Der BGH zu bergbaubedingten Erschütterungen
In einem 2006 begonnenen Rechtsstreit eines saarländischen Grundeigentümers gegen die RAG Aktiengesellschaft hat der Bundesgerichtshof ganz aktuell ein Grundsatz-Urteil gesprochen (Urt. v. 19.09.2008, V ZR 28/08). Der für das Nachbarrecht zuständige BGH-Senat hat sinngemäß entschieden, dass auch bei bergbaubedingten Erschütterungen, die nicht von obertägigen Anlagen ausgehen, vielmehr durch untertägigen Abbau verursacht werden, einem dadurch beeinträchtigten Grundeigentümer ein sog. nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 BGB zustehen kann; dazu ein Auszug aus der zugehörigen Presse-Mitteilung Nr. 177/2008 des BGH: