Zum einen vertritt der VBHG die Gesamtinteressen der bergbaubetroffenen Haus- und Grundeigentümer in der Öffentlichkeit, gegenüber Gesetzgeber, Behörden und Schädiger. So wurden z. B. maßgebende Stellungnahmen zum Bundesberggesetz, zur Einwirkungsbereichs-Bergverordnung, zur Beteiligung von Eigentümern an bergrechtlichen Genehmigungsverfahren, zur Einheitsbewertung und zur Staatshaftung verfasst.
Das heute allgemein praktizierte Verfahren zur Abgeltung schieflagebedingter Minderwerte ist Verhandlungserfolg des VBHG.
Zum anderen vertritt der VBHG seine Mitglieder auch im konkreten Bergschadensfall gegenüber der schädigenden Bergwerksgesellschaft.
Aufgrund seiner Rechtsform und seines Fachwissens ist es ihm möglich, für seine Mitglieder
- von der Schadensfeststellung und -bewertung
- über die Geltendmachung und Verhandlung
- bis hin zur Durchsetzung des Bergschadensersatzanspruches
die gesamte Schadensregulierung zu übernehmen.
Neben der umfassenden Schadensregulierung bietet der VBHG selbstverständlich auch Einzelleistungen an, wie z. B.
- Einsichtnahme in die Abbauplanung bei der Bergbehörde im Zuge eigentümerseitiger Beteiligung an Betriebsplanzulassungsverfahren,
- Bauzustandsfeststellungen, Beweissicherungsgutachten, Messbeobachtungen zur Feststellung bergbaubedingter Bodenbewegungen,
- Einzelvermessungen zur Feststellung von Gebäudeschieflagen,
- Wertermittlungen (z. B. bei bergbaubedingten Gebäudeschieflagen),
- gutachterliche Stellungnahmen zur etwaigen Minderung des Einheitswertes,
- Einsichtnahme in Kartenwerke über geführten Abbau (Grubenbild),
- vollständige bautechnisch-markscheiderische Gutachten zu Bergschadensfragen
- VBHG informiert als periodischen Info-Service oder
- Rechtsberatung und Verhandlungen mit den Bergwerksgesellschaften.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer: HILFE BEI BERGSCHÄDEN