Informationen zur Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage wird ab dem 1.1.2006 entfallen. Haus & Grund rät von überstürzten Käufen ab. Wer jedoch schon ernsthaft über Wohneigentum nachgedacht hat, sollte nach intensiver Prüfung des Objektes die bevorstehende Abschaffung der Zulage berücksichtigen und sich zügig entscheiden. Entscheidend für die Bewilligung der Eigenheimzulage sind folgende Rahmenbedingungen: Termine als Voraussetzung für die Beteilligung:
Bei Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist der Abschluss des notariellen Kaufvertrages noch im Jahr 2005 erforderlich. Für Bauherren gilt: Sofern je nach Erforderlichkeit der Bauantrag oder die Bauunterlagen noch in diesem Jahr eingereicht wird, besteht bei Einhaltung der Einkommensgrenzen und anderen Voraussetzungen, noch ein Anspruch auf die Eigenheimzulage. So haben auch derzeit noch planende Bauherren eine Chance, die Eigenheimzulage zu bekommen, wenn sie die Planung zügig zum Abschluss bringen und vor dem 1.1.2006 einreichen.