• Nachrichten

  • 1

Erweiterter Betrachtungsraum

Mittwoch, 15. Juli 2015

Im Jahr 2012 wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg ein Gutachten bei der Technischen Universität (TU) Clausthal in Auftrag gegeben, um im Bereich des Bergwerkes Prosper-Haniel ermittelte Senkungserscheinungen außerhalb des im Rahmenbetriebsplan dargestellten prognostizierten Einwirkungsbereiches zu analysieren.

Weiterlesen ...

Beiträge Musterprozess Zwischenbericht

Musterprozesse: Bergbaubedingte Erschütterungen – nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach BGB
- Der aktuelle Sachstand vom 21.11.2014 -


In einem der drei Musterprozesse, in denen der VBHG seit 2013 drei Mitglieds-Ehepaare in Klageforderungen gegen die RAG Aktiengesellschaft unterstützt, liegt nun ein rechtskräftiges Urteil vor. Bekanntlich (siehe zurückliegende Berichte auf dieser Website) ging und geht es um die Forderung sog. nachbarrechtlicher Ausgleichszahlungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. § 906 Abs. 2 BGB), begründet mit den Beeinträchtigungsauswirkungen und der Unzumutbarkeit bergbaubedingter Erschütterungen eines bestimmten Ausmaßes (Intensität und/oder Anzahl). Eine nochmalige Aktualität hat das Thema durch eine dem Abbau des RAG-Bergwerkes Auguste Victoria zuzuordnende Erschütterung vom 15.11.2014 erhalten, die vornehmlich in der Region Haltern spürbar war.

Weiterlesen ...

Erdgasförderung und Erschütterungen in den Niederlanden

Erschütterungen als Folge der Gewinnung untertätiger Rohstoffe sind nicht nur in Deutschland ein Problem. Im Nordosten der Niederlande zwischen den Städten Groningen und Emden befindet sich in einer Tiefe von 3000 m Europas größtes Gasfeld. Als Folge der Gasförderung sinkt der Druck in der Lagerstätte. Dadurch bauen sich Spannungen im Deckgebirge auf. Bruchartige Entladungen sind dann die unvermeidliche Folge. In den letzten 2 Jahren haben dort Anzahl und Mächtigkeit der dadurch ausgelösten Erschütterungen erheblich zugenommen. Einer Erschütterung am 16. August 2012 wurde der Wert 3,6 auf der Richterskala zugeordnet. Die Gasförderung ist daher schon erheblich gedrosselt worden. Die Niederländer stecken nun in einer Zwickmühle. Einerseits kann die Drosselung der Erdgasgewinnung kein Dauerzustand sein, da die Niederlande selbst und auch Nachbarstaaten wie die Bundesrepublik Deutschland auf das Gas angewiesen sind. Die Abhängigkeit vergrößert sich noch angesichts der Bestrebungen, die Energiegewinnung aus Braunkohle zu stoppen. Andererseits sind schon jetzt die durch Erschütterungen ausgelösten Schäden an Gebäuden so umfangreich, dass man nicht mehr ohne Widerstand aus der Bevölkerung die Förderung wird wieder hochfahren können. Manche Spezialisten befürchten Schäden weit größeren Ausmaßes, als sie bisher entstanden sind, wenn man die Gasgewinnung ungehemmt fortsetzt. Damit bestätigt sich die auch in Deutschland zu beobachtende Tendenz, dass in den aktuellen Fördergebieten untertägiger Rohstoffe Erschütterungen auch zukünftig ein größeres Problem darstellen können als bisher angenommen.


Dipl.-Ing. Johannes Schürken

Bergbauinduzierte Erschütterungen

Bergbauinduzierte Erschütterungen in den Steinkohlerevieren an Ruhr und Saar – Auswirkungen auf Mensch und Gebäude einschließlich aktuellem Stand der Rechtsprechung zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Absatz 2 BGB.

