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Bergschäden und Energie

Auf Einladung derr Siedlergemeinschaft Hamm-Herringen referierten VBHG-Mitarbeiter am 18.05.2006 dort im "Haus Liedtke" über die Entstehung von bergschäden und die aktuelle bergbauliche Situation. Ein weiteres Thema war der Energieausweis für Gebäude. Die Fragen der Zuhörer und die angeregte Diskussion im Anschluss zeigten erneut, dass es gerade zu diesem Thema noch weiterhin Informationsbedarf gibt.

VBHG referiert in der RWTH Aachen

Das 8. Aachener Altlasten- und Bergschadenkundliche Kolloquium (ABK) der RWTH Aachen wurde dem Thema Wasseranstieg im Steinkohlenbergbau gewidmet. Zum Auftakt der jährlichen Veranstaltung, die stets von zahlreichen Vertretern der Bergwerksgesellschaften und der Bergbehörde sowie verschiedener sonstiger Institutionen besucht wird, referierte der VBHG über die Schadensentwicklung im Erkelenzer Steinkohlenrevier nach Beendigung der Grubenwasserhaltung. Weitere Beiträge beschäftigten sich sowohl mit technischen als auch juristischen Aspekten des Wasseranstiegs, die anschließend auch im Rahmen einer Podiumsdiskussion unter Teilnahme des VBHG-Markscheiders Volker Baglikow angeregt diskutiert wurden.

WDR-Fernsehen berichtet über VBHG-Arbeit

Nach dem TV-Interview anlässlich der Vorstellung der RAG-Bilanz hat der WDR darum gebeten, die praktische Arbeit der VBHG-Sachverständigen exemplarisch vor Ort begleiten zu dürfen. Zusammen mit Dipl.-Ing. Günter Heinz, Leiter der Technischen Abteilung des VBHG, wurde nun eine Reportage über die Hebung eines Mehrfamilienhauses in Bottrop-Kirchhellen erstellt. Die Sendung wird am 26.06.2006 im WDR-Fernsehen in der "Aktuellen Stunde" ausgestrahlt. Das WDR-Team beabsichtigt, diese Hebung und weitere Fälle im Laufe des Sommers zu begleiten, um anschließend einen eigenständigen Bericht hierüber zu erstellen.

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Bottrop: WDR-Fernsehen begleitet VBHG-Sachverständigen

Über mehrere Wochen hat das WDR-Fernsehen immer wieder VBHG-Mitarbeiter Dipl.-Ing. Günter Heinz bei seiner Tätigkeit im Bereich Bottrop-Kirchhellen begleitet und die Arbeit des Bergschadesn-Sachverständigen dokumentiert. Dabei wurden sowohl die technischen Aspekte der Bergschadensregulierung beleuchtet als auch die menschliche Komponente bei den betroffenen Haus- und Grundeigentümern hinterfragt. Der Bericht wird am 05. und 06. 09.2006 in der Sendung "Hier und Heute" des WDR-Fernsehens zu sehen sein.

Düsseldorf: VBHG im Landtags-Ausschuss "Bergbausicherheit"

Am 25.08.2006 nahmen vier Mitarbeiter des Verbandes an einer Sitzung des Unterausschusses „Bergbausicherheit“ im Landtag NRW teil. Thema war die Regulierung von Bergschäden im Kreis Heinsberg, die seit Einstellung der Wasserhaltung im Jahr 1997 durch den Anstieg des Grubenwassers verursacht werden. Die Politik versucht, in dem Spannungsfeld zwischen Bergwerksgesellschaft (EBV/RAG Immobilien) und den Geschädigten zu vermitteln und auf Standards für einen zufrieden stellenden Umgang mit der Problematik hinzuarbeiten. Nachdem der VBHG die Abgeordneten bereits im März vor Ort in Wassenberg über die in der Bergschadenspraxis neu aufgetretene Problematik informiert hat, wurde nun ein offensiverer Umgang mit neuen Schadensmeldungen eingefordert.

Neue Sonderbetriebspläne des Bergwerks Ost

Das Bergwerk Ost plant, im Betriebsbereich Monopol auch nach Beendigung des Abbaues im Flöz Wilhelm weiter abzubauen. So liegen bereits für den Zeitraum ab Juni bzw. Dezember 2007 konkrete Pläne für zwei Bauhöhen im Flöz Röttgersbank vor, die weitere Einwirkungen im Bereich Bergkamen/Overberge und Rünthe verursachen werden.

VBHG informiert in Nalbach

Am 13.09.2006 fand eine Informationsveranstaltung in Form einer Fragestunde im saarländischen Nalbach-Körprich statt. Aus der Diskussion mit den Mitgliedern und Interessenten ergab sich für das VBHG-Team der Eindruck, dass immer noch ein starkes Informationsdefizit im Hinblick auf den Umgang mit dem Bergbau trotz aller Bemühungen auch der örtlichen Interessenverbände vorherrscht, was die Befürchtungen der Einwohner hinsichtlich auftretender Schäden aus dem seit Anfang September 2006 laufenden Kohleabbau in der Primsmulde-Süd nur noch vergrößert.

