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VBHG referiert beim Verband Wohneigentum |
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Donnerstag, den 26. August 2010 |
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Die 24 Kreisvorstände des Verbandes Wohneigentum Westfalen-Lippe informierten sich anlässlich Ihrer Vorstandssitzung am 10. August 2010 in Hamm auch über die Arbeit des VBHG. Der Verband Wohneigentum vertritt im Raum Westfalen-Lippe rd. 117.000 private Hauseigentümer. VBHG-Bergschadenssachverständiger Dipl.-Ing. Andreas Kumer erläuterte an diesem Abend die Arbeit des VBHG im Allgemeinen sowie besonders die Bergschadenssituation im Bereich Hamm. Die weitergehenden Fragen der Zuhörer betrafen vor allem Verjährungsfristen, mögliche Rückstellungsvereinbarungen und den Dichtheitsnachweis betreffend Grundleitungen. Abschließend wurde das VBHG-Angebot, bei Bedarf die Abbausituation im Bereich einzelner Besitzungen zu recherchieren, dankend angenommen. |
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Rheinisches Braunkohlenrevier |
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Dienstag, den 04. Mai 2010 |
Hilfen für Grundeigentümer- Technische Vorprüfungen des VBHG
- Verfahrenserklärungen der Rheinbraun/RWE Power AG
- Anrufungsstelle bei der Bezirksregierung Köln
Einleitend zur Entwicklung der oben aufgelisteten Hilfestellungen.In Braunkohle- und anderen Tagebau-Revieren gilt die sog. Bergschadensvermutung (§ 120 BBergG) sachbedingt nicht. Die Bedeutung der Rechtsnorm als widerlegliche Teilbeweislastumkehr sollte zwar nicht überschätzt werden, ihre Nichtgeltung ist aber unstreitig ein prinzipieller Nachteil. Dies hat dazu geführt, dass die Landesregierung bereits 1984 mit dem sog. Hambach-Vertrag (Landesregierung/Rheinbraun) begonnen hatte, diesen Nachteil zugunsten der Grundeigentümer im Rheinischen Braunkohlenrevier auszugleichen. Fortsetzung fand dies in der 1986 vom Braunkohlenausschuss an den VBHG herangetragenen Bitte, im Rheinland über die konkrete Betreuung seiner Mitgliedschaften hinaus in einem gewissen Umfang für alle Grundeigentümer sümpfungsbetroffener Kommunen tätig zu werden. Erwachsen ist daraus dann eine Sondermitgliedschaft rheinischer Kommunen im VBHG, seinerzeit bezeichnet als Gesamtmitgliedschaft braunkohlebetroffener Gebietskörperschaften. Für Bürger der zugehörigen Städte und Gemeinden führt der VBHG seitdem Erstprüfungen gemeldeter Gebäudeschäden durch, sog. Technische Vorprüfungen. Parallel wurden in Weiterführung der mit dem o. g. Hambach-Vertrag begründeten Verfahrensstandards für Schadensfallprüfung und -regulierung 1990 und 1994 Ergänzungen ausgehandelt. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit der Rheinbraun AG wurden geführt durch Braukohlenausschuss, zeitweise beteiligte Ministerien und den VBHG (als Verhandlungskooperation), wobei der VBHG jeweils die technische Federführung hatte. Niedergelegt sind die 1984/1990/1994 ausgehandelten Verfahrensstandards, die erhebliche Untersuchungs- und Kostenrisiken von betroffenen Grundeigentümern nehmen, in Verfahrenserklärungen der Rheinbraun AG. Rechtlich zu werten sind diese als Selbstverpflichtungserklärungen, teilweise auch bekannt geworden als das sog. Rheinische Modell bzw. Regelwerk. |
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Verbesserungen im Rheinischen Braunkohlenrevier |
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Dienstag, den 27. April 2010 |
Ergänzte und verbesserte Hilfen für Grundeigentümer im rheinischen Braunkohlenrevier
- Grundsatzverhandlungen VBHG/RWE Power AG
- Beschluss des Braunkohlenausschusses zur Errichtung einer Anrufungsstelle
Grundeigentümer im rheinischen Braunkohlenrevier, die sümpfungsbedingte Bergschäden vermuten, können künftig weitere Hilfestellung in Anspruch nehmen, die in das 1984 begonnene Hilfestellungskonzept der Landesregierung und des Braunkohlenausschusses integriert wurden, zu dem der VBHG seit 1986/87 beiträgt. Neu sind
- vom VBHG in 2009 gegenüber der RWE Power AG ausgehandelte Verfahrensstandards bei der Prüfung von Schadensfällen (z. B. Erledigungsfristen) sowie
- die vom Braunkohlenausschuss am 16.04.2010 beschlossene Errichtung einer Anrufungsstelle bei der Bezirksregierung Köln.
Während die oben erstgenannten verbindlichen Verfahrensstandards Verbesserungen in der Transparenz des Schadensprüfverfahrens mit Beweiserleichterungsfunktionen für Grundeigentümer mit sich bringen, wird über die noch zu errichtende Anrufungsstelle die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens eröffnet, wenn das Prüf- bzw. Regulierungsverfahren zwischen Grundeigentümer und RWE Power AG zu keinem zufriedenstellenden bzw. belastbaren Ergebnis führt.
Die vorgenannten Verbesserungen für Grundeigentümer „schweben nicht im luftleeren Raum“, sind vielmehr in das bestehende Gesamtkonzept der Hilfestellungen eingebettet, die Grundeigentümer im rheinischen Braunkohlenrevier kostenlos in Anspruch nehmen können.
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Freitag, den 19. Februar 2010 |
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Presseinformation des BraunkohlenausschussesÄltestenrat des Braunkohlenausschusses stimmt für Einrichtung einer AnrufungsstelleErweiterte Bergschadensregelung verbessert die Position BergschadensbetroffenerKöln, 19. Februar 2010
Der
Ältestenrat des Braunkohlenausschusses hat sich auf seiner heutigen
Sitzung dafür ausgesprochen, bei der Bezirksregierung Köln eine
Anrufungsstelle für Betroffene von Bergschäden im Rheinischen
Braunkohlenrevier einzurichten. Der Verfahrensablauf orientiert sich
dabei an der Arbeitsweise der bereits bestehenden Schlichtungsstelle
Bergschäden Nordrhein-Westfalen, die im Bereich des Steinkohlenbergbaus
tätig ist. |
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Geo-Informationssystem NRW |
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Freitag, den 29. Januar 2010 |
Seit Dezember 2009 steht im Internet unter www.gdu.nrw.de ein Informationssystem der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW sowie des Geologischen Dienstes NRW mit dem Titel „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen“ zur Verfügung, in dem Hinweise auf die regionale Verbreitung von bergbaubedingten Tagesbrüchen, verlassenen Tagesöffnungen und Gebieten des oberflächennahen bzw. des tagesnahen Bergbaus enthalten sind. Das im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes entwickelte Auskunftssystem ist an private und öffentliche Bauherren, Grundstückseigentümer und die von ihnen Bevollmächtigten, Ingenieurbüros und Architekten gerichtet, die sich einen Überblick über örtliche Problemzonen verschaffen möchten. |
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