• Beratung & Service

Sollten Sie von Bergschäden betroffen sein, können Sie sich jederzeit direkt an unsere Sachverständigen in Herten oder Jülich wenden. Eine Kostenlawine durch unsere Einschaltung brauchen unsere Mitglieder nicht zu befürchten.

Die zur Durchsetzung eines begründeten Bergschadensersatzanspruches erforderlichen Kosten hat die schädigende Bergwerksgesellschaft zu übernehmen. Anruf oder E-Mail genügt und ein VBHG-Sachverständiger kommt zu Ihnen, begutachtet die Schäden, wendet sich für Sie an die zuständige Bergwerksgesellschaft und leitet die Schadensregulierung ein. Die Attraktivität der Mitgliedschaft beruht gerade auf der Möglichkeit, den Schadensfall umfassend zu betreuen, was die kosten- und zeitaufwändige getrennte Einschaltung mehrerer Einzelfachleute (z. B. Ingenieure, Architekten, Juristen) erspart.

Bei Problemen mit Bergschäden beraten wir Sie vor Abschluss einer Mitgliedschaft

  • über Regulierungsmöglichkeiten
  • über die bergbauliche Situation im Bereich Ihres Objekts
  • über bestehende Verjährungsfristen
  • kostenlos und unverbindlich an Ihrem Objekt

Das Team der Organisationsabteilung informiert Sie über

  • Schadensbegutachtung durch eigene Sachverständige
  • Rechtsberatung durch eigene Juristen
  • Verhandlungsführung mit der Bergwerksgesellschaft
  • Schriftwechsel mit der jeweiligen Bergwerksgesellschaft
  • Schieflagenmessungen durch eine eigene Vermessungsabteilung
  • Ermittlung von Minderwertansprüchen
  • Erkennen von Funktionsstörungen
  • Grubenbildeinsichtnahmen

Schätzen Sie den Verkehrswert des Gebäudes ein. In Abhängigkeit des „Wertes“  wird der jährliche Mitgliedsbeitrag bemessen.

Wert bis   50.000,00 € –   55,00 €
Wert bis 100.000,00 € –   72,00 €
Wert bis 150.000,00 € –   86,00 €
Wert bis 250.000,00 € – 101,00 €
Wert bis 400.000,00 € – 123,00 €
Wert bis 500.000,00 € – 136,00 €

Bei einem Verkehrswert über 500.000,00 € wird die Höhe des Beitrags gesondert vereinbart.

Sollten Sie zu der Übersicht Fragen haben oder beim Ausfüllen des Mitgliedantrages Unterstützung benötigen, dann steht ihnen das Team der Organisationsabteilung gerne zur Verfügung. Anruf oder E-Mail genügt.

  •   Einfache Schadensmeldung ohne besondere Formalitäten
        - Telefonisch unter 0 23 66 / 80 90-33
        - Über eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
        - Online
        - Schriftlich (Brief, Fax, Schadensmeldekarte)
        - Ortsbesichtigung mit unserem Sachverständigen
        - Begutachtung der gemeldeten Schäden
        - Beurteilung der Schadensursache(n) (Bergschaden/Bauschaden)
        - Schadensaufnahme
        - Besprechung der weiteren Vorgehensweise
  • Schadensmeldung an die Bergwerksgesellschaft
  • Gemeinsamer Ortstermin mit dem/der Sachbearbeiter(in) der jeweiligen Bergwerksgesellschaft
  • Verhandlungsführung mit der Bergwerksgesellschaft
  • Prüfung des Regulierungsangebotes (technisch u. rechtlich) und sofern erforderlich Fortsetzung der Verhandlungen
  • Veranlassung einer Schieflagenmessung
        - Liegt eine entschädigungspflichtige Schieflage vor (Minderwertanspruch)?
        - Liegen weitere Funktionsstörungen aufgrund der Schieflage vor (z. B. Gegengefälle in Abwasserleitungen etc.)

Sprechen Sie uns an, Ihr Anruf genügt!

Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder

Zur Verbesserung der Zugriffs- und Bearbeitungszeiten pflegen wir den Schriftverkehr in ein EDV-gesteuertes Dokumenten-Management-System ein. Bitte helfen Sie uns, indem Sie auf Ihren Schreiben an uns konsequent die sog. Objekt-Nr. aufnehmen. Sie finden sie regelmäßig in den Betreffangaben unserer Schreiben an Sie. Vielen Dank!

SCHREIBEN SIE UNS!

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