Kurzfassung eines Vortrages vom 1. Oktober 2014 beim 5. FORUM Erschütterungen in Höchberg bei Würzburg

Erschütterungen sind seit einiger Zeit eine mehr als nur lästige Begleiterscheinung beim Aufschluss und bei der Gewinnung von Bodenschätzen. Aktuell stehen Erschütterungen im Zusammenhang mit der Erdgasförderung und -lagerung in Niedersachsen und in den angrenzenden Gebieten der Niederlande im Fokus der betroffenen Bevölkerung. In den Steinkohlerevieren an Ruhr und Saar sind in den letzten Jahrzehnten die wohl stärksten und häufigsten Erschütterungen dieser Art zu verzeichnen gewesen. Mit der zum Teil schon vollzogenen Einstellung des Steinkohleabbaus ist die Häufigkeit der verspürten Erschütterungen mittlerweile deutlich zurückgegangen. Die geophysikalischen Vorgänge sind noch nicht restlos geklärt. Wegen der Unvorhersehbarkeit lösen die Erschütterungen bei betroffenen Bewohnern dieser Regionen Ängste und Sorgen aus. Diese gelten nicht nur dem eigenen leiblichen Wohl, sondern natürlich auch ihrem Hauseigentum. Die Beweisführung ist für Betroffene nicht einfach, da die einschlägigen Beweislastregeln zu ihren Lasten gehen. Neuere nachbarrechtliche Rechtsprechung scheint einen Weg zu ebnen zu einer gewissen finanziellen Anerkennung der Duldung lang andauernder bzw. sehr starker Erschütterungen.


Dipl.-Ing. Johannes Schürken

Musterprozesse Zwischenbericht

Musterprozesse: Bergbaubedingte Erschütterungen - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach BGB
– Der aktuelle Sachstand mit weiterem Urteil vom 13.06.2014 –

Wie bereits aus mehreren Artikeln auf dieser Website hervorgeht, unterstützt der VBHG seit 2013 drei Mitglieds-Ehepaare in Klageforderungen gegen die RAG Aktiengesellschaft, die aus Anlass zurückliegender bergbaubedingter Erschütterungen auf eine sog. nachbarrechtliche Ausgleichszahlung gerichtet sind. Der Einfachheit halber sei insoweit verwiesen auf die unten stehenden Artikel vom u.a. 25.09.2013 und zuletzt vom 20.05.2014, die durch das Überschriftsstichwort „Musterprozesse“ schnell auffindbar sind.

Hamm/Dorsten/Rheinberg: Wie sieht nun der aktuelle Sachstand vom 13.06.2014 aus?

Weiterlesen ...

Musterprozesse

Bergbaubedingte Erschütterungen und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach BGB
– der aktuelle Sachstand –

Seit 2013 unterstützt der VBHG drei Mitglieds-Ehepaare in Klageforderungen gegen die RAG Aktiengesellschaft, die aus Anlass zurückliegender bergbaubedingter Erschütterungen auf eine sog. nachbarrechtliche Ausgleichszahlung gerichtet sind. Vorangegangen waren mehrmonatige Recherchen und Auswertungen in 2012 zu Intensität und Umfang bergbaubedingter Erschütterungen in den nordrhein-westfälischen Bergbauregionen im Zeitraum 2008 bis 2011. Seinen Hintergrund hatte dies wiederum in einer vorangegangenen Entwicklung im Saarland, die im Rahmen eines dortigen Rechtsstreits im September 2008 zu einem Grundurteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 28/08) geführt hatte, dass unabhängig von schadensersatzrechtlichen Regelungen des Bundesberggesetzes bei bergbaubedingten Erschütterungen auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche aus § 906 BGB in Betracht kommen können, allerdings unter Beachtung der vorgegebenen Situation in derartigen Revieren.

Weiterlesen ...

Praktikerseminar im Bergschadensrecht

Dipl.-Ing. J. Schürken referiert in der Uni Bochum

Auf Einladung des Instituts für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum referierte Verbandsdirektor J. Schürken als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bergschäden an Gebäuden am 24. September 2013 im Rahmen des Praktikerseminars im Bergschadensrecht zur Funktion technischer Sachverständiger bei der Schadensregulierung. Das Seminar richtete sich im Wesentlichen an Juristen und Ingenieure, die aktiv in der Bergschadensregulierung tätig sind. Dementsprechend setzten sich die rd. 90 Teilnehmer aus Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Institute, Behörden und Bergwerksunternehmen, Juristen namhafter Kanzleien und selbstständigen Rechtsanwälten, freien Sachverständigen, Stadtwerken und Immobiliengesellschaften sowie Vertretern des bergbaugeschädigten Haus- und Grundeigentums zusammen. Schürken stellte in seinem Referat die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger in der Bergschadensregulierung sowie an Beispielen den Ablauf einer Schadensbegutachtung dar. Schließlich erläuterte er die Relevanz des sog. Minderwertabkommens VBHG-RAG in der bautechnischen und juristischen Praxis. In der sich anschließenden Diskussion ergab sich für Schürken auch die Gelegenheit, neben Einzelfragen zum Minderwertabkommen die Voraussetzungen für das Zugeständnis eines merkan-tilen Minderwertes und dessen Bemessung zu erläutern.