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Drensteinfurt: VBHG referiert zum Projekt "Donar"

Am 22.09.2006 erfolgte Informationsveranstaltung der Stadt Drensteinfurt zum Rahmenbetriebsplan des geplanten Steinkohlenbergwerkes Donar. Hier ist vorgesehen, im Zeitraum von 2015 bis 2035 Kohleabbau mit Bergsenkungen bis zu 7,50 m zu betreiben. Vor über 200 Besuchern in der Gaststätte „Zum Wildschwein“ stellten zunächst der Leiter des Bauamtes den bisherigen Planungsstand des Bergwerkes sowie der Leiter der Rechtsabteilung die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in dem Betriebsplanverfahren dar. VBHG-Markscheider Volker Baglikow zeigte anschließend grundsätzliche Zusammenhänge zwischen den zu erwartenden Bergsenkungen und möglichen Folgen an der Tagesoberfläche auf. Schwerpunkt der Ausführungen des VBHG-Markscheiders war die Diskussion der seitens der Bergwerksgesellschaft ausgewiesenen Senkungsprognosen sowie die Möglichkeiten einer messtechnischen Kontrolle der tatsächlichen örtlichen Bodenbewegungen. Anschließend stellte der Bürgermeister Paul Berlage einen von der Stadt entwickelten Forderungskatalog vor, der teilweise bereits erfolgreich mit der Bergwerksgesellschaft diskutiert wurde und nun der Bergbehörde in dem bereits für Oktober angesetzten Scoping-Termin vorgelegt werden soll.

Essen-Heisingen

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Der Ende Oktober gefallene Tagesbruch in Essen-Heisingen resultiert nach aktueller Erkenntnis aus altem tagesnahen Abbau und wurde vermutlich durch langjährige Erosionserscheinungen ausgelöst. Anders als im Bereich des sog. tiefen Bergbaus wurde der Abbau früher teils bis dicht unter das Gelände geführt. I. d. R. sorgen die überlagernden Deckschichten in derartigen Bereichen zwar über lange Zeit für eine ausreichende Standfestigkeit, langfristig wurde jedoch ein Schadenspotenzial aufgebaut, das sich immer wieder auch an der Tagesoberfläche zeigt. Wie seinerzeit in Bochum-Höntrop, so vertritt der VBHG nun auch die betroffenen Eigentümer in Heisingen. Ziel der laufenden Sicherungsmaßnahmen ist, die betroffenen Wohngebäude bis Weihnachten wieder bewohnbar zu machen.

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Bergwerk Lippe

Die Deutsche Steinkohle AG beabsichtigt im Bereich um die Ortslage Dorsten-Altendorf ab Juli 2007 weiter Kohle abzubauen. Am 24.März 2007 informierte die Bezirksregierung Arnsberg, Bergverwaltung Recklinghausen, durch Bekanntmachung in der regionalen Presse über die geplanten Abbauaktivitäten des Bergwerks Lippe. Am 28. April 2007 erschien eine Berichtigung, da zuvor neben den Ortschaften Dorsten, Gelsenkirchen, Gladbeck und Marl die ebenfalls am Rande betroffene Stadt Bottrop nicht genannt worden war. In der gesamten Ortslage Dorsten-Altendorf ist zukünftig mit Zerrungs- und Pressungseinwirkungen zu rechnen. Die Grenze des Bereichs bergbaulicher Einwirkungen (Senkungsnulllinie) schließt im Norden weite Teile von Dorsten-Stadtsfeld und des Industriegebietes an der Marler Strasse ein. Nach Osten wird die Nulllinie etwa durch den Verlauf der A 52, nach Süden und Westen durch die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel-Nord und Bottrop-Feldhausen gekennzeichnet.

:wohnbar 2007

Die Hertener Immobilienbörse erlebte am 3. Juni 2007 ihre 11. Auflage, zum 10. Mal mit Beteiligung des VBHG. Bis 2005 firmierte sie unter "Immo", seit letztem Jahr unter ":wohnbar". Mit der Namensänderung wurde auch am Konzept gefeilt, einschließlich der Planung des Termins und der Ausstellungsdauer. So fand die ":wohnbar 2007" erstmals nur an einem Tag und unabhängig vom Hertener Blumenmarkt statt.
Der VBHG hat sein Beteiligungskonzept ebenfalls geändert und sich zugunsten der Tochtergesellschaft "Haus & Grund Baubetreuung GmbH" etwas zurückgezogen. Auf dem Gemeinschaftsstand von VBHG und GmbH standen dann auch Themen wie der Energieausweis für Gebäude und die Planung von Einfamilienhäusern im Baugebiet Freiwiese in Herten-Langenbochum im Vordergrund. Gleichwohl gab es eine Reihe von Gesprächen mit VBHG-Mitgliedern zu Schadensbeseitigungsmaßnahmen und mit Interessenten für Neumitgliedschaften.

