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Ausstieg aus dem subvetionierten Steinkohlenbergbau

Nach Gründung der Kohle-Stiftung hat nun das Bundeskabinett auf seiner Sitzung am 08.08.2007 formell einen Gesetzesentwurf zur Bendigung der Subventionen für den Steinkohlenbergbau im Jahre 2018 beschlossen. Die zuvor von der Regierungskoalition vereinbarte Revisionsklausel - die Überprüfung des Beschlusses im Jahre 2012 - ist Bestandteil dieses Entwurfs. Das Land NRW wird bereits 2014 seine Beihilfen für den Bergbau einstellen. Zur Zeit arbeiten in NRW noch sieben und im Saarland ein Bergwerk, die Kohleförderung betrug in 2006 rd. 20,7 Mio. Tonnen.

RAG zu Evonik umbenannt

So oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen, die aber im Grunde nur die halbe Wahrheit verkündeten. Die Evonik Industries AG ist der neue Name lediglich für die Geschäftsfelder Chemie, Energie und Immobilien, die zuvor unter dem Namen „RAG Beteiligungs AG“ zusammengefasst waren. Die Bergbauaktivitäten des Konzerns werden unter dem Namen „RAG Aktiengesellschaft“ fortgeführt. Die Zuständigkeit für Bergschäden liegt nach wie vor bei der RAG AKtiengesellschaft bzw. bei der Deutschen Steinkohle AG als deren Betriebsführungsgesellschaft. Hier deutet sich an, dass - in welcher rechts- und namensorganisatorischer Form auch immer - eine Zusammenführung geplant ist.

Die Geschäftsleitung

Mitgliederfragestunde in Großrosseln-Nassweiler

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Die als offene Fragestunde konzipierte Informations-Veranstaltung im Ortsteil Nassweiler der Gemeinde Großrosseln vom 30.10.2007 fand regen Zuspruch bei Mitgliedern und Interessenten aus der Ortslage. Die anwesenden Sachbearbeiter des Verbandes informierten die Erschienenen über die kommenden Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Erlöschen der französischen Nachfolge-Bergwerksgesellschaft CdF zum Jahresende. Danach wird die Regulierung von französischer Seite aus durch das BRGM (Bureau de recherches géologiques et minières) weitergeführt, allerdings, wie sich abzeichnet, unter abgespeckter personeller Ausstattung. Sicherlich nicht unbegründet dürften die Erwartungen dahingehend sein, dass die Regulierungsvorgänge damit noch mehr Zeitbedarf erfordern. Der VBHG intensiviert momentan die Präsenz in Nassweiler vor dem Hintergrund des Ausscheidens mehrerer CdF-Sachbearbeiter, damit derzeit laufende Schadensfälle nach Möglichkeit noch durch diese endbearbeitet werden.

Weiterer Abbau des Bergwerks Walsum

Wie kürzlich öffentlich bekannt gemacht wurde, hat die Bergbehörde mit der Bauhöhe 91 in Flöz G einen weiteren Abbau im Bereich der Mommbach-Niederung in Voerde zugelassen. Die Genehmigung dieses Sonderbetriebsplanes „Abbaueinwirkungen auf das Oberflächeneigentum“ ist ein Resultat der sog. Walsumer Verständigung aus dem Jahr 2005, die als Ergebnis vorsieht, bis zur Stilllegung des Bergwerkes Walsum keinen weiteren Abbau unter dem Rheindeich zu führen, dafür jedoch eine weitergehende Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes zuzulassen.


Saarland: Bergbaubedingte Erschütterungen in Saarwellingen

Am Samstag, 23.02.2008, waren im saarländischen Saarwellingen die bisher stärksten bergbaubedingten Erschütterungen zu verzeichnen. Die Stärke lag bei 4,0 der Richter-Skala bei einer Schwinggeschwindigkeit vom 93,5 mm/m. Damit hat sich die Erdoberfläche bis zu 5 mm hin und her bewegt. Schäden an einer Vielzahl von Gebäuden waren Folge dieses schon als Erdbeben zu bezeichnenden Ereignisses.
Die Mitarbeiter des VBHG haben nach den ersten Schadensmeldungen bereits Ortstermine zur Begutachtung der Schäden vereinbart. Wir bitten bereits jetzt um Verständnis, dass u.U. nicht jeder vereinbarte Termin genau eingehalten werden kann, da ständig neue Schadensmeldungen bei uns eingehen. Auf jeden Fall werden unsere Sekretariate betroffene Eigentümer umgehend informieren.

