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Neue Sonderbetriebspläne des Bergwerks Ost

Das Bergwerk Ost plant, im Betriebsbereich Monopol auch nach Beendigung des Abbaues im Flöz Wilhelm weiter abzubauen. So liegen bereits für den Zeitraum ab Juni bzw. Dezember 2007 konkrete Pläne für zwei Bauhöhen im Flöz Röttgersbank vor, die weitere Einwirkungen im Bereich Bergkamen/Overberge und Rünthe verursachen werden.

VBHG informiert in Nalbach

Am 13.09.2006 fand eine Informationsveranstaltung in Form einer Fragestunde im saarländischen Nalbach-Körprich statt. Aus der Diskussion mit den Mitgliedern und Interessenten ergab sich für das VBHG-Team der Eindruck, dass immer noch ein starkes Informationsdefizit im Hinblick auf den Umgang mit dem Bergbau trotz aller Bemühungen auch der örtlichen Interessenverbände vorherrscht, was die Befürchtungen der Einwohner hinsichtlich auftretender Schäden aus dem seit Anfang September 2006 laufenden Kohleabbau in der Primsmulde-Süd nur noch vergrößert.

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Drensteinfurt: VBHG referiert zum Projekt "Donar"

Am 22.09.2006 erfolgte Informationsveranstaltung der Stadt Drensteinfurt zum Rahmenbetriebsplan des geplanten Steinkohlenbergwerkes Donar. Hier ist vorgesehen, im Zeitraum von 2015 bis 2035 Kohleabbau mit Bergsenkungen bis zu 7,50 m zu betreiben. Vor über 200 Besuchern in der Gaststätte „Zum Wildschwein“ stellten zunächst der Leiter des Bauamtes den bisherigen Planungsstand des Bergwerkes sowie der Leiter der Rechtsabteilung die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in dem Betriebsplanverfahren dar. VBHG-Markscheider Volker Baglikow zeigte anschließend grundsätzliche Zusammenhänge zwischen den zu erwartenden Bergsenkungen und möglichen Folgen an der Tagesoberfläche auf. Schwerpunkt der Ausführungen des VBHG-Markscheiders war die Diskussion der seitens der Bergwerksgesellschaft ausgewiesenen Senkungsprognosen sowie die Möglichkeiten einer messtechnischen Kontrolle der tatsächlichen örtlichen Bodenbewegungen. Anschließend stellte der Bürgermeister Paul Berlage einen von der Stadt entwickelten Forderungskatalog vor, der teilweise bereits erfolgreich mit der Bergwerksgesellschaft diskutiert wurde und nun der Bergbehörde in dem bereits für Oktober angesetzten Scoping-Termin vorgelegt werden soll.

Essen-Heisingen

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Der Ende Oktober gefallene Tagesbruch in Essen-Heisingen resultiert nach aktueller Erkenntnis aus altem tagesnahen Abbau und wurde vermutlich durch langjährige Erosionserscheinungen ausgelöst. Anders als im Bereich des sog. tiefen Bergbaus wurde der Abbau früher teils bis dicht unter das Gelände geführt. I. d. R. sorgen die überlagernden Deckschichten in derartigen Bereichen zwar über lange Zeit für eine ausreichende Standfestigkeit, langfristig wurde jedoch ein Schadenspotenzial aufgebaut, das sich immer wieder auch an der Tagesoberfläche zeigt. Wie seinerzeit in Bochum-Höntrop, so vertritt der VBHG nun auch die betroffenen Eigentümer in Heisingen. Ziel der laufenden Sicherungsmaßnahmen ist, die betroffenen Wohngebäude bis Weihnachten wieder bewohnbar zu machen.

