VBHG Flyer
Unsere Flyer: Hilfe bei Bergschäden
Unsere Flyer: Hilfe bei Bergschäden
Der Abstand zwischen Geländeoberfläche und Grundwasseroberfläche wird mit Flurabstand oder Grundwasserflurabstand bezeichnet. Durch untertägigen Kohleabbau kann sich der Flurabstand insbesondere in Senkungstiefstpunkten an der Tagesoberfläche negativ verändern, d.h., die wasserführende Schicht weist dort einen geringeren Abstand zur Tagesoberfläche auf. Zusätzlich entfällt insbesondere im Ruhrgebiet durch die Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes teils die Drainagewirkung der ehemals durch Risse und Versätze beschädigten Altkanäle, die in der Regel tiefer liegen als die Kellersohle von Wohngebäuden. Hierdurch stieg der Grundwasserspiegel in einzelnen Wohngebieten, so dass nun in ehemals trockenen Kellerräumen Feuchtigkeitsschäden auftraten.
Energie und Kosten sparen mit optimierten Einstellungen
Rechtzeitig vor der nächsten Heizperiode sollten Hauseignetümer die Wärmeversorgung ihres Hauses wieder auf Vordermann bringen. Dazu gehört auch, die Einstellungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Besonders wenn der Wärmebedarf des Gebäudes durch energetische Verbesserungen verringert wurde, die Heizung pfeift und gluckert oder die Zimmer unterschiedlich schnell warm werden, dann kann es Zeit für einen hydraulischen Abgleich sein.
Bodengleich ohne Schwelle und barrierefrei möchte man auf die Terrasse, den Balkon oder durch die Haustür in das Haus gelangen. Bei der zunehmenden Anzahl von Starkregenereignissen mit einem Wasseranstau auf den versiegelten Flächen vor den niveaugleichen Hauszugängen ist eine sach- und fachgerechte Abdichtung in diesem Bereich unerlässlich.
Die Koalitionspartner haben sich auf Details zum Baukindergeld geeinigt. Noch im Sommer sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass die staatliche Förderung noch in diesem Jahr ausgezahlt werden kann. Der Bund fördert den Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr.
Rund 123 Liter Wasser verbraucht jeder Deutsche am Tag, gut ein Drittel davon beim Duschen, Baden und der Körperpflege. Durch die Optimierung der Armatur lassen sich bis zu 50 Prozent Wasser und 25 Prozent Energie für Warmwasser einsparen.
Das Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen ist in Deutschland von guter bis sehr guter Qualität. Das belegt der aktuelle Bericht des Umweltbundesamts zur Trinkwasserqualität. Die Grenzwerte für Nitrat und Blei wurden nur in wenigen Ausnahmefällen überschritten. Auch bei nahezu allen 267 überwachten mikrobiologischen und chemischen Wirkstoffen lag im Berichtszeitraum (2014 bis 2016) nur eine geringe Anzahl geringfügig über dem Grenzwert. Die gemessenen Konzentrationen bedeuten nach Angaben des Umweltbundesamts keine Gesundheitsgefahr.
Initiiert und begleitet von Prof. Dr. Hegemann besuchten auch in diesem Jahr Studierende der Technischen Hochschule Georg Agricola den VBHG, um einen Einblick in die Arbeit des Interessenverbandes zu erhalten. Da sich der zwar kleine aber mit Blick auf die Zukunft sicherlich wichtige Master-Studiengang „Geoingenieurwesen und Nachbergbau“ neben den komplexen Vorgängen von Bergwerksschließungen auch mit der Nachsorge beschäftigt, wurde seitens Markscheider Dr. Baglikow ein kompakter Einblick in verschiedene Fallkonstellationen der Bergschadensbearbeitung gegeben.
Der Vorschlag von Haus & Grund: ein marktunabhängiges Modell
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden noch drei Modelle zur Bemessung der Grundsteuer diskutiert. Beim Kostenwertmodell und bei der Bodenwertsteuer soll die Bemessung auf Grundlage aktueller Verkehrswerte erfolgen. Beim Flächenmodell ist das nicht der Fall.
In Anlehnung daran hat Haus & Grund Deutschland ein Modell für eine marktunabhängige Bemessungsgrundlage entwickelt. Grundstück und Gebäude werden nach Flächengröße besteuert. Die Grundstücksfläche wird mit einer festgelegten Zahl (Faktor) multipliziert, der zum Beispiel bei 0,02 Euro pro Quadratmeter liegt.
Bergbaubedingte Erschütterungen – sog. nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
Seit der Rechtshängigkeit in 2013 hat der VBHG von Zeit zu Zeit über den Stand der ausgewählten drei Musterprozesse zur Frage eines sog. nachbarrechtlichen Ausgleichs(zahlungs)anspruchs (§ 906 BGB) und seines an Häufigkeit und Schwingungsintensität der Erschütterungen ausgerichteten Umfangs berichtet. Wie aus den Vorberichten zu entnehmen war, sind zwei der Musterprozesse abgeschlossen (Amtsgericht Dorsten, Amtsgericht Hamm/Landgericht Dortmund). Nach teils erheblichen Verzögerungen auf Seiten des Amtsgerichts Rheinberg – im Wesentlichen wohl auf dortige Kapazitätsengpässe zurückzuführen – steht nun endlich auch dieser Prozess vor dem Abschluss, dürfte sein Ende im nächsten Quartal finden.
Mehr Klarheit und Erleichterungen für Eigentümer
Seit 9. Januar 2018 ist die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften in Kraft. Neben Vereinfachungen für die Gesundheitsämter und für Betreiber von Kleinanlagen enthält die Verordnung auch etliche inhaltliche Klarstellungen und redaktionelle Änderungen, die Vermietern und Eigentümern den Umgang mit der Verordnung erleichtern.
Schimmelpilze gelten als eines der häufigsten Probleme in Innenräumen. Sie können eine Allergie auslösen, die sich meist wie Heuschnupfen oder Asthma äußert. Das Risiko ist für Bewohner, die bereits unter Heuschnupfen, Neurodermitis oder anderen Allergien leiden, besonders hoch.
Wer darf was?
Seit 2013 gilt grundsätzlich, dass ein Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger selbst aussuchen darf. Unklar ist aber vielfach noch, welche Arbeiten durch freie Schornsteinfeger ausgeführt werden dürfen und welche Aufgaben weiterhin zwingend vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchzuführen sind.
Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB, www.zdb.de) haben ihre bereits seit zehn Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster aufgrund der Reform des Bauvertragsrechts umfassend überarbeitet und aktualisiert. Folgende Musterbauverträge stehen zur Verfügung:
Im Jahr 2012 wurde im Rahmen eines erstmals von der Bezirksregierung Arnsberg beauftragten Gutachtens der TU Clausthal auf Basis von radarinterferometrischen Messungen festgestellt, dass maßgeblich auf den aktiven Steinkohlenbergbau zurückzuführende Senkungen noch mehrere hundert Meter über den für das Bergwerk Prosper-Haniel prognostizierten Einwirkungsbereich hinaus eingetreten sind.
Zwecks Überprüfung der zuvor erteilten Genehmigungen von Rahmenbetriebsplänen wurde die Universität daher im Jahr 2014 beauftragt, weitergehende Gutachten zur „Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches“ sowohl für die damals noch in Betrieb befindlichen als auch für die bereits in jüngerer Zeit stillgelegten Bergwerke zu erstellen.