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Bergamt Recklinghausen schließt zum 31.12.2008

Das Bergamt Recklinghausen, formal: Außenstelle der Abt. 6 Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg, wird im Zuge der Verwaltungsstrukturreform in NRW spätestens zum 31.12.2008 geschlossen. Die regionale Zuständigkeit des Bergamtes Recklinghausen umfasst bisher die Kreise Recklinghausen, Coesfeld, Ennepe-Ruhr, Siegen-Wittgenstein, den Märkischen Kreis sowie den Hochsauerlandkreis. Das Bergamt Moers wird ebenfalls zum 31.12.2008 schließen, es verbleiben dann noch die Bergämter Gelsenkirchen, Kamen und Düren. Die geografischen Zuschnitte der verbleibenden Bergamtsbereiche stehen zur Zeit noch nicht fest. Die Aufgaben eines Bergamtes sind z.B. die Überwachung der Bergbaubetriebe und die Genehmigung von Betriebsplänen.

VBHG informiert in Ibbenbüren

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Regen Zuspruch fand eine VBHG-Informationsveranstaltung im Gasthof Rohlmann an der Alten Bockrader Straße. Ca. 75 Haus- und Grundstückseigentümer aus den Fassabend-Vereinen Up der Gadde und Schlickeder Straße waren am 06.03.2008 zusammengekommen, um sich über die Auswirkungen bergbaulicher Bodenbewegungen und die Vertretungsmöglichkeiten durch unseren Verband zu informieren. Dipl.-Ing. Stefan Arens informierte über das derzeit laufende Rahmenbetriebsplanverfahren, das die Ausweitung des derzeitigen Bergwerkfeldes im Ostfeld auf das sog. Beustfeld beinhaltet. Die RAG Anthrazit Ibbenbüren plant hier in drei Flözhorizonten den Abbau von Steinkohle und erwartet Senkungen bis zu einer Größenordnung von 4 m.

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Saarland: Eingeschränkte Wiederaufnahme des Abbaus

Der nach der bisher stärksten bergbaubedingten Erschütterung vom 23.02.2008 vollständig eingestellte Kohleabbau im Saarland wurde am 02.04.2008 in eingeschränktem Umfang wieder aufgenommen. Eine Entscheidung, inwiefern neben dem Abbau im Flöz Grangeleisen im Raum Hülzweiler auch ein weiterer Abbau im Feld Dilsburg zugelassen wird, liegt noch nicht vor. Der Abbau in der Primsmulde soll nicht wieder anlaufen.

Dorsten: Abbaueinstellung

Entgegen der ursprünglichen Planung, das Verbundbergwerk Lippe zum 01.01.2010 zu schließen, soll die Abbaueinstellung in Dorsten nun bereits zum 01.01.2009 erfolgen. Zzt. Ist noch nicht bekannt, ob damit auch ein veränderter Abbauzuschnitt für den Bereich Altendorf-Ulfkotte einhergeht.

Abbauplanung Bergwerk Lippe

Auf Grund der vorzeitigen Stilllegung des Bergwerkes Lippe zum Ende des Jahres 2008 wird der Abbauumfang gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert. So wird im Baufeld Polsum-Nord nach Beendigung des Abbaues 774 im Flöz P1 auf den bislang im Anschluss geplanten Abbau der Bauhöhe 333 im Flöz D2/C vollständig verzichtet und im Baufeld Polsum-Süd wird die bereits Anfang des Jahres angelaufene Bauhöhe 275 im Flöz H1/2 bis zum südlich der Ortslage liegenden Sportplatz eingekürzt. Trotz der Reduzierung gerät die gesamte Ortslage in den Einweirkungsbereich der beiden letzten Abbaue.

