Steuerpflicht bei Schadensersatz?
Diese Frage stellt sich häufig für Geschädigte und ist neben den technischen und juristischen Fragestellungen, die bei der Bergschadensregulierung naturgemäß im Vordergrund stehen, ebenfalls zu beantworten. Aus den Steuergesetzen lässt sich hierzu auf Anhieb keine eindeutige Antwort ableiten. Die Finanzverwaltung hat sich jedoch bereits im Jahre 1955 mit dieser Frage befasst und – für den Fall eines privaten Hauseigentümers – das Resultat ihrer Überlegungen in einem Erlass veröffentlicht.