• 50 Jahre VBHG

    50 Jahre sachverständige Tätigkeit für das bergbaubetroffene Haus- und Grundeigentum.

Am 1. Oktober 1959 hat sich wohl keines der Gründungsmitglieder überlegt, wie es mit dem Verband im Jahre 2009 aussehen würde. Im Vordergrund stand damals die schlichte Überlegung, wie es mit der seit 1910 existierenden Bergschädenversicherung für Haus- und Grundeigentümer weiter­gehen sollte. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wollte der Versicherung die bisherige Sachverständigen-Tätigkeit untersagen.

Der Gedanke zur Gründung eines Vereins, der im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes seine Mitglieder außergerichtlich vertritt, war geboren. Und zwar in Gelsenkirchen, in der Geschäftsstelle der Bergschädenversicherung in der Gildenstr.13. Die meisten Mitglieder der Bergschädenversicherung wurden nach und nach Mitglieder des VBHG. Der Verband hat damit zwar nicht bei „Null“ angefangen, sich aber doch aus sehr kleinen Anfängen heraus zu der Organisation entwickelt hat, die er heute darstellt. Er ist eine Interessenvertretung mit 22.000 Mitgliedschaften und 40 Mitarbeitern, die mittlerweile jährlich über 7.000 Schadensfälle bearbeiten. Dabei hat er sich den Ruf einer versierten Fachorganisation erworben, ist bei Gerichten, Behörden und in der Sachverständigenwelt allseits anerkannt. Der VBHG hat aus Anlass seines Jubiläums eine Festschrift verfasst, die hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung steht.

pdf  http://vbhg.de/upgrade/images/Downloads/A_Festschrift-final-klein.pdf

Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder

Zur Verbesserung der Zugriffs- und Bearbeitungszeiten pflegen wir den Schriftverkehr in ein EDV-gesteuertes Dokumenten-Management-System ein. Bitte helfen Sie uns, indem Sie auf Ihren Schreiben an uns konsequent die sog. Objekt-Nr. aufnehmen. Sie finden sie regelmäßig in den Betreffangaben unserer Schreiben an Sie. Vielen Dank!

Daten der laufenden Musterprozesse

Zu den VBHG-betreuten Musterprozessen gegen die RAG Aktiengesellschaft, die sich zur Frage sog. nachbarrechtlicher Ausgleichsansprüche wegen bergbaubedingter Erschütterungen verhalten, liegt ein aktueller Sachstand vor.

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