Abbauplanung Bergwerk Saar

Nachdem der Abbau im Flöz Grangeleisen bei Hülzweiler bereits wieder angelaufen ist, erfolgte nun die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen für den neuen Abbau im Bereich des Gemeindebezirkes Reisbach. Da sich der Zuschnitt für den Streb 8.7 West im Flöz Wahlschied nach dem zwischenzeitlichen Abbaustop gegenüber den Planungen aus dem vergangenen Jahr nicht geändert hat, sind nun ab dem IV. Quartal 2008 nochmals weitreichende Einwirkungen für den nahezu vollständigen Bereich der Ortslage Labach sowie den Kernbereich der Ortslage Reisweiler zu erwarten. Mit einem weiteren Betriebsplanverfahren für den bis in das Jahr 2012 geplanten Abbau auf der Ostseite des Feldes Dilsburg ist im kommenden Jahr zu rechnen.

Bergwerk Saar

Nach dem Beschluss der RAG vom 14. März 2008, den Bergbau im Saarland in 2012 endgültig auslaufen zu lassen, haben sich nun Arbeitgeber und Gewerkschaft in einem Tarifvertrag auf einen sozialverträglichen Ausstieg geeinigt. Wichtigster Punkt ist, dass es für die Beschäftigten keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Die Mitarbeiter sollen entweder an anderen Standorten der RAG eingesetzt werden, in den Vorruhestand gehen oder mit Hilfe des Unternehmens außerhalb des Bergbaus neue Arbeitsplätze finden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand plant die RAG, an der Saar bis 2012 im sog. Dilsburgfeld und dort im Flöz Wahlschied im Bereich des Ortes Reisbach Kohle abzubauen.

Der BGH zu bergbaubedingten Erschütterungen

In einem 2006 begonnenen Rechtsstreit eines saarländischen Grundeigentümers gegen die RAG Aktiengesellschaft hat der Bundesgerichtshof ganz aktuell ein Grundsatz-Urteil gesprochen (Urt. v. 19.09.2008, V ZR 28/08). Der für das Nachbarrecht zuständige BGH-Senat hat sinngemäß entschieden, dass auch bei bergbaubedingten Erschütterungen, die nicht von obertägigen Anlagen ausgehen, vielmehr durch untertägigen Abbau verursacht werden, einem dadurch beeinträchtigten Grundeigentümer ein sog. nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 BGB zustehen kann; dazu ein Auszug aus der zugehörigen Presse-Mitteilung Nr. 177/2008 des BGH:

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RVR wird Sitz der Geschäftsstelle für die "Schlichtungsstelle Bergschäden in NRW"

Metropole Ruhr. Beim Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen wird eine Geschäftsstelle für die "Schlichtungsstelle Bergschäden in NRW" aufgebaut. Die neue Einrichtung soll Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sein, die vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Bergbau den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens anstreben. Die Verbandsversammlung des RVR hat die Einrichtung der Geschäftsstelle für "Schlichtungsstelle Bergschäden in NRW" in der vergangenen Sitzung (12. Januar) einstimmig beschlossen. Das NRW-Wirtschaftsministerium, die Ruhrkohle AG und die Interessenvertretung der Bergbaugeschädigten hatten den Regionalverband Ruhr gebeten, der Einrichtung einer Geschäftsstelle zuzustimmen. Für den Haushalt des RVR entstehen keine zusätzlichen Kosten, da der Bergbau die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle übernehmen wird. Die Geschäftsstelle wird ab Mitte Februar 2009 Anträge von Bergbaugeschädigten entgegennehmen können. Eine ähnliche Einrichtung gibt es bereits im Saarland. Die Schlichtungsstelle besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.

Nochmals: BGH-Urteil zum Ausgleichsanspruch bei bergbaubedingten Erschütterungen

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Unter dem 19.09.2008 hatte der Bundesgerichtshof in einer Presseveröffentlichung mitgeteilt, dass im Falle bergbaubedingter Erschütterungen neben dem eigentlichen Bergschadensersatzanspruch auch ein sog. nachbarrechtlicher Ausgleichs-/Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht kommen kann.
Die nun veröffentlichte Urteilsbegründung ist im Detail zu finden unter www.bundesgerichtshof.de (Dokumentsuche, Angabe des Aktenzeichens V ZR 28/08).

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