Die Geschäftsführung

VBHG unterstützt seine Mitglieder in Musterprozessen

Spätestens seit dem gravierenden bergbaubedingen Erschütterungsereignis im saarländischen Lebach am 23.02.2008 hat sich die öffentliche Diskussion auch auf diesen Aspekt der Folgen des Kohleabbaus erweitert. Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25.11.2011, in dem einem Hauseigentümer für die durch den Kohleabbau der RAG hervorgerufenen Erschütterungen ein Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigten Wohngebrauchs zugestanden wurde, war für den VBHG im ersten Halbjahr 2012 Anlass, in einer groß angelegten Recherche bei seinen nordrhein-westfälischen Mitgliedern deren Erschütterungsbetroffenheit zu hinterfragen. In Nordrhein-Westfalen waren vor allem die Regionen Rheinberg, Hamm und Dorsten von Erschütterungen stark betroffen. Ursache hierfür ist ein Bruchvorgang der festen Gesteinsschichten über dem Abbau, die durch den Senkungsprozess beansprucht wurden. Ausweislich vorliegender Messdaten mussten die betroffenen Bürger über einen längeren Zeitraum hin tags wie nachts hunderte Erschütterungsereignisse über sich ergehen lassen, ohne dieser Situation ausweichen zu können. Diese ständige Belastungssituation hat das körperliche Wohlbefinden der Betroffenen massiv gestört und den Wohngebrauch ihrer Immobilien erheblich beeinträchtigt. Im Ergebnis kamen mehrere hundert Hauseigentümer für einen Ausgleichsanspruch gegenüber der RAG nach saarländischem Vorbild in Frage. Nach ersten Verhandlungen des VBHG mit dem Bergbautreibenden deutete sich bereits an, dass die RAG die Erschütterungssituationen und -sachgegebenheiten in NRW und im Saarland als so wenig vergleichbar und in NRW als so wenig anspruchsbegründend ansah, dass außergerichtliche Einigungen nicht erzielbar waren. In Konsequenz hieraus hat der VBHG aus drei Regionalbereichen des Ruhrgebietes jeweils einen Hauseigentümer ausgewählt, um in Musterprozessen die Begründetheit seiner Ansprüche zu klären. Die Klagen sind mit Schriftsätzen Anfang September 2013 an die zuständigen Gerichte gesandt worden.

Die Geschäftsführung

Dipl.-Ing. J. Schürken, Verbandsdirektor des VBHG, zum Ständigen Sachverständigen für den Unterausschuss Bergbausicherheit ernannt

Seit 2006 (konstituierende Sitzung 09.11.2005) befasst sich der Unterausschuss Bergbausicherheit des nordrhein-westfälischen Landtages mit erweiterten Themen rund um die Bergbau-Industrie. So ist u. a. verstärkt auch die Situation bergbaubetroffener Grundeigentümer in den Focus des Ausschusses genommen worden. Seitdem unterstützt der VBHG die Arbeit des Ausschusses mit seinen Möglichkeiten (u. a. durch Zur-Verfügung-Stellung der jährlichen Geschäftsberichte, die regelmäßig relevante Themen aus dem Spannungsverhältnis Bergbau↔Grundeigentum aufgreifen). Die engagierte Arbeit diverser Interessenvertretungen Bergbaubetroffener und des VBHG hat dann im 2. Halbjahr 2012 dazu geführt, dass der Unterausschuss der Gesamtheit der Interessenvertretungen das Angebot unterbreitete, bei Benennung dazu geeigneter Vertreter aus ihren Reihen zwei Personen als Ständige Sachverständige in den Ausschuss zu berufen. Dafür sei dem Ausschuss auch an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal gedankt.