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Bergwerk Lippe

Die Deutsche Steinkohle AG beabsichtigt im Bereich um die Ortslage Dorsten-Altendorf ab Juli 2007 weiter Kohle abzubauen. Am 24.März 2007 informierte die Bezirksregierung Arnsberg, Bergverwaltung Recklinghausen, durch Bekanntmachung in der regionalen Presse über die geplanten Abbauaktivitäten des Bergwerks Lippe. Am 28. April 2007 erschien eine Berichtigung, da zuvor neben den Ortschaften Dorsten, Gelsenkirchen, Gladbeck und Marl die ebenfalls am Rande betroffene Stadt Bottrop nicht genannt worden war. In der gesamten Ortslage Dorsten-Altendorf ist zukünftig mit Zerrungs- und Pressungseinwirkungen zu rechnen. Die Grenze des Bereichs bergbaulicher Einwirkungen (Senkungsnulllinie) schließt im Norden weite Teile von Dorsten-Stadtsfeld und des Industriegebietes an der Marler Strasse ein. Nach Osten wird die Nulllinie etwa durch den Verlauf der A 52, nach Süden und Westen durch die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel-Nord und Bottrop-Feldhausen gekennzeichnet.

:wohnbar 2007

Die Hertener Immobilienbörse erlebte am 3. Juni 2007 ihre 11. Auflage, zum 10. Mal mit Beteiligung des VBHG. Bis 2005 firmierte sie unter "Immo", seit letztem Jahr unter ":wohnbar". Mit der Namensänderung wurde auch am Konzept gefeilt, einschließlich der Planung des Termins und der Ausstellungsdauer. So fand die ":wohnbar 2007" erstmals nur an einem Tag und unabhängig vom Hertener Blumenmarkt statt.
Der VBHG hat sein Beteiligungskonzept ebenfalls geändert und sich zugunsten der Tochtergesellschaft "Haus & Grund Baubetreuung GmbH" etwas zurückgezogen. Auf dem Gemeinschaftsstand von VBHG und GmbH standen dann auch Themen wie der Energieausweis für Gebäude und die Planung von Einfamilienhäusern im Baugebiet Freiwiese in Herten-Langenbochum im Vordergrund. Gleichwohl gab es eine Reihe von Gesprächen mit VBHG-Mitgliedern zu Schadensbeseitigungsmaßnahmen und mit Interessenten für Neumitgliedschaften.

RAG-Stiftung gegründet

Am 10.Juni 2007 hat die Bezirksregierung Düsseldorf dem Antrag der RAG Beteiligungs-AG zur Gründung der "RAG-Stiftung" stattgegeben. Die Stiftung soll die Geschäftsfelder des "weißen" RAG-Bereichs (Chemie, Energie, Immobilien) und des "schwarzen" (Bergbau) getrennt weiterführen, wobei der Bergbau vorbehaltlich einer Überprüfung in 2012 bis 2018 abgewickelt werden soll.

Vorsorgemessungen und Kostentragung: bekannte Rechtslage - neues Urteil

Bei Feststellung eines Bergschadens umfasst der Schadensersatzanspruch in der Regel auch die Kosten für die Schadensfeststellung, z. B. die schieflagebezogene Gebäudevermessung und deren sachverständige Auswertung. Anders sieht die Sache aus, wenn man vor Beginn eines Abbaus mit einer ersten Messung frühzeitig unbeeinflusste Gebäudedaten/-zustände und dies für den Fall einer späteren (Berg-)Schadensprüfung festhalten und dokumentieren will.
Zur Kostentragung derartiger Maßnahmen ist vor kurzem auch eine Berufungsentscheidung des Landgerichts Kleve in der Zeitschrift für Bergrecht (ZfB 1/2007, S. 81 ff) veröffentlicht worden. Allgemeine Rechts- und Kausalitätsüberlegungen bestätigend, entschied das Gericht abschließend, dass die Kosten für vorsorglich (also vor Beginn eines Kohleabbaus) durchgeführte Messungen und Bauzustandsfeststellungen nicht vom Bergbau zu übernehmen sind.
Die obige Rechtslage mildert der VBHG seit langem für seine Mitglieder ab. So besteht z. B. für neue Mitglieder, deren Besitzungen erstmals unter bergbauliche Einwirkungen geraten werden, die Möglichkeit, als „Erstservice für Neumitgliedschaften“ Messungen und sog. Bauzustandsfeststellungen kostenfrei abzurufen.

