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Im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, sind eine Reihe von Verpflichtungen aufgeführt, die Immobilieneigentümer zukünftig zu beachten haben. In der letzten Ausgabe von VBHG informiert haben wir hierüber einen ersten Überblick gegeben. Nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit steht ein Teil des Gesetzes, der vordergründig nur die Städte und Gemeinden betrifft, am Ende des Tages aber auch nahezu alle Bürger, nämlich die sog. kommunale Wärmeplanung.

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 % des gesamten End-Energieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn rund 80 % der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Mio. Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 % aus, jedoch wird diese bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen.

Wie stark die Preise von Gas und Öl ansteigen können, wurde im letzten Jahr deutlich. Innerhalb kürzester Zeit verteuerten sich die Heizkosten aufgrund deutlicher Preissteigerungen dieser beiden fossilen Brennstoffe enorm. Für eine zukunftsfeste, verlässliche und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung werden soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig nur noch auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme aus z. B. Industrieanlagen und Rechenzentren gesetzt werden.

Damit diese Umstellung gelingt und Deutschland seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwindet, soll zukünftig jede nach Maßgabe des Landesrechts planungsverantwortliche Stelle – häufig werden dies die Kommunen sein – strategisch die Wärmeversorgung planen. Dabei soll festgelegt werden, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können.

Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es dabei, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Die Bundesregierung will die Erstellung der Wärmepläne finanziell und beratend unterstützen.

Den rechtlichen Rahmen für die Wärmeplanung bildet das neue Wärmeplanungsgesetz, welches ebenfalls zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Speziell soll es die verbindliche und systematische Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung in ganz Deutschland bilden.

Für Wärme-, Gas- und Stromverteilnetzbetreiber, Gewerbe- und Industriebetriebe, aber auch Immobilieneigentümer ist es wichtig, dass sie bei Investitionsentscheidungen genügend Vorlauf bei der Planung haben wenn es darum geht, welche Art von Wärmeversorgung in ihrer Umgebung zukünftig realisiert werden soll. Mit dem Wärmeplanungsgesetz sollen sich alle Akteure an einem fundierten Rahmen orientieren. Die Intention der Bundesregierung ist, dass sich auf diese Weise langfristig die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten aufbauen lassen, um bis zum Jahr 2045 eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen.

Zudem wird die Wärmeplanung auch als moderne Industriepolitik gesehen, weil als Wärmeversorgungsoption die Kategorie Wasserstoffnetz eingeführt wird. Das Gesetz sieht vor, dass Regionalbereiche in dem Wärmeplan als Wasserstoffnetzgebiet ausgewiesen werden können, wenn die Betreiber einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorlegen. Damit soll Platz für technologische Innovationen bei der Energie- und Wärmeversorgung geschaffen werden, denn ein forcierter Aufbau eines Netzes von grünem Wasserstoff als Option für eine klimafreundliche Wärmeversorgung findet derzeit noch nicht statt.

Für die Erstellung der Wärmepläne sind im Gesetz Fristen aufgeführt, die die Zahl der Einwohner in einer Gemeinde berücksichtigen. Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30.06.2026 ein Wärmeplan erstellt werden, für die Gemeinden mit weniger Einwohnern besteht hierfür Zeit bis zum 30.06.2028.

Stichtag für die Einwohnerzahl ist der 01.01.2024. Für die kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können zudem vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen vorgesehen werden. Zugleich können sich kleinere Gemeinden auch zusammenschließen und in einem sogenannten "Konvoi-Verfahren" einen gemeinsamen Wärmeplan erstellen.

Die verfügbaren Wärmeerzeugungs- und Energiequellen, die Infrastrukturen und der Verbrauch sind in jeder Kommune, jedem Stadtteil oder Gewerbegebiet unterschiedlich. Die Energieversorgungsunternehmen sollen mit der für die Wärmeplanung zuständigen Stellen, i. d. R. die Kommune, Strategien für die Wärmeversorgungskonzepte entwickeln. Dies ist erforderlich, wie schon die Verteilung der Wärmenetzanschlüsse in den verschiedenen Regionen zeigt. Während 30 % der Haushalte in Ostdeutschland an ein Wärmenetz angeschlossen sind, liegt die Zahl in Westdeutschland derzeit bei knapp 10 %. Wärmenetze können eine flexible und – im Vergleich mit anderen Heizungsarten – besonders kosteneffiziente klimaneutrale Lösung für die Wärmeversorgung. Sie ermöglichen es, den Wärmebedarf ohne Neuinstallation einer Einzelheizung aus zentralen, zukünftig erneuerbaren Quellen zu decken. Zudem können sie verschiedene erneuerbare Energiequellen und unvermeidbare Abwärme in die Wärmeversorgung integrieren und die Nutzung von Strom und Wärme miteinander verbinden. Wärmenetze sollen daher möglichst überall dort auf- und ausgebaut werden, wo die leitungsgebundene Wärmeversorgung Kostenvorteile gegenüber einer dezentralen klimaneutralen Eigenversorgung aufweist.

Das Wärmeplanungsgesetz gibt bestimmte Ziele für die Erzeugung der Wärme in Wärmenetzen vor: Ab dem 01.03.2025 müssen neue Wärmenetze zu einem Anteil von mindestens 65 % der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder der Kombination hieraus gespeist werden. Bis 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu 30 % aus diesen Quellen betrieben werden. Bis 2040 soll dieser Anteil bis zu 80 % betragen. Das Ziel ist ein vollständiges fossilfreies Wärmenetz bis 2045.

Achim Sprajc

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