Einer der beiden nun als Ständige Sachverständige Berufenen ist VBHG-Verbandsdirektor Dipl.-Ingenieur Johannes Schürken.
Im Anschluss an seine Tätigkeit als Leiter der Technischen Abteilung des VBHG übernahm er vor Jahren die Funktion des Verbandsdirektors. Außerhalb seiner Tätigkeit für den VBHG und ebenfalls seit Jahren unterstützt er bergbaubetroffene Grundeigentümer auch in seiner Eigenschaft als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bergschäden an Gebäuden. Zusätzliche Bestätigung findet seine Fachkompetenz im Praktiker-Kommentar Schürken/Finke, Bewertung von Bergschäden (Theodor Oppermann Verlag, zzt. 3. Aufl. 2008, ISBN 978-3-87604-025-7).

In der mit Schreiben vom 23.04.2013 des Unterausschusses mitgeteilten Berufung Dipl.-Ing. Schürkens sieht auch der VBHG für sich selbst eine gewisse Bestätigung seiner im unvermeidbaren Spannungsverhältnis Bergbau↔Grundeigentum an den Interessen des Grundeigentums ausgerichteten, innerhalb dieser Ausrichtung aber sachorientierten und sachverständigen Arbeit. Neben Dipl.-Ing. Schürken wurde als weiterer Vertreter der Interessenvertretungen Bergbaubetroffener auch U. Behrens berufen. Er ist ehrenamtlicher Vorstandssprecher LVBB, eines Zusammenschlusses von Bürgerinitiativen.

Die Geschäftsführung

Positionspapier

Positionspapier zu Stellung der Markscheider in der Bergschadensregulierung

Die öffentliche Diskussion um Bergbau, Bergbauplanung und Bergschäden wird zzt. von sehr vielen Seiten und vielschichtig geführt. Dem Charakter öffentlicher Diskussionen häufig innewohnend, werden dabei viele Gesichtspunkte und diese teilweise auch falsch miteinander vermengt.
Dieser Eindruck vermittelt sich dem VBHG z. B. in der Art und Weise, wie sich die öffentliche Diskussion anhand einiger – erkennbar von Besonderheiten getragener – Auseinandersetzungsfälle zwischen Bergwerksgesellschaften und Grundeigentümern auf die Rolle der Markscheider und hier sehr polarisierende Kritik fokussiert.

Weiterlesen ...

Das Leitnivellement

Höhenbeobachtungen in Bergsenkungsgebieten

Für die Prognose zukünftiger Bergsenkungen haben die Bergwerksgesellschaften spezielle Vorausberechnungsverfahren entwickelt, die sich auf den Erkenntnissen früherer Messbeobachtungen stützen. Sowohl das Maß der regional vorausberechneten Bergsenkungen als auch die linienhafte Darstellung des jeweiligen Senkungs-Null-Randes ist daher grundsätzlich als Abschätzung zu werten, wogegen das Ausmaß der tatsächlichen Bodenbewegungen regelmäßig anhand von Höhenmessungen mit Anschluss an das Festpunktnetz der Landesvermessung zu überprüfen ist.
Etwa 25 % der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen liegen im Einflussbereich bergbaubedingter Bodenbewegungen. Da somit auch zahlreiche Höhenpunkte der Landesvermessung von regionalen Einwirkungen betroffen sind, erfolgen zum Höhenausgleich großräumige Leitnivellementsmessungen im Bereich des Rheinisch-Westfälischen Steinkohlenrevier, des Rheinischen Braunkohlenreviers, des Ibbenbürener Steinkohlenreviers, des linksrheinischen Steinkohlen- und Salzabbaus, des Aachen-Erkelenzer Steinkohlenreviers sowie der Meggener Erzlagerstätte.

Weiterlesen ...

Keine neue Bergschadenssituation

Haben wir eine neue Bergschadenssituation im Ruhrgebiet? Müssen alle Altfälle erneut auf den Prüfstand? Die Lokal- und Regionalredaktionen der einschlägigen Presseorgane des Ruhrgebietes scheinen sich gegenseitig überbieten zu wollen. Ein wenig Abgeklärtheit scheint angebracht, um auch diejenigen Grundeigentümer in Bergbaurevieren aufzuklären, die sich mit diesem Thema bisher nicht befasst hat/haben.

Wie so häufig sind die zu Grunde liegenden Probleme gar nicht so komplex, wie sie vordergründig erscheinen. Falsch verwendete und fehlinterpretierte Begriffe (insbes. Einwirkungsbereich, Grenzwinkel und Nullrand) haben viel zur Aufregung beigetragen. Deshalb seien dazu einige Klarstellungen vorangestellt.

