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TH Georg Agricola zu Gast beim VBHG

Initiiert und begleitet von Prof. Dr. Hegemann besuchten auch in diesem Jahr Studierende der Technischen Hochschule Georg Agricola den VBHG, um einen Einblick in die Arbeit des Interessenverbandes zu erhalten. Da sich der zwar kleine aber mit Blick auf die Zukunft sicherlich wichtige Master-Studiengang „Geoingenieurwesen und Nachbergbau“ neben den komplexen Vorgängen von Bergwerksschließungen auch mit der Nachsorge beschäftigt, wurde seitens Markscheider Dr. Baglikow ein kompakter Einblick in verschiedene Fallkonstellationen der Bergschadensbearbeitung gegeben.

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Grundsteuerreform

Der Vorschlag von Haus & Grund: ein marktunabhängiges Modell

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden noch drei Modelle zur Bemessung der Grundsteuer diskutiert. Beim Kostenwertmodell und bei der Bodenwertsteuer soll die Bemessung auf Grundlage aktueller Verkehrswerte erfolgen. Beim Flächenmodell ist das nicht der Fall.

In Anlehnung daran hat Haus & Grund Deutschland ein Modell für eine marktunabhängige Bemessungsgrundlage entwickelt. Grundstück und Gebäude werden nach Flächengröße besteuert. Die Grundstücksfläche wird mit einer festgelegten Zahl (Faktor) multipliziert, der zum Beispiel bei 0,02 Euro pro Quadratmeter liegt.

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Musterprozesse – (wohl letzter) Zwischenbericht

Bergbaubedingte Erschütterungen – sog. nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

Seit der Rechtshängigkeit in 2013 hat der VBHG von Zeit zu Zeit über den Stand der ausgewählten drei Musterprozesse zur Frage eines sog. nachbarrechtlichen Ausgleichs(zahlungs)anspruchs (§ 906 BGB) und seines an Häufigkeit und Schwingungsintensität der Erschütterungen ausgerichteten Umfangs berichtet. Wie aus den Vorberichten zu entnehmen war, sind zwei der Musterprozesse abgeschlossen (Amtsgericht Dorsten, Amtsgericht Hamm/Landgericht Dortmund). Nach teils erheblichen Verzögerungen auf Seiten des Amtsgerichts Rheinberg – im Wesentlichen wohl auf dortige Kapazitätsengpässe zurückzuführen – steht nun endlich auch dieser Prozess vor dem Abschluss, dürfte sein Ende im nächsten Quartal finden.

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Trinkwasserverordnung zum vierten Mal geändert

Mehr Klarheit und Erleichterungen für Eigentümer

Seit 9. Januar 2018 ist die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften in Kraft. Neben Vereinfachungen für die Gesundheitsämter und für Betreiber von Kleinanlagen enthält die Verordnung auch etliche inhaltliche Klarstellungen und redaktionelle Änderungen, die Vermietern und Eigentümern den Umgang mit der Verordnung erleichtern.

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Broschüre für von Schimmelbefall Betroffene

Schimmelpilze gelten als eines der häufigsten Probleme in Innenräumen. Sie können eine Allergie auslösen, die sich meist wie Heuschnupfen oder Asthma äußert. Das Risiko ist für Bewohner, die bereits unter Heuschnupfen, Neurodermitis oder anderen Allergien leiden, besonders hoch.

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Schornsteinfeger-Auswahl

Wer darf was?

Seit 2013 gilt grundsätzlich, dass ein Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger selbst aussuchen darf. Unklar ist aber vielfach noch, welche Arbeiten durch freie Schornsteinfeger ausgeführt werden dürfen und welche Aufgaben weiterhin zwingend vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchzuführen sind.

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Musterbauverträge für Verbraucher aktualisiert

Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB, www.zdb.de) haben ihre bereits seit zehn Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster aufgrund der Reform des Bauvertragsrechts umfassend überarbeitet und aktualisiert. Folgende Musterbauverträge stehen zur Verfügung:

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Gutachtenserie der TU Clausthal zu Bodenbewegungen im Ruhrgebiet abgeschlossen

Im Jahr 2012 wurde im Rahmen eines erstmals von der Bezirksregierung Arnsberg beauftragten Gutachtens der TU Clausthal auf Basis von radarinterferometrischen Messungen festgestellt, dass maßgeblich auf den aktiven Steinkohlenbergbau zurückzuführende Senkungen noch mehrere hundert Meter über den für das Bergwerk Prosper-Haniel prognostizierten Einwirkungsbereich hinaus eingetreten sind.
Zwecks Überprüfung der zuvor erteilten Genehmigungen von Rahmenbetriebsplänen wurde die Universität daher im Jahr 2014 beauftragt, weitergehende Gutachten zur „Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches“ sowohl für die damals noch in Betrieb befindlichen als auch für die bereits in jüngerer Zeit stillgelegten Bergwerke zu erstellen.

