 10. Oktober 2010 |
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VBHG-Markscheider wurde promoviert
Assessor des Markscheidefachs Dipl. Ing. Volker Baglikow ist am 10. Mai 2010 mit seiner Dissertation „Schadensrelevante Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs im Erkelenzer Steinkohlenrevier“ an der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) zum Dr.-Ing. promoviert worden.
Dr. Baglikow ist in Dortmund geboren und hat im Jahr 1992 das Studium am Institut für Markscheidewesen, Bergschadenkunde und Geophysik im Bergbau der RWTH Aachen beendet. Nach anschließender Referendarzeit und Abschluss des 2. Staatsexamens beim ehemaligen Landesoberbergamt NRW begann er im Jahr 1995 seine Tätigkeit als Markscheider beim VBHG.
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