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Bergbaubedingte Erschütterungen – sog. nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

Seit der Rechtshängigkeit in 2013 hat der VBHG von Zeit zu Zeit über den Stand der ausgewählten drei Musterprozesse zur Frage eines sog. nachbarrechtlichen Ausgleichs(zahlungs)anspruchs (§ 906 BGB) und seines an Häufigkeit und Schwingungsintensität der Erschütterungen ausgerichteten Umfangs berichtet. Wie aus den Vorberichten zu entnehmen war, sind zwei der Musterprozesse abgeschlossen (Amtsgericht Dorsten, Amtsgericht Hamm/Landgericht Dortmund). Nach teils erheblichen Verzögerungen auf Seiten des Amtsgerichts Rheinberg – im Wesentlichen wohl auf dortige Kapazitätsengpässe zurückzuführen – steht nun endlich auch dieser Prozess vor dem Abschluss, dürfte sein Ende im nächsten Quartal finden.

Für alle Mitglieder, die nach der 2012er-Rundschreiben-Aktion sachbedingt einbezogen worden sind und die sich bisher in erheblicher Geduld geübt haben: Sobald das dritte Musterprozess-Urteil vorliegt und sich keine Berufung anschließen muss, wird der VBHG noch eine kurze Zeit zur zusammenfassenden Auswertung aller drei/vier Urteile und für die Abklärung von Art und Umfang der Übertragbarkeit auf die insgesamt dann einzubeziehenden Mitgliedschaftsfälle der Vergangenheit benötigen. Danach werden die abschließenden Grundsatzverhandlungen dazu mit der RAG aufgenommen und die jeweilige Mitgliedergruppe (zuvor oder nach Verhandlungsabschluss) per individualisiertem Rundschreiben informiert.

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