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Neue Mitglieder machen uns stark

Sehr geehrtes Mitglied, bitte informieren Sie auch Nachbarn, Freunde und Bekannte über die Tätigkeit des VBHG und die Vorteile einer Mitgliedschaft.

Sobald aufgrund Ihrer Bemühungen ein Eigentümer Mitglied im VBHG wird, erhalten Sie eine Werbeprämie in Höhe von 30,00 €.

Gebäude­wasserschäden: Ursachen und Kostenübernahme

Nicht nur das Bauen sondern auch Bauwerke erhalten ist der ewige Kampf gegen Wasser, wie ein Sprichwort sagt, und dabei vielfach mit großem Arbeits- und Finanzaufwand verbunden. Die regelmäßige Kontrolle von Gebäuden hinsichtlich bereits eingetretener Schäden und auch Schwachstellen sollte daher für jeden Hauseigentümer im eigenen Interesse eine Pflichtaufgabe sein. Wasserschäden an Gebäuden können unterschiedliche Ursachen haben, zum Beispiel:

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Erneuerbare Energien – Photovoltaik

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 das endgültige Aus für die Atomkraft in Deutschland beschlossen und damit eine energiepolitische Kehrtwende hin zur Ökoenergie eingeleitet. Neben der Atomkraft sollen auch die fossilen Energieträger Öl, Kohle und Erdgas durch die erneuerbaren Energien wie Wind-, Wasser-, Bio- und eben Sonnenenergie ersetzt werden. Die Nutzung der Sonnenenergie erfolgt i. W. durch Solarthermie- und Photovoltaik-(PV-)anlagen.

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Gebäudesanierung Unabhängigkeit der Energieberatung des Bundes wird ausgehöhlt

Ein Dachdecker berät einen Eigentümer, wie dieser künftig Energie einsparen kann. Sein Ergebnis: Besonders effizient ist die Dämmung der Außenhülle. Gerne empfiehlt er eine Fachfirma, mit der er häufig zusammenarbeitet. Oder: Der Mitarbeiter eines regionalen Erdgasversorgers führt die Energieberatung durch. Er empfiehlt, die alte Heizung zu entsorgen und stattdessen ein Gasbrennwertgerät zu installieren.
Möglicherweise wäre im erstgenannten Beispiel eine Heizungserneuerung effizienter oder eine andere als die empfohlene Fachfirma geeigneter oder günstiger.

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Schadensbeseitigung in vermieteter Eigentumswohnung sofort abzugsfähig

Wenn ein Mieter durch schuldhaftes Handeln einen Substanzschaden verursacht und der Vermieter der Immobilie diesen beseitigen lässt, so kann er die Aufwendungen dafür unter bestimmten Voraussetzungen sofort als Werbungskosten absetzen. Diese für vermietende Eigentümer günstige Entscheidung hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 9. Mai 2017 (Az. IX R 6/16) getroffen.

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Genehmigungs­verfahren zum Grubenwasseranstieg im Saarland

Die RAG AG sieht vor, das Grubenwasser im Saarrevier nicht mehr abzupumpen, sondern über den Standort Duhamel drucklos der Saar zuzuführen. Zwecks Umsetzung dieses bereits im Jahr 2014 dargelegten Konzeptes wurde nun bei der Saarländischen Bergbehörde die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans beantragt, in dem in einem ersten Schritt ein Anstieg in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel bis auf ein Niveau von -320 m NN vorgesehen ist.

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Erweiteter Betrachtungsraum - Bergwerk Lippe

Im Rahmen der von der Bezirksregierung Arnsberg bei der Technischen Universität Clausthal beauftragten „Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches“ für die in jüngerer Zeit stillgelegten Steinkohlenbergwerke liegt inzwischen auch das Gutachten für das Bergwerk Lippe vor.

Entsprechend dem sich an den jeweils zuletzt gültigen Rahmenbetriebsplänen ori-entierenden Betrachtungszeitraum wurden hier die Einwirkungen des Abbaus von Januar 2007 bis zur Stilllegung im Dezember 2008 beurteilt. Wie auch nach den zuvor im Bereich der benachbarten Bergwerke erfolgten Überprüfungen bereits zu erwarten war, wurden hier mittels flächig ausgewerteter Radarinterferometrie sowie anhand ergänzter terrestrischer Messdaten ebenfalls deutliche Bodensenkungen über den rechnerischen Einwirkungsbereich hinaus ermittelt.

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Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder

Zur Verbesserung der Zugriffs- und Bearbeitungszeiten pflegen wir den Schriftverkehr in ein EDV-gesteuertes Dokumenten-Management-System ein. Bitte helfen Sie uns, indem Sie auf Ihren Schreiben an uns konsequent die sog. Objekt-Nr. aufnehmen. Sie finden sie regelmäßig in den Betreffangaben unserer Schreiben an Sie. Vielen Dank!

SCHREIBEN SIE UNS!

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