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Rund um das Haus

Asbest in Baustoffen:

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Was Hausbesitzer bei Renovierungen wissen müssen
Früher galt Asbest als Wundermaterial: robust, hitzebeständig und günstig. Deshalb wurde es bis Anfang der 1990er-Jahre in Baustoffen und somit vielen Häusern verbaut – in Dachplatten, Fassaden oder Bodenbelägen. Auch wurden die Asbestfasern zur Materialverbesserung in z.B. Fliesenklebern, Putzen, Kitten und Spachtelmassen eingesetzt.
Heute weiß man: Asbest ist hochgradig krebserregend. Wer ein älteres Gebäude umbauen oder renovieren möchte, sollte deshalb besonders vorsichtig sein.

Seit Dezember 2024 gilt eine neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV, www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/GefStoffV.pdf), die den Umgang mit Asbest deutlich strenger regelt. Ziel ist es, Handwerker und Bauunternehmen besser zu schützen – betroffen sind aber auch private Bauherren. Denn bevor Wände eingerissen oder Böden entfernt werden, muss klar sein: Könnte hier Asbest im Spiel sein?
Eines vorweg: Ein offizielles Sanierungsgebot für asbesthaltige Bauprodukte gibt es nicht. Doch was gilt, wenn man sein Haus in Eigenregie renovieren oder sanieren möchte?
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wie finde ich heraus, ob mein Haus Asbest enthält?
Das lässt sich mit bloßem Auge nicht erkennen, doch eine einfache Faustregel kann hier helfen: „Betroffen sind alle Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden“, so die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Hier könne sich Asbest sowohl in den Baustoffen als auch in der Bausubstanz befinden. Eine sichere Prüfung können nur Fachleute vornehmen.

Wo steckt Asbest überhaupt und wann ist es eine Gefahr für die Gesundheit?
Das Material wurde, wie bereits erwähnt, vielseitig eingesetzt: in Dachplatten, Fassaden, Fußböden, Klebern, Dichtungen oder sogar im Putz. Oft liegt es unsichtbar in der Bausubstanz.
Auf dem Lernportal der BG Bau können Privatpersonen ein virtuelles asbestbelastetes Haus erkunden. Das interaktive Einfamilienhaus zeigt, wo Asbest vor dem nationalen Verbot verbaut wurden und wie sich asbesthaltige Produkte im Gebäude erkennen lassen. Die dort markierten Stellen sind ein hilfreicher Hinweis für Bauherren darauf, wo Vorsicht geboten ist, bevor man in die Bausubstanz eingreift.
Asbestfasern können sich in der Lunge festsetzen und Asbestose sowie Krebs verursachen, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Gefährlich werden die Fasern, wenn sie in die Atemluft gelangen – was etwa bei Renovierungen oder Sanierungen passieren kann.
„Solange Asbest fest verbaut ist, geht von dem Stoff grundsätzlich keine Gefahr aus. Erst bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien wie Bohren, Sägen oder Schleifen können Asbestfasern freigesetzt werden“, heißt es von der BG Bau.

Darf man Asbest selbst entfernen?
Nein – das ist Privatpersonen verboten. Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen mit asbesthaltigen Materialien umgehen. Sie übernehmen auch die fachgerechte Entsorgung.
Welche Pflichten haben Hausbesitzer?
Bevor Sie mit einer Renovierung starten, müssen Sie klären, ob Asbest in Baustoffen oder Materialien vorhanden sein könnte. Die neue Verordnung verpflichtet ebenfalls dazu, im Zweifel eine fachliche Untersuchung einzuleiten.
Was ist zu tun, wenn beim Renovieren Asbest vermutet wird oder darauf gestoßen wird?
Arbeiten sofort unterbrechen, keine weiteren Staubentwicklungen riskieren, den Raum verlassen und einen zugelassenen Fachbetrieb einschalten. 
In der Zwischenzeit sollten Sie Lüften vermeiden, da dies die Asbestfasern aufwirbeln und verbreiten kann.
Fazit
Asbest ist unsichtbar gefährlich – und in vielen älteren Gebäuden noch vorhanden. Wer umbaut oder saniert, sollte nicht nur an neue Fliesen oder frische Farbe denken, sondern auch an mögliche Risiken. Die neue Gefahrstoffverordnung verschärft die Regeln, sorgt aber gleichzeitig für mehr Sicherheit. 
Klar ist: Ohne Experten geht beim Thema Asbest gar nichts.

Dipl.-Ing. Mischa Tönebön

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