RAG-Stiftung gegründet

Am 10.Juni 2007 hat die Bezirksregierung Düsseldorf dem Antrag der RAG Beteiligungs-AG zur Gründung der "RAG-Stiftung" stattgegeben. Die Stiftung soll die Geschäftsfelder des "weißen" RAG-Bereichs (Chemie, Energie, Immobilien) und des "schwarzen" (Bergbau) getrennt weiterführen, wobei der Bergbau vorbehaltlich einer Überprüfung in 2012 bis 2018 abgewickelt werden soll.

Vorsorgemessungen und Kostentragung: bekannte Rechtslage - neues Urteil

Bei Feststellung eines Bergschadens umfasst der Schadensersatzanspruch in der Regel auch die Kosten für die Schadensfeststellung, z. B. die schieflagebezogene Gebäudevermessung und deren sachverständige Auswertung. Anders sieht die Sache aus, wenn man vor Beginn eines Abbaus mit einer ersten Messung frühzeitig unbeeinflusste Gebäudedaten/-zustände und dies für den Fall einer späteren (Berg-)Schadensprüfung festhalten und dokumentieren will.
Zur Kostentragung derartiger Maßnahmen ist vor kurzem auch eine Berufungsentscheidung des Landgerichts Kleve in der Zeitschrift für Bergrecht (ZfB 1/2007, S. 81 ff) veröffentlicht worden. Allgemeine Rechts- und Kausalitätsüberlegungen bestätigend, entschied das Gericht abschließend, dass die Kosten für vorsorglich (also vor Beginn eines Kohleabbaus) durchgeführte Messungen und Bauzustandsfeststellungen nicht vom Bergbau zu übernehmen sind.
Die obige Rechtslage mildert der VBHG seit langem für seine Mitglieder ab. So besteht z. B. für neue Mitglieder, deren Besitzungen erstmals unter bergbauliche Einwirkungen geraten werden, die Möglichkeit, als „Erstservice für Neumitgliedschaften“ Messungen und sog. Bauzustandsfeststellungen kostenfrei abzurufen.

Minderwertabkommen VBHG/RAG – häufig Grundlage auch für Gerichtsentscheidungen

Das sog. Minderwertabkommen VBHG/RAG, auf das sich nicht nur VBHG-Mitglieder berufen, enthält insbesondere beweiserleichternde Regelungen für die Geltendmachung von Bergschadensersatzansprüchen. Schon seit den 60er Jahren werden Zuordnungen und Wertungen des Abkommens von Gerichtsseite zu eigenen Einschätzungen herangezogen. Seit 1987 und wesentlich erweitert seit Dezember 2001 wird in Teil 2 des Abkommens auch der merkantile Minderwert angesprochen. Grundlegend nimmt der Bundesgerichtshof eine zum Schadensersatz führende merkantile Wertminderung einer Sache, z. B. eines Grundstücks, an, wenn nach einem (erheblichen) Schadenseintritt trotz einer fachgerechten Reparatur der Verkaufswert dadurch gemindert ist bzw. bleibt, dass der Markt wegen des Verdachts verborgen gebliebener Mängel mit Preisabschlägen reagiert. In der Zeitschrift für Bergrecht sind nun vor kurzem zwei Gerichtsurteile der Landgerichte Duisburg und Kleve veröffentlicht worden, denen ein derartiger Sachverhalt bzw. eine darauf gerichtete Klage zu Grunde lag (ZfB 1/2007, S. 75 ff u. 78 f). Beide Gerichte haben sich im Rahmen ihrer konkreten Schadensschätzungen nach ZPO weitgehend an den grundlegenden Verhandlungsergebnissen des VBHG ausgerichtet, seit Jahren zusammengefasst und veröffentlicht im o. g. Gesamt-Minderwertabkommen VBHG/RAG. Das Abkommen wurde in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich seines Teils 2 und erneut als „Niederschlag des allgemeinen Erfahrungswissens der beteiligten Verbände“, als angemessene Regelung bestätigt. Hinweis: Im Übrigen hat das Landgericht Kleve auch die ständige Rechtsprechung schon des Reichsgerichts beibehalten, dass allein auf die Lage eines Grundstücks im Bergsenkungsgebiet kein entsprechender Schadensersatzanspruch gegründet werden kann. Auch in der Rechtsliteratur ist unstreitig, dass es insoweit an der erforderlichen rechtlichen Kausalität fehlt.

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