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Der BGH zu bergbaubedingten Erschütterungen

In einem 2006 begonnenen Rechtsstreit eines saarländischen Grundeigentümers gegen die RAG Aktiengesellschaft hat der Bundesgerichtshof ganz aktuell ein Grundsatz-Urteil gesprochen (Urt. v. 19.09.2008, V ZR 28/08). Der für das Nachbarrecht zuständige BGH-Senat hat sinngemäß entschieden, dass auch bei bergbaubedingten Erschütterungen, die nicht von obertägigen Anlagen ausgehen, vielmehr durch untertägigen Abbau verursacht werden, einem dadurch beeinträchtigten Grundeigentümer ein sog. nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 BGB zustehen kann; dazu ein Auszug aus der zugehörigen Presse-Mitteilung Nr. 177/2008 des BGH:

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RVR wird Sitz der Geschäftsstelle für die "Schlichtungsstelle Bergschäden in NRW"

Metropole Ruhr. Beim Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen wird eine Geschäftsstelle für die "Schlichtungsstelle Bergschäden in NRW" aufgebaut. Die neue Einrichtung soll Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sein, die vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Bergbau den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens anstreben. Die Verbandsversammlung des RVR hat die Einrichtung der Geschäftsstelle für "Schlichtungsstelle Bergschäden in NRW" in der vergangenen Sitzung (12. Januar) einstimmig beschlossen. Das NRW-Wirtschaftsministerium, die Ruhrkohle AG und die Interessenvertretung der Bergbaugeschädigten hatten den Regionalverband Ruhr gebeten, der Einrichtung einer Geschäftsstelle zuzustimmen. Für den Haushalt des RVR entstehen keine zusätzlichen Kosten, da der Bergbau die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle übernehmen wird. Die Geschäftsstelle wird ab Mitte Februar 2009 Anträge von Bergbaugeschädigten entgegennehmen können. Eine ähnliche Einrichtung gibt es bereits im Saarland. Die Schlichtungsstelle besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.

Nochmals: BGH-Urteil zum Ausgleichsanspruch bei bergbaubedingten Erschütterungen

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Unter dem 19.09.2008 hatte der Bundesgerichtshof in einer Presseveröffentlichung mitgeteilt, dass im Falle bergbaubedingter Erschütterungen neben dem eigentlichen Bergschadensersatzanspruch auch ein sog. nachbarrechtlicher Ausgleichs-/Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht kommen kann.
Die nun veröffentlichte Urteilsbegründung ist im Detail zu finden unter www.bundesgerichtshof.de (Dokumentsuche, Angabe des Aktenzeichens V ZR 28/08).

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Mettingen: VBHG-Informationsabend

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Am 05.02.2009 fand in Mettingen im Hotel-Restaurant Bergeshöhe eine vom VBHG organisierte Info-Veranstaltung zum Thema Bergschäden statt. An dieser Veranstaltung nahmen ca. 200 interessierte Eigentümer teil. Nach Begrüßung und Kurzdarstellung des VBHG durch Dipl.-Betriebswirt Meinolf Flesch referierte Ass. jur. Ronald Grätsch über einige Aspekte des Bergrechts. U.a. wurden hier die Genehmigungsvoraussetzungen für Abbauvorhaben (Rahmenbetriebsplan, Hauptbetriebsplan, Sonderbetriebsplan) ausführlich dargestellt. Weiterhin wurden die Anwesenden über wichtige Bestandteile des Bundesberggesetzes wie Verjährung und Bergschadensvermutung informiert.

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Neue Abbauplanung des Bergwerks Ost

Ab Oktober 2009 will das Bergwerk Ost unter Bergkamen in zwei neuen Bauhöhen Kohle im Flöz Röttgersbank abbauen. Mit der Bauhöhe 332 wird der Abbau direkt unterhalb der Autobahn A1 und der Eisenbahn-Strecke Hamm – Oberhausen-Osterfeld geführt. Der Einwirkungsbereich erstreckt sich etwa zwischen dem Gewerbepark Rünthe und dem Haus Reck. Der geplante Abbau in der Bauhöhe 322 erstreckt sich im Südosten vom Rand der Kamer Heide in Overberge bis zur Eisenbahnbrücke an der Werner Straße im Nordwesten. Hierdurch werden die Ortslagen Overberge, Rünthe-Süd sowie Friedrichsberg und die Gartensiedlung in Bergkamen-Mitte im Einwirkungsbereich liegen.

VBHG-Mitarbeiter sind auch heute schon regelmäßig vor Ort und stehen für sachverständige Beratung und Hilfe gerne zur Verfügung.

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Grünes Licht für Schlichtungsstelle

Die Position von bergbaugeschädigten Hauseigentümern in den Steinkohlerevieren wird gestärkt

Grünes Licht für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle gaben der Unterausschuss Bergbausicherheit zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW in einer Sitzung am 06.02.2009 im Landtag in Düsseldorf. Die Grundlagen waren in fast zweijähriger Arbeit vom Referat 422 „Bergbau, Bergaufsicht“ in Zusammenarbeit mit den Interessensverbänden der Bergbaugeschädigten sowie den Unternehmen des Steinkohlebergbaus geschaffen worden. Die Schlichtungsstelle soll Bergbaugeschädigten helfen, wenn vorangegangene Einigungsversuche aus der Sicht des Geschädigten nicht zu einem befriedigenden Ergebnis über den Schadensersatz geführt haben.

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Umweltinformationsgesetze und Bergbau

Im Jahr 2007 sind die Umweltinformationsgesetze der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Saarland in Kraft getreten. Die Regelungen sind auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurückzuführen und orientieren sich inhaltlich am Umweltinformationsgesetz des Bundes. Sie gewährleisten den freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei der Regierung und anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung vorliegen und tragen somit zu Transparenz und Öffentlichkeit von Verwaltungsvorgängen bei.

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