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Vorbeugen und kontrollieren

Schlagzeilen wie „Legionellen-Alarm“ oder „Tod aus dem Wasserhahn“ sorgen alljährlich im Sommer und Herbst für Aufregung. In diesen Monaten ist die Gefahr besonders hoch, dass sich in Wasserleitungen die in geringen Konzentrationen ungefährlichen Bakterien stark vermehren und schlimmstenfalls gefährliche Krankheiten auslösen. Das lässt sich durch fachgerechte Planung und Ausführung von Trinkwasseranlagen sowie durch optimales Verhalten vermeiden.

 

Den Basis-Schutz vor Legionellen-Infektionen sichern baulich-technische Maßnahmen. Die Trinkwasserverordnung, DIN-Normen, Empfehlungen des Umweltbundesamts und das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches schreiben vor, wie Kalt- und Warmwasseranlagen beschaffen sein müssen, damit Legionellen dort nicht gedeihen. Die Einhaltung dieser Regelwerke bei der Planung und Ausführung ist ein Muss für alle Eigentümer.

Wasserdurchfluss und –temperatur im Blick
Bei Wassertemperaturen zwischen 20 und 40 Grad Celsius vermehren sich Legionellen besonders rasch. Reichlich Nahrung finden sie in Kalk-Ablagerungen oder Biofilmen in Rohren, Dichtungen und Duschen. Besonders gefährdet sind also Leitungen, die längere Zeit nicht genutzt wurden. Nach längerer Abwesenheit werden alle Rohre daher am besten mehrere Minuten gründlich bei geöffnetem Fenster durchgespült.

Die Temperatur des warmen Trinkwassers sollte in allen Teilen der Anlage im Bereich von 55 bis 60 Grad Celsius liegen. Eigentümer sollten die Grundtemperatur auch im Sommer nicht herunterregeln und den Speicher nicht abschalten. Praktisch ist der Urlaubsmodus der Heizungsanlage.

Eigentümer in der Pflicht
Eigentümer vermieteter Mehrfamilienhäuser mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung müssen alle drei Jahre eine Untersuchung durchführen lassen. Als Großanlage gelten alle Anlagen mit Speicher- oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer oder mit einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.

Trinkwasseranlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sind von der Prüfpflicht ausgenommen. Für die Probenahme müssen Eigentümer Probenahmeventile am Austritt (Warmwasser) und Eintritt (Zirkulation) des Trinkwassererwärmers vorsehen. Die Probenahme an ausgewählten Steigsträngen der Trinkwasserinstallation erfolgt über die vorhandenen Entnahmestellen in den Wohnungen. Die betreffenden Mieter müssen daher rechtzeitig informiert werden. Sowohl die Entnahme der Proben als auch die Laboruntersuchung dürfen nur noch von dafür zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden.

Labore sind verpflichtet, einen festgestellten Befund unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden und den Eigentümer zu informieren. Für ihn besteht keine Anzeigepflicht mehr, sobald der Nachweis über die erfolgte Anzeige durch das Labor vorliegt. Er ist jedoch verpflichtet, die betroffenen Mieter zu informieren, die Ursachen des Befundes aufzuklären, eine Gefährdungsanalyse zu veranlassen und Maßnahmen zum Schutz der Mieter zu ergreifen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt als Erstmaßnahme zur Dekontamination von Wassersystemen eine Chlorung oder die Erhitzung des Wassers auf über 70 Grad.

Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik, Haus & Grund Deutschland
Eva Neumann, Referentin Presse und Kommunikation, Haus & Grund Deutschland

Infokasten: Erkrankungen durch Legionellen
Die kleinen, stäbchenförmigen Bakterien befinden sind fast immer im Wasser. Eine Infektion erfolgt allerdings nicht durch Trinken, sondern durch Einatmen. Gelangen die Erreger gebunden an feine Wassertröpfchen in die Atemwege, so können sie das grippeähnliche, gut behandelbare Pontiac-Fieber oder die Legionärskrankheit (Legionellose) auslösen. Diese atypische Form der Lungenentzündung kann vor allem bei alten und geschwächten Personen lebensbedrohlich verlaufen.

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