Minderwertabkommen VBHG/RAG – häufig Grundlage auch für Gerichtsentscheidungen

Das sog. Minderwertabkommen VBHG/RAG, auf das sich nicht nur VBHG-Mitglieder berufen, enthält insbesondere beweiserleichternde Regelungen für die Geltendmachung von Bergschadensersatzansprüchen. Schon seit den 60er Jahren werden Zuordnungen und Wertungen des Abkommens von Gerichtsseite zu eigenen Einschätzungen herangezogen. Seit 1987 und wesentlich erweitert seit Dezember 2001 wird in Teil 2 des Abkommens auch der merkantile Minderwert angesprochen. Grundlegend nimmt der Bundesgerichtshof eine zum Schadensersatz führende merkantile Wertminderung einer Sache, z. B. eines Grundstücks, an, wenn nach einem (erheblichen) Schadenseintritt trotz einer fachgerechten Reparatur der Verkaufswert dadurch gemindert ist bzw. bleibt, dass der Markt wegen des Verdachts verborgen gebliebener Mängel mit Preisabschlägen reagiert. In der Zeitschrift für Bergrecht sind nun vor kurzem zwei Gerichtsurteile der Landgerichte Duisburg und Kleve veröffentlicht worden, denen ein derartiger Sachverhalt bzw. eine darauf gerichtete Klage zu Grunde lag (ZfB 1/2007, S. 75 ff u. 78 f). Beide Gerichte haben sich im Rahmen ihrer konkreten Schadensschätzungen nach ZPO weitgehend an den grundlegenden Verhandlungsergebnissen des VBHG ausgerichtet, seit Jahren zusammengefasst und veröffentlicht im o. g. Gesamt-Minderwertabkommen VBHG/RAG. Das Abkommen wurde in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich seines Teils 2 und erneut als „Niederschlag des allgemeinen Erfahrungswissens der beteiligten Verbände“, als angemessene Regelung bestätigt. Hinweis: Im Übrigen hat das Landgericht Kleve auch die ständige Rechtsprechung schon des Reichsgerichts beibehalten, dass allein auf die Lage eines Grundstücks im Bergsenkungsgebiet kein entsprechender Schadensersatzanspruch gegründet werden kann. Auch in der Rechtsliteratur ist unstreitig, dass es insoweit an der erforderlichen rechtlichen Kausalität fehlt.

Ausstieg aus dem subvetionierten Steinkohlenbergbau

Nach Gründung der Kohle-Stiftung hat nun das Bundeskabinett auf seiner Sitzung am 08.08.2007 formell einen Gesetzesentwurf zur Bendigung der Subventionen für den Steinkohlenbergbau im Jahre 2018 beschlossen. Die zuvor von der Regierungskoalition vereinbarte Revisionsklausel - die Überprüfung des Beschlusses im Jahre 2012 - ist Bestandteil dieses Entwurfs. Das Land NRW wird bereits 2014 seine Beihilfen für den Bergbau einstellen. Zur Zeit arbeiten in NRW noch sieben und im Saarland ein Bergwerk, die Kohleförderung betrug in 2006 rd. 20,7 Mio. Tonnen.

RAG zu Evonik umbenannt

So oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen, die aber im Grunde nur die halbe Wahrheit verkündeten. Die Evonik Industries AG ist der neue Name lediglich für die Geschäftsfelder Chemie, Energie und Immobilien, die zuvor unter dem Namen „RAG Beteiligungs AG“ zusammengefasst waren. Die Bergbauaktivitäten des Konzerns werden unter dem Namen „RAG Aktiengesellschaft“ fortgeführt. Die Zuständigkeit für Bergschäden liegt nach wie vor bei der RAG AKtiengesellschaft bzw. bei der Deutschen Steinkohle AG als deren Betriebsführungsgesellschaft. Hier deutet sich an, dass - in welcher rechts- und namensorganisatorischer Form auch immer - eine Zusammenführung geplant ist.

