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Bäume sind aus unserer Umwelt nicht wegzudenken. Gerade in Städten sorgen sie für unser Wohlbefinden, indem sie z. B. Schatten spenden, aber auch Orte der Ruhe und Erholung sind (Parks, Friedhöfe etc.). Bäume sind grundsätzlich wichtig, da sie das Treibhausgas Kohlendioxid (CO?) binden und gleichzeitig Sauerstoff produzieren, den wir wiederum zum Leben brauchen.

Ein Baum kann durchschnittlich 12.000 l Sauerstoff/Stunde produzieren, das entspricht der Menge, die ein Mensch an einem Tag verbraucht. Aber auch Staub und feinste Partikel werden von Bäumen gefiltert (ca. 100 kg/Jahr). Bäume sind auch Lebensraum und Nahrungsquelle, regulieren den Wasserkreislauf, sorgen für den Schutz des Bodens z. B. gegen Erosion, bilden ein Mikroklima (z. B. durch Temperaturabkühlung im Sommer), dämpfen Lärm und Licht und sind letztendlich auch Holzlieferanten.

Auf Privatgrundstücken können sie aber auch schnell zu einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung führen, sobald sie Schäden verursachen. Diese entstehen i. d. R. erst dann, wenn Bäume ausgewachsen sind. Anfangs klein gepflanzte Bäume werden im Laufe der Jahre größer, breiten sich unterirdisch durch das Wurzelwerk und überirdisch durch Stamm- und Astwuchs aus. Während der Wuchsverlauf über Gelände durch Beschneiden kontrolliert werden kann, geschieht das Wachstum im Boden eher unbemerkt und lässt sich daher nur schwer oder gar nicht kontrollieren. Der spätere „Problembaum“ wird häufig schon durch die Wahl der Baumart und vor allem des Pflanzstandortes „vorerzeugt“. Der Baumabstand von der Grundstücksgrenze ist in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bäume mit einer geringen Wuchshöhe von unter 2 m dürfen mit einem Grenzabstand von 0,50 m gepflanzt werden, für großkronige, stark wachsende Bäume gilt dagegen oftmals ein Mindestabstand von 4 bis 5 m, gemessen von der Grundstücksgrenze bis Mitte Baumstamm.

Foto 04 Baum

Die meisten Schäden entstehen durch Baumwurzeln. Eine fundamentale Rolle spielt dabei das Wasser, das durch Wurzeln dem Boden für die Transpiration des Baumes entzogen wird. So entsteht im Sommer ein Wasserdefizit im Boden, welches normalerweise in den Wintermonaten wieder ausgeglichen wird. Lange Trockenperioden infolge des Klimawandels verbunden mit übermäßigem Wasserentzug, auch durch Bäume, führen seit mehreren Jahren verstärkt zu einem Schrumpfungsverhalten gerade bei bindigen Böden. Eine mögliche Folge sind sog. „Trocknungsschäden“ an Gebäuden. Diese sind von der Art und Lage durchaus vergleichbar mit Bergschäden, da die Schadensursache in beiden Fällen aus Veränderungen im Baugrund resultiert. Stehen Bäume zu nah an einer Grundstücksgrenze oder einem Gebäude, können bei ungünstigen Voraussetzungen Schäden an einem Nachbargebäude entstehen. Der Nachweis ist dabei oftmals nicht ohne weiteres zu führen. Es empfiehlt es sich daher, einen Sachverständigen oder ein Prüfinstitut für die Bestimmung der schadensträchtigen Baumwurzeln zu beauftragen.

Ein weiteres häufiges durch Baumwurzeln verursachtes Problem entsteht, wenn diese auf der Suche nach Wasser in vorhandene, jedoch undichte Abwasserleitungen einwachsen und durch weiteren Wuchs diese letztendlich verstopfen. Die Folge sind Abwasserrückstau mit Kellerüberflutungen und Inventarschäden. Gerade in Bergsenkungsgebieten können durch frühere bergbaubedingte Bodenbewegungen auch erdverlegte Abwasserleitungen beschädigt worden sein. Ein Hineinwachsen von Baumwurzeln wird so begünstigt. Dies ist dann regelmäßig Streitthema in der Auseinandersetzung mit dem Bergbau, und zwar getreu dem Spruch: „Was war zuerst: Henne oder Ei?“. In aller Regel können dann durchaus doch Kompromisslösungen gefunden werden. Weiterhin können Baumwurzeln auch Leckagen an Gasleitungen verursachen, die dann auch lebensbedrohlich werden können. Neben den zuvor genannten unterirdisch verursachten Wurzelschäden gibt es natürlich auch die Schadensfälle, dass Bäume durch Sturm auf das eigene Haus oder Nachbargebäude fallen und dann große Schäden anrichten können. Wie bei Wurzelschäden haftet auch hier der Verursacher, also der Eigentümer des Baumes. Versicherungen regulieren solche Schäden nur, wenn ein solcher Schaden auch tatsächlich versichert ist, z. B. als Sturmschaden. Ein evt. Haftungsausschluss bei Bäumen in Privateigentum wird vielfach damit begründet, dass jeder Eigentümer seiner sog. Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen hat. Dazu gehört eben auch, dass Bäume so zu beschneiden oder sogar zu fällen sind, dass sie keine Gefahr darstellen. Letztendlich ist also der Eigentümer dafür verantwortlich, das Umstürzen von Bäumen zu verhindern. Es empfiehlt sich also, den eigenen Baumbestand regelmäßig auf Fäulnisschäden oder schadenverursachendes Wurzelwerk zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Auch die Wuchshöhe sollte man nicht außer Acht lassen. Der Klimawandels und inzwischen schon regelmäßig stürmischen Wetterlagen in Kombination mit lang andauernden Regenereignissen, wie gerade erst zum Jahreswechsel 2023/2024, führen zu einem Aufweichen des Bodens und somit geringerer Standfestigkeit der Bäume. Gerade hohe Bäume sind durch diese „Doppelbelastung“ anfälliger für das „Entwurzeln“. Letztendlich gilt es schon beim Anlegen eines Gartens mit Bäumen einiges zu beachten, um künftige Probleme möglichst zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die professionelle Hilfe von Landschaftsgärtnern in Anspruch zu nehmen, die von der Auswahl geeigneter Gehölze und deren Standorte Sachverstand haben. Weiterführende Informationen gibt es beispielhaft unter nachfolgenden Links:

www.bodenundbaum.de
www.deutsche-schadenshilfe.de
www.ergo.de
www.cosmosdirekt.de
www.nachbarrecht-ratgeber.de
www.flsk.de

Dipl.-Ing Thomas Ott

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