Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Neue Regelungen zum Heizungscheck und hydraulischen Abgleich
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ist am 30. September 2024 außer Kraft getreten. Sie hatte Eigentümer von Gasheizungen bis dato zur Durchführung von Heizungscheck, Heizungsoptimierung und bei Gebäuden ab sechs Wohnungen zusätzlich zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Seit 1. Oktober 2024 sind diese Pflichten von den neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgelöst worden.