Die Geschäftsleitung

Mitgliederfragestunde in Großrosseln-Nassweiler

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Die als offene Fragestunde konzipierte Informations-Veranstaltung im Ortsteil Nassweiler der Gemeinde Großrosseln vom 30.10.2007 fand regen Zuspruch bei Mitgliedern und Interessenten aus der Ortslage. Die anwesenden Sachbearbeiter des Verbandes informierten die Erschienenen über die kommenden Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Erlöschen der französischen Nachfolge-Bergwerksgesellschaft CdF zum Jahresende. Danach wird die Regulierung von französischer Seite aus durch das BRGM (Bureau de recherches géologiques et minières) weitergeführt, allerdings, wie sich abzeichnet, unter abgespeckter personeller Ausstattung. Sicherlich nicht unbegründet dürften die Erwartungen dahingehend sein, dass die Regulierungsvorgänge damit noch mehr Zeitbedarf erfordern. Der VBHG intensiviert momentan die Präsenz in Nassweiler vor dem Hintergrund des Ausscheidens mehrerer CdF-Sachbearbeiter, damit derzeit laufende Schadensfälle nach Möglichkeit noch durch diese endbearbeitet werden.

Weiterer Abbau des Bergwerks Walsum

Wie kürzlich öffentlich bekannt gemacht wurde, hat die Bergbehörde mit der Bauhöhe 91 in Flöz G einen weiteren Abbau im Bereich der Mommbach-Niederung in Voerde zugelassen. Die Genehmigung dieses Sonderbetriebsplanes „Abbaueinwirkungen auf das Oberflächeneigentum“ ist ein Resultat der sog. Walsumer Verständigung aus dem Jahr 2005, die als Ergebnis vorsieht, bis zur Stilllegung des Bergwerkes Walsum keinen weiteren Abbau unter dem Rheindeich zu führen, dafür jedoch eine weitergehende Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes zuzulassen.


Saarland: Bergbaubedingte Erschütterungen in Saarwellingen

Am Samstag, 23.02.2008, waren im saarländischen Saarwellingen die bisher stärksten bergbaubedingten Erschütterungen zu verzeichnen. Die Stärke lag bei 4,0 der Richter-Skala bei einer Schwinggeschwindigkeit vom 93,5 mm/m. Damit hat sich die Erdoberfläche bis zu 5 mm hin und her bewegt. Schäden an einer Vielzahl von Gebäuden waren Folge dieses schon als Erdbeben zu bezeichnenden Ereignisses.
Die Mitarbeiter des VBHG haben nach den ersten Schadensmeldungen bereits Ortstermine zur Begutachtung der Schäden vereinbart. Wir bitten bereits jetzt um Verständnis, dass u.U. nicht jeder vereinbarte Termin genau eingehalten werden kann, da ständig neue Schadensmeldungen bei uns eingehen. Auf jeden Fall werden unsere Sekretariate betroffene Eigentümer umgehend informieren.

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Bergamt Recklinghausen schließt zum 31.12.2008

Das Bergamt Recklinghausen, formal: Außenstelle der Abt. 6 Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg, wird im Zuge der Verwaltungsstrukturreform in NRW spätestens zum 31.12.2008 geschlossen. Die regionale Zuständigkeit des Bergamtes Recklinghausen umfasst bisher die Kreise Recklinghausen, Coesfeld, Ennepe-Ruhr, Siegen-Wittgenstein, den Märkischen Kreis sowie den Hochsauerlandkreis. Das Bergamt Moers wird ebenfalls zum 31.12.2008 schließen, es verbleiben dann noch die Bergämter Gelsenkirchen, Kamen und Düren. Die geografischen Zuschnitte der verbleibenden Bergamtsbereiche stehen zur Zeit noch nicht fest. Die Aufgaben eines Bergamtes sind z.B. die Überwachung der Bergbaubetriebe und die Genehmigung von Betriebsplänen.

Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder

Zur Verbesserung der Zugriffs- und Bearbeitungszeiten pflegen wir den Schriftverkehr in ein EDV-gesteuertes Dokumenten-Management-System ein. Bitte helfen Sie uns, indem Sie auf Ihren Schreiben an uns konsequent die sog. Objekt-Nr. aufnehmen. Sie finden sie regelmäßig in den Betreffangaben unserer Schreiben an Sie. Vielen Dank!

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