In den Medien ist es um das Thema etwas ruhiger geworden, gleichwohl ist es für alle Grundstückseigentümer hochaktuell. Denn die Finanzämter versenden zurzeit die entsprechenden Grundsteuerwert-Bescheide zusammen mit den Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag als Folgebescheid.
Wo könnte das Wasser eindringen?
Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk des Kellergeschosses sind für einen Hauseigentümer besonders unangenehm, da deren Beseitigung fast immer mit umfangreichen Erdarbeiten verbunden ist. In Anbetracht der zu erwartenden hohen Instandsetzungskosten ist eine gründliche Bestandaufnahme und Ursachenermittlung zu empfehlen.
… geboren wird nur eine lächerliche Maus“ (Parturient montes, nascetur ridiculus mus). So dichtete (etwas frei übersetzt) der römische Poet Horaz (65 – 8 vor Christus) in seinem Werk „Ars Poetica“.
Dieses Zitat ist passend beim Blick auf die Ergebnisse der Zusammenkunft des sog. Koalitionsausschusses, wo zwischen Wunsch und Wirklichkeit wie so oft eine große Lücke klafft.
Hier können Sie uns Ihren Schaden melden. Unsere Sachverständigen werden mit Ihnen einen Termin zur Ortsbesichtigung vereinbaren.
Verwechselungsgefahr bei Brief- und Postwurfakquise!
Als VBHG-Mitglied kennen Sie die folgende Situation vielleicht schon:
In Ihrem Briefkasten liegt eine Broschüre (Flyer) oder ein Brief mit Werbung zur Bergschadensregulierung. Kurze Zeit später erfolgt eine weitere (telefonische) Kontaktaufnahme zwecks zeitnaher Vereinbarung eines Begutachtungs- bzw. Messtermins zur kostenlosen Bergschadensregulierung.
Bis 2030 sollen alte Stromzähler ausgetauscht sein
Die Bundesregierung will den zuletzt schleppenden Einbau von intelligenten Stromzählern vorantreiben und hat dafür das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vorgelegt. Durch variable Stromtarife und die Begrenzung der jährlichen Zählerkosten sollen nun auch private Haushalte profitieren. Das Gesetz soll im 1. Quartal 2023 vom Bundestag verabschiedet werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Stets zu Diensten?
Bei Brandgefahr frühzeitig Alarm schlagen – das ist die Aufgabe von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern. Doch sind sie auch einsatzbereit und funktionieren, wenn es darauf ankommt? Und wann muss ein Gerät ausgetauscht werden?
Entlastung von Verbrauchern und kleineren Unternehmen ab März 2023
Ab März 2023 sollen die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und die Lieferung von Wärme für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.
Vor ca. 10.000 Jahren wurden die Menschen sesshaft und begannen, feste Behausungen zu errichten. Die Geburtsstunde der ersten Bauschäden! Durch alle Zeitalter und auf allen Kontinenten sind seither Riss- und Feuchtigkeitsschäden der ständige Begleiter von Bauaktivitäten jeder Art. Vor gut 200 Jahren wurde im Zuge der Industrialisierung damit begonnen, großflächig unter Tage Kohle abzubauen. Immer mehr besiedelte Gebiete waren nun von Bergschäden betroffen.
Sobald Sie uns einen Schaden melden, überprüfen wir die Abbausituation und es wird mit Ihnen zunächst ein Besichtigungstermin vereinbart. Im Rahmen dieser Ortsbesichtigung erfolgt
Wir übersenden Ihnen gerne unverbindlich und kostenlos Informationsmaterial
Rufen Sie uns an
Telefon 0 23 66 / 80 90-0
oder nutzen Sie unser
Die kurze Abhandlung zur Grundsteuerreform in der letzten Ausgabe dieser Mitgliederinformation hat eine Reihe von Rückmeldungen hervorgerufen. Zu einem großen Teil ging es dabei um Formulierungen, wie der Erhebungsstelle wertmindernde Aspekte hinsichtlich der latenten Bergschadensgefahr nahegebracht werden können. Hier konnten wir in den meisten Fällen Hilfestellungen geben.
Sehr geehrtes Mitglied, bitte informieren Sie auch Nachbarn, Freunde und Bekannte über die Tätigkeit des VBHG und die Vorteile einer Mitgliedschaft.
Sobald aufgrund Ihrer Bemühungen ein Eigentümer Mitglied im VBHG wird, erhalten Sie eine Werbeprämie in Höhe von 30,00 €.
Diese Frage stellt sich häufig für Geschädigte und ist neben den technischen und juristischen Fragestellungen, die bei der Bergschadensregulierung naturgemäß im Vordergrund stehen, ebenfalls zu beantworten. Aus den Steuergesetzen lässt sich hierzu auf Anhieb keine eindeutige Antwort ableiten. Die Finanzverwaltung hat sich jedoch bereits im Jahre 1955 mit dieser Frage befasst und – für den Fall eines privaten Hauseigentümers – das Resultat ihrer Überlegungen in einem Erlass veröffentlicht.