Weiterlesen ...

Bergsenkungen in Kirchhellen über den „Null-Rand" hinaus

Ein Gutachten der TU Clausthal belegt Bergsenkungen, die innerhalb der Ortslage Kirchhellen auch über den von der RAG prognostizierten Einwirkungsbereich hinaus reichen. Die Untersuchungen bestätigen somit das Ergebnis der örtlichen Messbeobachtungen des VBHG.

Als Grundlage von Senkungsprognosen dienen üblicherweise Berechnungsmodelle, die aus früheren Messbeobachtungen abgeleitet werden. Insbesondere die linienhafte Darstellung des Senkungs-Null-Randes ist daher lediglich als Abschätzung zu werten, womit das Ausmaß der tatsächlichen Bodenbewegungen stets anhand von Höhenmessungen zu überprüfen ist.

Ausgehend von den nur vereinzelt vorhandenen Höhenfestpunkten der Landesvermessung führt der VBHG bereits seit 1994 eigene Höhenmessungen in Kirchhellen durch. Nachdem die Messergebnisse auch außerhalb des in den Abbauplänen kartierten Beeinflussungsbereiches erhöhte Senkungsbeträge zeigten, wurden die Einwirkungsgrenzen bereits vor 8 Jahren mit Vertretern der Bergwerksgesellschaft diskutiert und Vereinbarungen zur Beurteilung bzw. Regulierung strittiger Schadensfälle getroffen.

Anhand von satellitengestützten Radarmessungen konnten nun im Rahmen der von der Bezirksregierung Arnsberg in Auftrag gegebenen Untersuchungen erstmals auch flächenhaft Bodensenkungen nachgewiesen werden. Im Untersuchungszeitraum 2003-2010 sind demnach über den seitens der RAG für diesen Zeitraum ausgewiesenen Senkungsnullrand hinaus Beträge bis etwa 8 cm zu verzeichnen.

Obwohl nicht bergbauliche Einflüsse wie geologisch bedingte Bodenbewegungen oder Grundwasserentnahmen mangels ausreichender Daten nach wie vor nicht auszuschließen sind, wertet die TU Clausthal das Ergebnis einer räumlich-zeitlichen Analyse der Satellitenmessung letztlich als deutlichen Hinweis, dass zumindest die Hauptursache der Höhenänderungen im Steinkohlenbergbau liegt.

Aktualisierung des Leitnivellements

Das Ruhrgebiet wird alle 2 Jahre neu vermessen. Zwischen Wesel und Hamm konnten innerhalb der letzten Wochen nun wieder zahlreiche Messkolonnen beobachtet werden. Grund hierfür ist der regionale Steinkohlenbergbau, der teils erhebliche Bergsenkungen verursacht. Die regionalen Höhenveränderungen werden seit Jahrzehnten im Rahmen des sog. Leitnivellements „Ruhrgebiet“ ermittelt. Wichtig ist die Aktualisierung des regionalen Höhennetzes der Landesvermessung beispielsweise für Bauvorhaben, die Erstellung von Karten und den Hochwasserschutz. An den Vermessungsarbeiten, die stets an festen Bezugspunkten außerhalb des bergbaulichen Einwirkungsbereiches angeschlossen werden, beteiligen sich daher u. a. auch diverse Städte und Kreise. Insgesamt liegen etwa 25 % der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen im Einflussbereich bergbaulicher Einwirkungen. In unterschiedlichen Rhythmen erfolgen entsprechende Vermessungen im Bereich des Rheinischen Braunkohlenreviers, des Ibbenbürener Steinkohlenreviers, des linksrheinischen Steinkohlen- und Salzabbaus, des Aachen-Erkelenzer Steinkohlenreviers sowie der Meggener Erzlagerstätte.

Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder

Zur Verbesserung der Zugriffs- und Bearbeitungszeiten pflegen wir den Schriftverkehr in ein EDV-gesteuertes Dokumenten-Management-System ein. Bitte helfen Sie uns, indem Sie auf Ihren Schreiben an uns konsequent die sog. Objekt-Nr. aufnehmen. Sie finden sie regelmäßig in den Betreffangaben unserer Schreiben an Sie. Vielen Dank!

SCHREIBEN SIE UNS!

Powered by BreezingForms