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Dachwohnungen versprühen einen ganz besonderen Charme. Doch wer Platzreserven unter dem Dach aktivieren und diesen zum Wohnraum ausbauen möchte, muss einiges beachten.

Viele Eigentümer wünschen sich früher oder später mehr Platz – für das Hobby, den (pubertierenden) Nachwuchs oder einen Ort zum ungestörten Arbeiten von zu Hause. Wer sein Dachgeschoss – wie in Altbauten oft üblich – bislang lediglich als Abstellraum nutzte, kann dann einen Dachausbau in Erwägung ziehen.

Ideen für den Wohnraum mit Flair
Der Dachausbau ist eine verhältnismäßig günstige Möglichkeit – verglichen mit einem Neubau beziehungsweise Anbau in der gleichen Größe – zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen. Dabei bietet der Dachboden viele Gestaltungsmöglichkeiten: Soll zum Beispiel die Balkenkonstruktion für ein rustikal-gemütliches Ambiente sichtbar bleiben? Oder lieber verkleidet werden? Genauso bietet die Planung von Fenstern viel Raum für Ideen. Wie wäre es zum Beispiel mit Panoramafenstern, die den Tageslichteinfall besonders groß machen und bei denen der Ausblick die Grenzen zwischen innen und außen verschwimmen lässt? Ein Dachbalkon oder gleich eine ganze Dachterrasse macht das Wohnglück dann vollends komplett.

Doch bevor man sich diesen und weiteren architektonischen Wohnträumen hingibt, heißt es zu prüfen, was reell umsetzbar ist. Denn nicht jedes Dach lässt sich beliebig ausbauen und auch der Gesetzgeber spricht ein Wörtchen mit.

Wann lohnt sich der Ausbau?
Natürlich bietet das Dachgeschoss bei gleicher Grundfläche wie die darunter liegende Wohnung wegen der Dachschrägen weniger Wohnraum. Ein K.-o.-Kriterium ist oft eine mangelnde Stehhöhe oder eine zu kleine Fläche bei ausreichender Stehhöhe. Wie groß und hoch der Raum sein muss, damit sich ein Ausbau lohnt, liegt natürlich letztendlich im Auge des Betrachters – beziehungsweise des Eigentümers. Generell gilt: Je höher die Dachneigung, desto mehr nutzbare Fläche gewinnt man im Dachraum. Die Dachneigung sollte möglichst über 45 Grad liegen, wobei sehr steile Dächer mit Dachneigungen von 60 Grad optimal für einen Ausbau sind.

Planung mit Fachperson
Geübte Heimwerker können beim Dachausbau auch selbst Hand anlegen und einen Teil der Arbeiten in Eigenregie ausführen. Die Unterstützung durch einen Fachmann bleibt beim Dachausbau trotzdem unverzichtbar. Das geht schon bei der Planung los. Zunächst muss geprüft werden, ob die Bausubstanz des Daches für einen Ausbau geeignet ist. Sind die Materialien im Dachgeschoss intakt oder gibt es zum Beispiel Schäden an der Holzkonstruktion?

Auch bei der Planung und beim Einbau von Fenstern ist eine fachgerechte Ausführung unabdingbar – zumal alle Dachöffnungen, die mehr als einen Sparrenabstand Raum in der Breite beanspruchen, einen Eingriff in die Statik der Dachkonstruktion darstellen.

Genehmigung einholen
Außerdem sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Denn ein Dachausbau, um Wohnraum zu schaffen, ist eine Nutzungsänderung und in einigen Bundesländern genehmigungspflichtig. Ob eine Baugenehmigung für den Dachausbau erforderlich ist, kann bei der zuständigen Baubehörde erfragt werden. Zudem müssen die verwendeten Materialien den Brandschutzvorschriften der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.

GEG: Wärmedämmung ist Vorschrift
Darüber hinaus gelten beim Ausbau des Dachs zu Wohnraum die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dieses schreibt gesetzliche Mindestanforderungen an die Wärmedämmung in Form von sogenannten U-Werten vor. Der U-Wert wird auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet und gibt vereinfacht gesagt an, wie viel Wärme durch das Bauteil oder die Dämmung hindurch verloren geht. Für die Dämmung eines Steildachs (Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung) gilt zum Beispiel laut GEG der maximale U-Wert von 0,24 W/(m²K). Wird ein Flachdach neu gedämmt, schreibt das GEG einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von höchstens 0,20 W/(m²K) vor. Abweichende Vorgaben gelten nur bei begrenztem Platz, Einblasdämmung und Naturdämmstoffen. Aber auch für den Einbau neuer Fenster macht das GEG Vorschriften: Standardfenster dürfen einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²K), Dachflächenfenster maximal einen U-Wert von 1,4 W/(m²K) aufweisen.

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation (www.hausundgrund.de)

Einholung einer Baugenehmigung mit der Unterstützung der Haus & Grund Baubetreuung GmbH (http://www.hug-baubetreuung.de)

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